Betreff
Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG; hier: Gewährung eines zusätzlichen Betrages in die freie Kapitalrücklage
Vorlage
FBF/0537/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Rat der Stadt Billerbeck stimmt der Zuführung eines Betrages bis maximal 32.800 Euro in die freie Kapitalrücklage der Netzgesellschaft Billerbeck mbH mit der Maßgabe zu, dass dieser Betrag von der Netzgesellschaft Billerbeck mbH der freien Kapitalrücklage der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG zugeführt wird. Diese Einlage wird von der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG in die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG eingebracht, um damit die Investitionskosten für die Errichtung einer Ladesäulen-Infrastruktur zur Förderung von Elektromobilität zu decken.

 

Die Vertreter der Gesellschafterversammlung der Netzgesellschaft Billerbeck mbH und der Münsterland Netzbeteiligungs- GmbH & Co. KG werden angewiesen entsprechend zu votieren.

 

Die entsprechenden Ansätze sind im Haushalt 2021 einzuplanen.

 


Sachverhalt:

 

Seit dem Jahr 2008 verfolgen die Kommunen Ascheberg, Billerbeck, Havixbeck, Lüdinghausen, Nordkirchen, Olfen, Rosendahl und Senden gemeinsam das Projekt Münsterland Netzgesellschaft, welche seit 2015/2016 das Netzeigentum an den Gas- und Stromnetzen in den beteiligten Kommunen innehat.

 

Die Stadt Billerbeck möchte ihren Beitrag zur Schaffung einer öffentlichen Ladesäuleninfrastruktur leisten. Das Konzept sieht vor, dass in der Stadt Billerbeck fünf Ladesäulen für E-Mobilität angeschafft und betrieben werden.

 

Die Umsetzung über die MN Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG ermöglicht es den beteiligten Kommunen die Investitionskosten mit dem strategischen Partner GELSENWASSER Energienetze GmbH auf Basis der Gesellschaftsanteile (51% / 49%) aufzuteilen. Somit muss von der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG lediglich der 51 %ige Anteil der Kosten getragen und auf die Kommunen aufgeteilt werden.

 

Um die geforderten Kennzahlen der finanzierenden Bank der Münsterland Netzbeteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG einzuhalten, ist eine Eigenkapitalfinanzierung der Investition notwendig.

 

Nach Vorlage aller Angebote wird beim Land NRW eine Förderung beantragt. Sofern diese Förderung gewährt wird, wird sich der Einbringungsbetrag in die Netz GmbH um den genehmigten Betrag reduzieren (max. 50% der Investitionskosten). Die Zahlung in die Kapitalrücklage wird erst dann vorgenommen, wenn die tatsächlichen Kosten für die Errichtung der Ladesäulen bekannt sind.

 

Die Voraussetzung zur Durchführung dieses Projektes ist die Zustimmung aller kommunalen Räte der acht beteiligten Kommunen.

 

i.A.

 

 

 

Marion Lammers                                                     Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                              Bürgermeisterin

 


Bezug:     

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                               


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1.         Konzept E-Ladesäulen in der MN Münsterland Netzgesellschaft mbH
& Co. KG (MNG)

2.         Kostenzusammenstellung Konzept E-Ladesäulen MN Münsterland
Netzgesellschaft mbH & Co. KG

3.         Kalkulation