Betreff
Bestellung von Vertretern für die Mitgliederversammlung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes
Vorlage
FBZD/0530/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 


Sachverhalt:

 

Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat die Stadt Billerbeck bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Einwohnern 4 Vertreter für die Mitgliederversammlung zu bestellen.

 

Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW entfällt von diesen 4 Vertretern ein Sitz auf die Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall auf deren Stellvertreter im Amt.

 

Die 3 verbleibenden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestellen.

 

Hierbei ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.

 

i.A.

 

 

Hubertus Messing                                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: