Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die anliegenden Satzungen:
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich Bernhardstraße gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA;
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA;
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA;
Satzung zur Fortführung der Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA
werden beschlossen.
Sachverhalt:
In vorheriger Vorlage wurde erläutert, welche Änderungen aufgrund der
Änderung der Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private
Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw NRW) in Kraft getreten sind und dass sich dies
auch auf die Satzungsregelungen in der Abwasserbeseitigung der Stadt Billerbeck
auswirkt.
Besonders für die bestehenden Satzungen der Stadt Billerbeck zur Zustands-
und Funktionsprüfung in Fremdwassersanierungsgebieten ist dies von elementarer
Bedeutung.
Vor dem Hintergrund, dass die gewährten Förderungen aus RESA I und RESA
II zur Sanierung der privaten Entwässerungsleitungen unter der Bedingung einer
gültigen Satzung gewährt wurden, ist auf die kontinuierliche Fortführung der
Fristensatzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten
Abwasserleitungen unter Anpassungen an die gesetzlichen Regelungen abzustellen.
Insofern sind die Fristensatzungen:
• Satzung vom 15.
Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die
Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich
des Projektgebietes
Kohkamp gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW
• Satzung vom 15.
Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die
Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich
der Bernhardstraße
gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW
• Satzung vom 15.
Dezember 2016 zur Fortführung der Satzung vom
17. Dezember 2015 zur
Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 LWG
NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA
• Satzung vom 15.
Dezember 2016 zur Fortführung der Satzung vom 15. Mai
2016 zur Festlegung
von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei
privaten
Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwasser
sanierungsgebiet Innenstadt 2. BA
• Satzung vom 22.
Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands-
und Funktionsprüfung
bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2
Satz 1 LWG NRW im
Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA
• Satzung vom 2. April
2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und
Funktionsprüfung bei
privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1
LWG NRW im
Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA
an die neuen gesetzlichen Regelungen der Selbstüberwachungsverordnung für
öffentliche und private Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw NRW) in Kraft getreten
(GV NRW 2020, S. 729) anzupassen.
Beispielhaft für alle Fristensatzung sollen in der Anlage dieser Vorlage
die Änderungen für die Fristensatzung der Innenstadt 1. BA in der Form einer
Änderungsverfolgung dargestellt werden.
Daran schließen sich die entsprechenden neu gefassten Satzungen an, die
neu als Beschlussempfehlung für den Rat zu beschließen sind.
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Anlagen:
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA;
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA;
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA;
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;
- Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich Bernhardstraße gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;
Rainer Hein Marion Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin