Sachverhalt:
Im Nov. 2006 hat die Innenministerkonferenz beschlossen, eine neue Bleiberechtsregelung zu erlassen. Der Grund war u.a., den langjährig geduldeten Ausländern, die grundsätzlich ausreisepflichtig sind, weil Asylgründe nicht vorliegen, dennoch einen gesicherten Bleibestatus zu geben, da sie sich im Laufe der Jahre mittlerweile wirtschaftlich und sozial in Deutschland integriert haben.
Grundsätzlich liegen Ausländerangelegenheiten nicht im Aufgabenbereich der Stadt Billerbeck. Dennoch können die neuen Bleiberechtsregelungen unter finanziellen Gesichtspunkten Auswirkungen entfalten, da der Ausländer, der seinen Lebensunterhalt nicht selbst sicherstellen kann, Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz geltend machen kann. Für die Kostentragung nach diesem Gesetz ist die Stadt Billerbeck verantwortlich.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach den Bleiberechtsregelungen erfolgt eine pauschale Landeserstattung, so dass das finanzielle Risiko für die Stadt Billerbeck gering ist.
Finanziell problematisch ist jedoch der Personenkreis der ausländischen Mitbürger, wo die Voraussetzungen nicht oder noch nicht greifen, da der wirtschaftliche Aspekt des Bleiberechtes nicht erfüllt ist. Hier wird es wichtig, dass die Stadt Billerbeck die Eigenbemühungen des Asylbewerbers auf der Suche nach einer Arbeit unterstützt, wohl wissend, dass der freie Zugang in die Erwerbstätigkeit nicht gegeben ist, da es einer Arbeitserlaubnis im Einzelfall bedarf.
Herr Hüls, Mitarbeiter der Ausländerbehörde des Kreises Coesfeld, wird die Grundlagen der neuen Bleiberechtsregelung erläutern.
I.A.
Martin Struffert Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin