Sachverhalt:
Gemäß § 4 der mit
Beitritt der Stadt Gronau zum Sparkassenzweckverband Westmünsterland geänderten
Satzung des Sparkassenzweckverbandes vom 31. August 2015 besteht die
Verbandsversammlung aus 47 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsendet
die Stadt Billerbeck ein Mitglied in die Verbandsversammlung entsendet.
Nach § 8 der
Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland nehmen die
Hauptverwaltungsbeamten, sofern sie nicht bereits als Vertreter in die
Verbandsversammlung gewählt wurden, mit beratender Stimme teil.
Zur Vorbereitung
der Verbandsversammlung bittet daher die Sparkasse Westmünsterland ein
Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.
Darüber hinaus
kann der Rat der Stadt Billerbeck einen Vertreter für den Beirat der Sparkasse
Westmünsterland benennen. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Weitere
Erläuterungen sind in dem beigefügten Schreiben der Sparkasse Westmünsterland
aufgeführt.
Die
Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: Schreiben der Sparkasse Westmünsterland vom 07.10.2020 zu TOP 15 und 16