Sachverhalt:
Gemäß § 5 Abs. 2 der Satzung des Nordrhein-Westfälischen Städte- und Gemeindebundes hat die Stadt Billerbeck bei einer Einwohnerzahl von über 10.000 Einwohnern 4 Vertreter für die Mitgliederversammlung zu bestellen.
Gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW entfällt von diesen 4 Vertretern ein Sitz auf die Bürgermeisterin und für den Vertretungsfall auf deren Stellvertreter im Amt.
Die 3 verbleibenden Vertreter und deren Stellvertreter sind entweder durch einstimmigen Beschluss oder, sofern ein solcher nicht zustande kommt, nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu bestellen.
Hierbei ist die Bürgermeisterin stimmberechtigt.
i.A.
Hubertus Messing Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin