Sachverhalt:
Der Rat der Stadt Billerbeck hat in seiner
Sitzung vom 14. Dezember 2006 die Dringlichkeitsentscheidung vom 22. November
2006 über die Neufassung der Verordnung über das Offenhalten von
Verkaufsstellen aus besonderem Anlass („Ordnungsbehördliche Verordnung über das
Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass in der Stadt Billerbeck
vom 23. November 2006“) genehmigt. Diese Verordnung legt die Verkaufsoffenen
Sonntage auf den letzten Sonntag im April, den dritten Sonntag im Juni, den
dritten Sonntag im September und den ersten Adventssonntag fest. Die Verordnung
wurde am 23. November 2006 öffentlich bekannt gemacht.
Die Gewerkschaft Ver.di hat am 8. Oktober 2020
beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht, mit dem Ziel, die Verordnung
der Stadt Billerbeck außer Vollzug zu setzen. Gegenüber dem Gericht wurde durch
die Bürgermeisterin das Verfahren in der Hauptsache für erledigt erklärt. Des
Weiteren wurde die Kostenübernahme entsprechend der gesetzlichen Regelungen
erklärt. Da aufgrund der Rechtslage die
Erfolgsaussichten in einem Verfahren als äußerst gering einzuschätzen sind, empfiehlt
die Verwaltung die Verordnung zum jetzigen Zeitpunkt aufzuheben.
Die Angelegenheit unterliegt der
Beschlussfassung des Rates. Eine Aufhebung der Ordnungsbehördlichen Verordnung
ist möglichst zeitnah herbeizuführen, um ein erfolgloses Verfahren abzuwenden.
i.A. i.A.
Sandra Niemann Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen: Entwurf der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufhebung der
Ordnungsbehördlichen Verordnung
über das Offenhalten von Verkaufs-
stellen aus besonderem Anlass
in der Stadt Billerbeck vom
23. November 2006