hier: Kooperation der Gemeinde Rosendahl und der Stadt Billerbeck
Die Betriebsleitung des
Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck wird beauftragt, das vorgestellte
Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung mit der Gemeinde Rosendahl weiter
zu entwickeln und zu konkretisieren und in einer der nächsten Sitzungen vorzustellen.
Dabei soll auch die Kommunalagentur NRW unterstützen.
Sachverhalt:
Neben dem Düngerecht wurde
auch die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) novelliert. Um Umweltbelastungen
weiter zu reduzieren, dürfen Klärschlämme nach der nunmehr gültigen
Klärschlammverordnung in Zukunft nicht mehr ohne Weiteres auf
landwirtschaftlich genutzte Flächen aufgebracht werden. Weiterhin müssen
Vorgaben zum Phosphor-Recycling (P-Recycling) umgesetzt werden. Mit der
Beendigung der Verwertung wird für nicht landwirtschaftlich verwertete Schlämme
ab 2029/2032 eine Pflicht zum P-Recycling verbindlich. Ausgenommen von dem
P-Recycling sind Anlagen auch nach 2032 mit einer Ausbaugröße unter 50.000
E+EGW. Aufgrund der verschärften gesetzlichen Vorgaben wird z. Z. und in der
Zukunft der Preis zur Entsorgung von kommunalen Klärschlämmen zunehmend teurer.
Die Gemeinde Rosendahl verbringt
ihren simultan stabilisierten Klärschlamm z. Z. als Nassschlamm mit rd. 3,5 –
4,0 % TS-Gehalt zur Kläranlage Dülmen, dort wird dieser mitbehandelt und
entsorgt. Diese Verfahrensweise ist aufwändig und hinsichtlich der notwendigen
Transportkapazitäten wenig umweltschonend, darüberhinaus auch nicht auf Dauer
angelegt.
Der Abwasserbetrieb der
Stadt Billerbeck lagert den ausgefaulten und vorentwässerten Klärschlamm in
Silos, dieser wird zweimal im Jahr auf der Kläranlage durch einen Dienstleister
mittels Zentrifuge oder Filterpresse entwässert und mit einem TS-Gehalt von rd.
20 - 22 % durch den Dienstleister transportiert, getrocknet und einer
Verbrennungsanlage zugeführt. Es entsteht eine große Abhängigkeit von
profitorientierten Dienstleistern.
Zur Sicherstellung einer
dauerhaften Klärschlammentsorgung mit stabilen Entsorgungspreisen soll eine
gemeinsame Klärschlammentsorgung beider Kommunen angestrebt werden. Diese soll folgende Eckpunkte erfüllen:
·
CO-2 Reduzierung der
Prozesse
·
Kostenstabilität
·
Entsorgungssicherheit
·
Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen
·
Nutzung vorhandener
Ressourcen
·
Größere Unabhängigkeit
von Marktentwicklungen
Auf der Kläranlage
Billerbeck (20.000 E + EGW) stehen tlw. Anlagen zur Verfügung die für eine
gemeinsame Klärschlammtrocknung/Behandlung nutzbar sind:
1. Der vorhandene Faulturm zur Ausfaulung des anfallenden
Überschussschlamms verfügt über Kapazitäten zur Mitbehandlung weiterer
Klärschlämme, die Mengen aus Rosendahl können dort mitbehandelt werden.
2. Mit der Ausfaulung weiterer kommunaler Schlämme entsteht eine höhere
Menge an Faulgas, dieses kann über das vorhandene neu errichtete
Blockheizkraftwerk ( BHKW; 50 KVA
elektr.) vollständig verwertet werden. Die z. Z. vorzunehmende Substituierung
mit Erdgas kann dann entfallen.
3. Die mit dem Betrieb des BHKW gewonnene Wärme kann vollständig zur
Trocknung des anfallenden Klärschlammes genutzt werden. Diese wird z. Z.
überwiegend an die Atmosphäre mittels Wärmetauscher abgegeben. Wärme steht im
Überfluss zur Verfügung.
4. Lagersilos zur Anlieferung von Schlämmen und Kapazitäten zur
Unterbringung einer Hochlastbelebung zur Behandlung des anfallenden
Schlammfiltrat sind vorhanden und nutzbar.
5. Flächen zur Aufstellung einer Trocknungsanlage und Entwässerungsanlage sind
auf der Kläranlage bzw. neben der Anlage vorhanden und in kommunalem Besitz.
Notwendig zur gemeinsamen
Entwässerung und Trocknung des anfallenden Klärschlamms sind folgende Anlagen
bzw. Ertüchtigungen:
·
Erneuerung der
Isolierung des Faulturms
·
Errichtung eines
Gasspeicher (250 m³)
·
Optimierung des
Schlammfördersystems zwischen Schlammspeicher I, II und dem Faulturm inkl.
Annahmestation für die Klärschlämme Rosendahl
·
Errichtung einer
Maschinenhalle
·
Entwässerungsmaschine
(Schneckenpresse)
·
Wärmeübergabestation für
die Kombination vom BHKW und der Heizungsanlage
·
Klärschlammtrockner
(Hybrid)
·
Umbau des
Trübwasserspeichers (SBR für die Prozessabwässer)
Angestrebt werden soll eine
gemeinsame Organisationsform mit dem Ziel einer gemeinsamen Klärschlammbehandlung,
hierzu bietet sich die Organisationsform des Zweckverbandes bei Kommunen an, auch
eine Regelung über öffentlich rechtliche Vereinbarungen ist möglich.
Weiterer Vortrag erfolgt in
der Sizung. Frau Brodkorb von der Gemeinde Rosendahl wird zu diesem
Tagesordnungspunkt ebenfalls anwesend sein.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin