Sachverhalt:
Der Städte- und Gemeindebund NRW hat, mit den
letzten Änderungen im Dezember 2020, eine neue Musterfriedhofsatzung zur Verfügung
gestellt. Anhand dieser Mustersatzung wurde die Friedhofsatzung der Stadt
Billerbeck überarbeitet.
Insgesamt wurden einige redaktionelle
Änderungen vorgenommen. Es wurden Begriffsbestimmungen angepasst und Vorgaben
aus dem geänderten Bestattungsgesetz NRW übernommen, so dass die aktuellen
gesetzlichen Regelungen angepasst worden sind.
An den Regelungsinhalten zu den verschiedenen
Bestattungsformen wurde nichts geändert. Lediglich die Maße für die Grabplatten
auf den Wiesengräbern wurden angepasst.
In § 25 Abs. 3 wurde die aktuelle Erlasslage
zum Herkunftsnachweis für Grabmaterial nach § 4a Bestattungsgesetz NRW
aufgenommen. Hiernach werden Grabmaterialien aus China, Indien, Vietnam und
Philippinen als problematisch betrachtet und unterliegen daher der
Zertifizierung. Im Umkehrschluss stehen alle anderen Herkunftsländer auf der
Positiv-Liste, sodass von dort stammende Produkte bis auf weiteres nicht
zertifiziert werden müssen. Durch den aufgenommenen Absatz wird nun ein
Nachweis im Rahmen einer Herkunftsbescheinigung (Staaten der Positiv-Liste)
oder eines Unbedenklichkeitszertifikats (sonstige Staaten) erforderlich.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen die in der
Anlage zu dieser Sitzungsvorlage beigefügte Satzung über das Friedhofs- und
Bestattungswesen (Friedhofsatzung) in der Stadt Billerbeck zu beschließen. Zur
besseren Übersicht ist dieser Sitzungsvorlage zusätzlich die Gegenüberstellung
der bisherigen und der neuen Friedhofsatzung beigefügt.
i.A.
Hubertus
Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Satzung über das
Friedhofs- und Bestattungswesen (Friedhofsatzung) der Stadt Billerbeck (Anlage
1)
Synopse zur Friedhofsatzung (Anlage 2)