Sachverhalt:
Zuletzt im Jahr
2001 wurde im Rahmen der wegen der Euroumstellung erforderlichen Anpassung der
Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck der
Kanalanschlussbeitrag neu kalkuliert.
Der seinerzeit für
einen Vollanschluss auf 5,10 €/m² Veranlagungsfläche festgesetzte
Anschlussbeitrag wurde danach nicht mehr geändert und auch in die
Nachfolgesatzung „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen,
Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 3. März 2014“
und die weiteren Neufassungen und Änderungen bis heute übernommen.
Es ist somit nach 18
Jahren eine erneute Kalkulation vorzunehmen um sicherzustellen, dass der
durchschnittliche Aufwand zur ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung in den
jeweiligen Baugebieten durch Beiträge refinanziert wird.
Zur Neukalkulation
der Kanalanschlussbeiträge wird, wie in der Vergangenheit auch, die Methode
zugrunde gelegt, wonach die Veranschlagung der Kanalanschlussbeiträge nach
durchschnittlichem Aufwand erfolgt. Dazu ist eine Rechnungsperiode festzulegen.
Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufwand repräsentativer Gebieter
dieser Rechnungsperiode ist zu addieren und durch die Summe aller
Veranlagungsflächen der repräsentativen Gebiete zu teilen. Die Rechnungsperiode
wurde so gewählt, dass in der Vergangenheit durchgeführte Projekte, geplante
und aktuelle Projekte für die Kalkulation zugrunde gelegt wurden.
Bei der nun
erfolgten Ermittlung wurden dem entsprechend die in der Vergangenheit
erschlossenen Baugebiete Gantweger Bach (von-Twickel-Straße), Wüllen II und
Wohnen am Freibad sowie das Gewerbegebiet Hamern IV und das geplante Baugebiet
Buschenkamp berücksichtigt. Somit wurden sowohl Wohnbauerschließungen als auch
eine gewerbliche Erschließung in die Kalkulation einbezogen.
Für die
Feststellung der jeweiligen Veranlagungsflächen wurden die Grundstücksflächen
sowie die Zuschläge für Geschossigkeit und Gewerbe nach den Vorschriften der
aktuellen Satzung berücksichtigt.
Veranlagungsflächen:
BG Am Freibad |
8.577,50 m² |
BG Gantweger
Bach |
47.975,00 m² |
BG Wüllen II |
21.852,50 m² |
BG Buschenkamp |
46.645,00 m² |
IG Hamern IV |
99.886,65 m² |
Gesamtfläche |
224.936,65 m² |
Aufwand |
Schmutzwasser |
Regenwasser |
Gesamt |
BG Freibad |
79.074,26 € |
44.420,09 € |
123.494,35 € |
BG Gantweger Bach |
206.506,46 € |
178.591,24 € |
385.097,70 € |
BG Wüllen II |
122.497,70 € |
52.369,28 € |
174.866,98 € |
BG Buschenkamp |
338.838,14 € |
305.279,71 € |
644.117,85 € |
IG Hamern IV |
80.942,38 € |
328.741,42 € |
409.683,80 € |
1.737.260,68 € |
Berechnung des
Beitragssatzes:
Anschlussmöglichkeit: |
Aufwand: |
Veranlagungs- |
Beitrags- |
|
Vollanschluss
Schmutz- und |
1.737.260,68 |
224.936,65 |
7,72333313 |
€/m² |
Insgesamt ergibt
sich ein gerundeter Kanalanschlussbeitrag in der Höhe von
7,70 €/m²
Veranlagungsfläche für einen Vollanschluss mit Schmutz- und
Niederschlagswasser.
Die
satzungsgemäßen Reduzierungen bei teilweisem Anschluss z. B. nur mit
Regenwasser oder Schmutzwasser bleiben in der Satzung unverändert.
Im Vergleich im
Kreis Coesfeld wird deutlich, dass der in Billerbeck kalkulierte Beitrag gleich
hoch ist wie im Mittel anderer Städte und Gemeinden:
Beitragssätze anderer Städte- u.
Gemeinden im Kreis Coesfeld |
|||||
Gemeinde: |
Datum Satzg. |
Beitrag, ges. |
RW |
SW |
|
Coesfeld |
31.12.2017 |
4,63 €
|
1,85 €
|
2,78 €
|
|
Lüdinghausen |
01.01.2019 |
8,18 €
|
2,73 €
|
5,45 €
|
|
Rosendahl |
01.01.2019 |
5,20 €
|
2,60 €
|
2,60 €
|
|
Havixbeck |
01.07.1996 |
8,88 €
|
2,96 €
|
5,92 €
|
|
Nottuln |
01.01.2018 |
7,70 €
|
- |
- |
|
Dülmen |
01.01.2002 |
8,25 €
|
2,75 €
|
5,50 €
|
|
Ascheberg |
01.08.2001 |
6,30 €
|
3,15 €
|
3,15 €
|
|
Olfen |
01.01.2007 |
9,30 €
|
6,97 €
|
2,33 €
|
|
Nordkirchen |
01.01.2017 |
5,16 €
|
2,58 €
|
2,58 €
|
|
Senden |
01.01.2010 |
7,60 €
|
1,90 €
|
5,70 €
|
|
Mittelwert: |
7,12 € |
Es wird empfohlen,
die daraus resultierende Satzungsänderung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt
zu beschließen.
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: