Sachverhalt:
Die Gesundheitsminister von Bund und Ländern haben sich am 23. Februar 2007 auf ein generelles Rauchverbot geeinigt. Danach soll das Rauchen unter anderem auch in Schulen, Behörden und Krankenhäusern untersagt werden.
Um den Nichtraucherschutz innerhalb der Stadtverwaltung sicherzustellen wurde in Absprache mit den Beschäftigten seit dem November 2006 ein Rauchverbot an den Arbeitsplätzen ausgesprochen. Ferner gilt aufgrund des Schulgesetzes in den Schulen und auf den Schulhöfen während der Schulzeit und bei Schulveranstaltungen ein Rauchverbot.
In den anderen städt. Gebäuden wie dem Kulturzentrum Alte Landwirtschaftsschule, dem Feuerwehrgerätehaus usw. war dagegen das Rauchen noch erlaubt.
Zwar wurde in der Vergangenheit bei vielen Kulturveranstaltungen schon auf das Rauchen verzichtet, allerdings nur auf freiwilliger Basis.
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden gesetzlichen Regelung, aber auch um eine einheitliche Regelung für alle öffentlichen Gebäude der Stadt Billerbeck zu treffen, sollte ein generelles Rauchverbot beschlossen werden. An allen städt. Gebäuden würden entsprechende Verbotsschilder angebracht. An den Eingängen würden praktikable Aschenbecher aufgestellt.
Mit der Freiwilligen Feuerwehr, wie auch der Schießsportgruppe des DJK/VFL Billerbeck wurde die Einführung eines Rauchverbotes erörtert. Beide Institutionen sind mit der Einführung eines generellen Rauchverbotes einverstanden.
I. A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin