hier: Ermöglichung von Terrassenüberdachungen
Sachverhalt:
Mehrere Anlieger aus dem Baugebiet „Alter Sportplatz“ haben angeregt den Bebauungsplan „An der Kolvenburg“ dahingehend zu ändern, dass Terrassenüberdachungen auch außerhalb der Baugrenzen möglich sind. Aufgrund der Größenordnung und Vorbildwirkung sind solche Überschreitungen im Rahmen der Befreiung meist nicht möglich.
In späteren Baugebieten beginnend mit Oberlau III
sind in den Bebauungsplänen über den § 31 Abs. 1 BauGB bereits Überschreitungen
der Baugrenzen für untergeordnete eingeschossige Bauteile, wie Wintergärten
oder Überdachungen, direkt als Ausnahme zulässig. Die Vorgaben der Landesbauordnung zu den
einzuhaltenden Abstandsflächen bleiben davon unberührt.
Diese Festsetzung hat sich bewährt, da die vorgegebene Höhe von maximal
3,50 m über Erdgeschossfußboden nicht zu einer Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke
führt.
Der Bebauungsplan Oberlau II wurde bereits diesbezüglich ergänzend
geändert. Hier wurde zudem die Option aufgenommen, auch kleinere Gartenhäuser
außerhalb der Baugrenzen und für Nebenanlagen festgesetzten Flächen zuzulassen.
Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen, der Anregung zu folgen und
den Bebauungsplan dahingehend zu ändern.
Um den Verwaltungsaufwand überschaubar zu halten wird vorgeschlagen, ein
vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB durchzuführen. In einer der nächsten
Sitzungen würde direkt der Aufstellungsbeschluss mit Offenlage als
Beschlussvorschlag formuliert.
Aufgrund der Vielzahl der Eigentümer, die von dieser Festsetzung
profitieren würden, sollte in diesem Fall auf eine Kostenerstattung der Planungskosten
verzichtet werden.
i. A. i.
A.
Michaela
Besecke Gerd
Mollenhauer Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin