Sachverhalt:
Der gemeinsame Fraktionsantrag von CDU und SPD zur finanziellen Stützung
der Billerbecker Stadtgutscheine wurde in o.g. Ratssitzung beraten. Der Antrag
sah zur Förderung des Stadtgutscheinsystems und somit letztlich zur
Unterstützung der Billerbecker Unternehmen zwei Komponenten vor: Ein
Zuschussbudget von bis zu 25.000,00 € zur Aufstockung der Gutscheinwerte sowie
die Übernahme der zukünftig anfallenden Händlergebühren.
Die Aktion zum Verkauf der geförderten Gutscheine wurde am 24. September
2020 gestartet, zum 17. November 2020 war das Zuschussvolumen aufgebraucht. Bei
einem Fördervolumen von 25.000,00 € sind somit insgesamt Gutscheine im Wert von
150.000,00 € (125.000,00 € Grundwert + 25.000,00 € Aufstockung) aktiviert
worden. Bis zum Ende der Kampagne waren rund 55.000,00 € in den teilnehmenden
Geschäften wieder gegen Waren und Dienstleistungen eingelöst. Nähere
Ausführungen hierzu erfolgen im folgenden Tagesordnungspunkt.
Billerbeckerleben e.V. als Träger des Gutscheinsystems hatte zum Start im
September 2019 beschlossen, zunächst -
also für den Rest des Jahres 2019 und das Jahr 2020 - keine Händlergebühren zu
erheben. Damit sollte die Einstiegshürde für die Unternehmen gerade zu Beginn
niedrig gehalten werden. Für 2021 sind dann 1,5 % und für 2022 3% Gebühren
vorgesehen. Die Gebühren beziehen sich prozentual immer auf den getätigten Umsatz,
fallen also nur an, wenn das teilnehmende Unternehmen tatsächlich einen Umsatz
tätigt. Die Gebühren finanzieren perspektivisch die Kosten des Betriebs des
Systems. In 2019 und 2020 wurden die angefallenen Kosten für den Betrieb aus
Sponsoringgeldern und Vereinsmitteln getragen. Dauerhaft kann Billerbeckerleben
allerdings nicht auf die Rückflüsse aus den Händlergebühren verzichten.
Da das Gutscheinsystem in Billerbeck erst seit September 2019 in Betrieb
ist und das Jahr 2020 aus bekannten Gründen nur bedingt als Vergleichsmaßstab
geeignet ist, sind die anfallenden Gebühren für 2021 und 2022 nur schwer zu
prognostizieren. In der Annahme, dass sowohl in 2021 als auch in 2022 jeweils
maximal Umsätze in Höhe von 100.000,00 € aus dem System heraus generiert werden
können, wäre hier mit Gebühren in Höhe von maximal 1.500,00 € bzw. 3.000,00 €
zu rechnen.
Verwaltungsseitig wird somit vorgeschlagen, für das Jahr 2021
Händlergebühren bis zu 1.500,00 € und für das Jahr 2022 bis zu 3.000,00 € zu
übernehmen und entsprechend im städtischen Haushalt einzuplanen.
Im Auftrag Im
Auftrag
Axel Kuhlmann Michaela
Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter stv.
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates der Stadt vom 10. September 2020, TOP 11 ö.S.
Anlagen: