Betreff
Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge
Vorlage
AB/0242/2019
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Kanalanschlussbeitragssatz beträgt ab dem 01.07.2019 7,70 €/m² Veranlagungsfläche.


Sachverhalt:

 

Zuletzt im Jahr 2001 wurde im Rahmen der wegen der Euroumstellung erforderlichen Anpassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Billerbeck der Kanalanschlussbeitrag neu kalkuliert.

 

Der seinerzeit für einen Vollanschluss auf 5,10 €/m² Veranlagungsfläche festgesetzte Anschlussbeitrag wurde danach nicht mehr geändert und auch in die Nachfolgesatzung „Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen, Abwassergebühren und Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom 3. März 2014“ und die weiteren Neufassungen und Änderungen bis heute übernommen.

 

Es ist somit nach 18 Jahren eine erneute Kalkulation vorzunehmen um sicherzustellen, dass der durchschnittliche Aufwand zur ordnungsgemäßen Abwasserentsorgung in den jeweiligen Baugebieten durch Beiträge refinanziert wird.

 

Zur Neukalkulation der Kanalanschlussbeiträge wird, wie in der Vergangenheit auch, die Methode zugrunde gelegt, wonach die Veranschlagung der Kanalanschlussbeiträge nach durchschnittlichem Aufwand erfolgt. Dazu ist eine Rechnungsperiode festzulegen. Diese ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der Aufwand repräsentativer Gebieter dieser Rechnungsperiode ist zu addieren und durch die Summe aller Veranlagungsflächen der repräsentativen Gebiete zu teilen. Die Rechnungsperiode wurde so gewählt, dass in der Vergangenheit durchgeführte Projekte, geplante und aktuelle Projekte für die Kalkulation zugrunde gelegt wurden.

 

Bei der nun erfolgten Ermittlung wurden dem entsprechend die in der Vergangenheit erschlossenen Baugebiete Gantweger Bach (von-Twickel-Straße), Wüllen II und Wohnen am Freibad sowie das Gewerbegebiet Hamern IV und das geplante Baugebiet Buschenkamp berücksichtigt. Somit wurden sowohl Wohnbauerschließungen als auch eine gewerbliche Erschließung in die Kalkulation einbezogen.

 

Für die Feststellung der jeweiligen Veranlagungsflächen wurden die Grundstücksflächen sowie die Zuschläge für Geschossigkeit und Gewerbe nach den Vorschriften der aktuellen Satzung berücksichtigt.

 

Veranlagungsflächen:

BG Am Freibad

8.577,50 m²

BG Gantweger Bach

47.975,00 m²

BG Wüllen II

21.852,50 m²

BG Buschenkamp

46.645,00 m²

IG Hamern IV

99.886,65 m²

Gesamtfläche

224.936,65 m²

 

 

Aufwand

Schmutzwasser

Regenwasser

Gesamt

BG Freibad

79.074,26 €

44.420,09 €

123.494,35 €

BG Gantweger Bach

206.506,46 €

178.591,24 €

385.097,70 €

BG Wüllen II

122.497,70 €

52.369,28 €

174.866,98 €

BG Buschenkamp

338.838,14 €

305.279,71 €

644.117,85 €

IG Hamern IV

80.942,38 €

328.741,42 €

409.683,80 €

1.737.260,68 €

 

 

 

Berechnung des Beitragssatzes:

 

Anschlussmöglichkeit:

Aufwand:

Veranlagungs-
fläche:

Beitrags-
satz

Vollanschluss Schmutz- und
Niederschlagswasser:

1.737.260,68

224.936,65

7,72333313

€/m²

 

Insgesamt ergibt sich ein gerundeter Kanalanschlussbeitrag in der Höhe von

7,70 €/m² Veranlagungsfläche für einen Vollanschluss mit Schmutz- und Niederschlagswasser.

Die satzungsgemäßen Reduzierungen bei teilweisem Anschluss z. B. nur mit Regenwasser oder Schmutzwasser bleiben in der Satzung unverändert.

 

Im Vergleich im Kreis Coesfeld wird deutlich, dass der in Billerbeck kalkulierte Beitrag gleich hoch ist wie im Mittel anderer Städte und Gemeinden:

 

Beitragssätze anderer Städte- u. Gemeinden im Kreis Coesfeld

Gemeinde:

Datum Satzg.

Beitrag, ges.

RW

SW

Coesfeld

31.12.2017

            4,63 €

            1,85 €

            2,78 €

Lüdinghausen

01.01.2019

            8,18 €

            2,73 €

            5,45 €

Rosendahl

01.01.2019

            5,20 €

            2,60 €

            2,60 €

Havixbeck

01.07.1996

            8,88 €

            2,96 €

            5,92 €

Nottuln

01.01.2018

            7,70 €

 -

 -

Dülmen

01.01.2002

            8,25 €

            2,75 €

            5,50 €

Ascheberg

01.08.2001

            6,30 €

            3,15 €

            3,15 €

Olfen

01.01.2007

            9,30 €

            6,97 €

            2,33 €

Nordkirchen

01.01.2017

            5,16 €

            2,58 €

            2,58 €

Senden

01.01.2010

            7,60 €

            1,90 €

            5,70 €

Mittelwert:

            7,12 €

 

 

 

Es wird empfohlen, die daraus resultierende Satzungsänderung im nachfolgenden Tagesordnungspunkt zu beschließen.

 

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                              Marion Dirks

Betriebsleiter                                                            Bürgermeisterin


Anlagen: