Betreff
Förderung Stadtgutscheine hier: Übernahme von Händlergebühren
Vorlage
FBPB/1655/2020
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck übernimmt die aus dem Stadtgutscheinsystem anfallenden Händlergebühren in Höhe von bis zu 1.500,00 € in 2021 und bis zu 3.000,00 € in 2022.

 


Sachverhalt:

 

Der gemeinsame Fraktionsantrag von CDU und SPD zur finanziellen Stützung der Billerbecker Stadtgutscheine wurde in o.g. Ratssitzung beraten. Der Antrag sah zur Förderung des Stadtgutscheinsystems und somit letztlich zur Unterstützung der Billerbecker Unternehmen zwei Komponenten vor: Ein Zuschussbudget von bis zu 25.000,00 € zur Aufstockung der Gutscheinwerte sowie die Übernahme der zukünftig anfallenden Händlergebühren.

 

Die Aktion zum Verkauf der geförderten Gutscheine wurde am 24. September 2020 gestartet, zum 17. November 2020 war das Zuschussvolumen aufgebraucht. Bei einem Fördervolumen von 25.000,00 € sind somit insgesamt Gutscheine im Wert von 150.000,00 € (125.000,00 € Grundwert + 25.000,00 € Aufstockung) aktiviert worden. Bis zum Ende der Kampagne waren rund 55.000,00 € in den teilnehmenden Geschäften wieder gegen Waren und Dienstleistungen eingelöst. Nähere Ausführungen hierzu erfolgen im folgenden Tagesordnungspunkt.

 

Billerbeckerleben e.V. als Träger des Gutscheinsystems hatte zum Start im September 2019 beschlossen, zunächst  - also für den Rest des Jahres 2019 und das Jahr 2020 - keine Händlergebühren zu erheben. Damit sollte die Einstiegshürde für die Unternehmen gerade zu Beginn niedrig gehalten werden. Für 2021 sind dann 1,5 % und für 2022 3% Gebühren vorgesehen. Die Gebühren beziehen sich prozentual immer auf den getätigten Umsatz, fallen also nur an, wenn das teilnehmende Unternehmen tatsächlich einen Umsatz tätigt. Die Gebühren finanzieren perspektivisch die Kosten des Betriebs des Systems. In 2019 und 2020 wurden die angefallenen Kosten für den Betrieb aus Sponsoringgeldern und Vereinsmitteln getragen. Dauerhaft kann Billerbeckerleben allerdings nicht auf die Rückflüsse aus den Händlergebühren verzichten.

 

Da das Gutscheinsystem in Billerbeck erst seit September 2019 in Betrieb ist und das Jahr 2020 aus bekannten Gründen nur bedingt als Vergleichsmaßstab geeignet ist, sind die anfallenden Gebühren für 2021 und 2022 nur schwer zu prognostizieren. In der Annahme, dass sowohl in 2021 als auch in 2022 jeweils maximal Umsätze in Höhe von 100.000,00 € aus dem System heraus generiert werden können, wäre hier mit Gebühren in Höhe von maximal 1.500,00 € bzw. 3.000,00 € zu rechnen.

 

Verwaltungsseitig wird somit vorgeschlagen, für das Jahr 2021 Händlergebühren bis zu 1.500,00 € und für das Jahr 2022 bis zu 3.000,00 € zu übernehmen und entsprechend im städtischen Haushalt einzuplanen.

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

Axel Kuhlmann                                 Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                stv. Fachbereichsleiterin                              Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Rates der Stadt vom 10. September 2020, TOP 11 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                4.500,00 € 

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                             15050 52910000 

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: