Betreff
Satzungsänderungen wegen der Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW)
Vorlage
AB/0271/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1. Die anliegende 1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck vom 15. Dezember 2016 wird beschlossen

 

2. Die anliegende 1. Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von

Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom

15. Dezember 2016 wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Der Landtag hat am 26.06.2020 mehrheitlich mit den Stimmen der CDU-, FDP und AfD-Fraktion die Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW) beschlossen.  Am 13.08.2020 ist die Änderung der Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw NRW) in Kraft getreten (GV NRW 2020, S. 729).

 

Der § 8 SüwVO Abw NRW wurde dahin geändert, dass die fristgebundene Pflicht zur Durchführung einer Zustands- und Funktionsprüfung in Wasserschutzgebieten für private Abwasserleitungen, die häusliches Abwasser führen, für die Zukunft abgeschafft wird.

 

Hingegen bleibt für private Abwasserleitungen, die gewerbliches oder industrielles Abwasser führen, die Prüfpflicht mit der Frist bis zum 31.12.2020 weiterbestehen.

 

Darüber hinaus wird auch der heutige § 8 Abs. 4 SüwVO Abw NRW als § 8 Abs. 5 SüwVO Abw NRW fortgeführt. Dort ist geregelt, dass außerhalb von durch Rechtsverordnung festgesetzten Wasserschutzgebieten bestehende Abwasserleitungen, die zur Fortleitung industriellen oder gewerblichen Abwassers dienen, für das Anforderungen in einem Anhang der Bundes-Abwasserverordnung festgelegt sind, spätestens bis zum 31.12.2020 auf Zustand und Funktionstüchtigkeit zu prüfen sind. Unabhängig davon kann die Gemeinde von ihrer Satzungsermächtigung in § 46 Abs. 2 Nr. 1 LWG NRW Gebrauch machen, soweit die SüwVO Abw NRW keine Prüfristen vorsieht. Dies ist für die bestehenden Satzungen der Stadt Billerbeck zur Zustands- und Funktionsprüfung in Fremdwassersanierungsgebieten von elementarer Bedeutung, da hiervon für die Sanierungsgebiete Gebrauch gemacht wurde.

 

Schließlich wird in § 8 Abs. 9 SüwVO Abw NRW neue Fassung die Wiederholungsprüfung für Grundstücke in Wasserschutzgebieten, auf denen häusliches Abwasser anfällt, abgeschafft.

 

Aufgrund dessen sind Satzungsregelungen der Stadt Billerbeck, die sich auf die SüwVO Abw. NRW beziehen auf die Änderungen der SüwVO Abw. aus 2020 anzupassen.

Der Städte- und Gemeindebund NRW hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) die Mustersatzungen überarbeitet. Die Abstimmung wurde am 19.11.2020 abgeschlossen. Die Stadt Billerbeck hat die Regelungen der Mustersatzungen – bezogen auf die SüwVO Abw. NRW - übernommen und in ihren Satzungen verankert, insofern sind auch die Änderungen der Mustersatzungen inhaltsgleich zu übernehmen.

 

Folgende Satzungen sind an die neue SüwVO NRW 2020 anzupassen:

 

Abwasserbeseitigungssatzung:

Hier müssen die §§ 13 und 15 textlich angepasst werden. Die Anpassungen sind als Änderungsverfolgung in roter Schriftfarbe gekennzeichnet, am Rand ist eine Änderung angezeigt.

 

 

Die Absätze 5-7 sind unverändert, auch der § 14 ist unverändert.

 

 

Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben):

Es ist der § 9 textlich anzupassen. Die Anpassungen sind als Änderungsverfolgung in roter Schriftfarbe gekennzeichnet, am Rand ist eine Änderung angezeigt.

 

 

 

Rainer Hein                                                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                                  Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                        ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                                 ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                          ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                           ---


 


Anlagen:

 

1. Änderung der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Billerbeck vom 15. Dezember 2016

 

1. Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen (Kleinkläranlagen, abflusslose Gruben) vom 15. Dezember 2016