hier: Wahl des Bürgermeisters/der Bürgermeisterin und Wahl der Vertretung der Stadt Billerbeck
Sachverhalt:
Am 13. September 2020 werden die allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt.
Gemäß § 61 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWahlO) werden die Wahlniederschriften aller Wahlvorstände durch den Wahlleiter auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit geprüft. Im Anschluss an die Prüfung stellt der Wahlleiter das endgültige Wahlergebnis im Wahlgebiet nach dem Muster der Anlagen 25 a – c zur KWahlO zusammen. Anhand dieser Übersichten wird dem Wahlausschuss das Wahlergebnis zwecks Feststellung detailliert vorgestellt.
Der Wahlausschuss stellt im Anschluss an die Prüfung gemäß § 61 Abs. 3 KWahlO das Wahlergebnis fest. Über die Feststellung des jeweiligen Wahlergebnisses ist eine Niederschrift zu fertigen.
Die vom Wahlausschuss festgestellten Wahlergebnisse bilden die verbindliche Grundlage für die Veröffentlichung der Wahlergebnisse und für die Benachrichtigung der gewählten Bewerber durch den Wahlleiter.
Die Entscheidungen des Wahlausschusses unterliegen der Überprüfung im späteren Wahlprüfungsverfahren (Wahlprüfungsausschuss).
Hubertus Messing
Wahlleiter