Betreff
Fortführung der Fristensatzungen wegen der Änderung der Selbstüberwachungs-Verordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen (SüwVO Abw NRW)
Vorlage
AB/0273/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die anliegenden Satzungen:

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich Bernhardstraße gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA;

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA;    

 

Satzung zur Fortführung der Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA

 

werden beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

In vorheriger Vorlage wurde erläutert, welche Änderungen aufgrund der Änderung der Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw NRW) in Kraft getreten sind und dass sich dies auch auf die Satzungsregelungen in der Abwasserbeseitigung der Stadt Billerbeck auswirkt.

Besonders für die bestehenden Satzungen der Stadt Billerbeck zur Zustands- und Funktionsprüfung in Fremdwassersanierungsgebieten ist dies von elementarer Bedeutung.

Vor dem Hintergrund, dass die gewährten Förderungen aus RESA I und RESA II zur Sanierung der privaten Entwässerungsleitungen unter der Bedingung einer gültigen Satzung gewährt wurden, ist auf die kontinuierliche Fortführung der Fristensatzungen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen unter Anpassungen an die gesetzlichen Regelungen abzustellen.

 

Insofern sind die Fristensatzungen:

             Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die

                Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich

                des Projektgebietes Kohkamp gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW

             Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die

                Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich

                der Bernhardstraße gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW

             Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Satzung vom

17. Dezember 2015       zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und

Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 LWG

NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA

             Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Satzung vom 15. Mai

                2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei

                privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwasser

sanierungsgebiet Innenstadt 2. BA

             Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands-

                und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2

                Satz 1 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA

             Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und

                Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gemäß § 46 Abs. 2 Satz 1

                LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA

an die neuen gesetzlichen Regelungen der Selbstüberwachungsverordnung für öffentliche und private Abwasseranlagen NRW (SüwVO Abw NRW) in Kraft getreten (GV NRW 2020, S. 729) anzupassen.

Beispielhaft für alle Fristensatzung sollen in der Anlage dieser Vorlage die Änderungen für die Fristensatzung der Innenstadt 1. BA in der Form einer Änderungsverfolgung dargestellt werden.

Daran schließen sich die entsprechenden neu gefassten Satzungen an, die neu als Beschlussempfehlung für den Rat zu beschließen sind.

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                        ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                                 ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 1. BA;

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 2. BA;

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 22. Februar 2018 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 3. BA;  

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 2. April 2020 zur Festlegung von Fristen für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW im Fremdwassersanierungsgebiet Innenstadt 4. BA

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich des Projektgebietes Kohkamp gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

  1. Satzung zur Fortführung der Satzung vom 15. Dezember 2016 zur Fortführung der Fristensatzung für die Zustands- und Funktionsprüfung bei privaten Abwasserleitungen im Bereich Bernhardstraße gem. § 46 Abs. 2 LWG NRW;

 

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                   Bürgermeisterin