Sachverhalt:
Auch bei der
Zuständigkeitsordnung ist es üblich, dass der Rat der Stadt Billerbeck zu
Beginn einer neuen Ratsperiode eine Überprüfung vornimmt.
In der letzten HFA
–Sitzung wurde bereits vorberaten, dass bei öffentlichen Auftragsvergaben die
Verwaltung lediglich, durch die als Anlage beigefügte Mitteilungsvorlage, die
Ausschüsse bzw. den Rat über die in diesem Rahmen vorgenommen Vergaben
informiert.
Die FDP Fraktion
hat mit der beigefügten Bürgeranregung vom 30.04.2019 die Überarbeitung der
Zuständigkeitsordnung beantragt. Verwaltungsseitig wurde die Intention dieser
Anregung in die Synopse mit einbezogen. Sie dient der Klarstellung der
Kompetenz der einzelnen Ausschüsse.
Der Vorschlag
lautet:
„Bei allen
Entscheidungen, sind die diesem Ausschuss übertragenden betraglichen
Höchstgrenzen auch für die Grundsatzentscheidungen und daraus resultierenden
Ausschreibungen und finanziellen Verpflichtungen bindend. Sollten diese
überschritten werden, so ist ein Ratsbeschluss erforderlich.“
In vorbereitenden
Gesprächen mit den Fraktionen zur konstituierenden Sitzung wurde die
Verschiebung der Denkmalangelegenheiten in den StuB angesprochen. Einigkeit
bestand darüber hinaus die Feuerwehrangelgenheiten vom Umweltausschuss in den
HFA zu verschieben. Ebenfalls wurde diskutiert ob das Thema Mobilität aus dem
HFA dem umgekehrt in den Umweltausschuss verschoben werden soll. Die
entsprechenden Änderungen sind der Synopse zu entnehmen.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Synopse der
Zuständigkeitsordnung der Stadt Billerbeck
Zuständigkeitsordnung
der Stadt Billerbeck