Betreff
Bestellung eines Vertreters und Stellvertreters für die Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland
Vorlage
FBZD/0522/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

keiner

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 4 der mit Beitritt der Stadt Gronau zum Sparkassenzweckverband Westmünsterland geänderten Satzung des Sparkassenzweckverbandes vom 31. August 2015 besteht die Verbandsversammlung aus 47 Vertretern der Verbandsmitglieder. Davon entsendet die Stadt Billerbeck ein Mitglied in die Verbandsversammlung entsendet.

 

Nach § 8 der Satzung des Sparkassenzweckverbandes Westmünsterland nehmen die Hauptverwaltungsbeamten, sofern sie nicht bereits als Vertreter in die Verbandsversammlung gewählt wurden, mit beratender Stimme teil.

 

Zur Vorbereitung der Verbandsversammlung bittet daher die Sparkasse Westmünsterland ein Mitglied und ein stellvertretendes Mitglied zu benennen.

 

Darüber hinaus kann der Rat der Stadt Billerbeck einen Vertreter für den Beirat der Sparkasse Westmünsterland benennen. Eine Stellvertretung ist nicht vorgesehen. Weitere Erläuterungen sind in dem beigefügten Schreiben der Sparkasse Westmünsterland aufgeführt.

 

Die Bürgermeisterin ist stimmberechtigt.

 

i.A.

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: Schreiben der Sparkasse Westmünsterland vom 07.10.2020 zu TOP 15 und 16