Betreff
Wahl von zwei Stellvertretern/Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin
Vorlage
FBZD/0512/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

In der Sitzung am 3. November 2020 werden zwei Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin gewählt.

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 67 Abs. 1 GO NRW in Verbindung mit § 4 der Hauptsatzung wählt der Rat aus seiner Mitte in der ersten Sitzung nach der Neuwahl für die Dauer seiner Wahlzeit zwei ehrenamtliche Stellvertreter/Stellvertreterinnen der Bürgermeisterin. Sie vertreten die Bürgermeisterin bei der Leitung der Ratssitzung und der Repräsentation.

 

Die Wahl erfolgt ohne Aussprache als geheime Wahl nach den Grundätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang (§ 67 Abs. 1 und 2 GO NRW). In entsprechender Anwendung des § 67 Abs. 2 Satz 3 GO NRW ist dann erster Stellvertreter/erste Stellvertreterin, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die erste Höchstzahl entfällt, zweiter Stellvertreter/zweite Stellvertreterin, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommenen Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt.

 

Die Bürgermeisterin hat bei der Wahl der Stellvertreter/Stellvertreterinnen Stimmrecht.

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: