Betreff
Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung für das Wirtschaftsjahr 2020 für die öffentliche Einrichtung Abwasserbeseitigung in der Stadt Billerbeck
Vorlage
AB/0275/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 23.769,60 € bei der Schmutzwassergebühr und 5.525,173 € bei der Niederschlagswassergebühr, somit insgesamt 29.294,77 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2022/2023 eingestellt.

 


Sachverhalt:

 

Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden.

 

Der anliegenden Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 ist zu entnehmen, dass sowohl hinsichtlich der Schmutzwassergebühr als auch bei der Niederschlagswassergebühr jeweils eine Überdeckung zu verzeichnen ist.

 

Insgesamt ergibt sich somit folgende Überdeckung:

 

Überdeckung Schmutzwassergebühr                                    23.769,60 €

Überdeckung Niederschlagswassergebühr                            5.525,17 €

Überdeckung insgesamt                                                                             29.294,77 €

 

Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb der Vierjahresfrist ausgeglichen werden.

 

Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und Verlusrechnung 2020 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden Hausanschlusskosten, die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die Gebührenkalkulation eingestellt.

 

Auch die Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen, periodenfremde Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen bleiben in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                   Bürgermeisterin

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                        ---

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                                 ---

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                          ---

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                           ---


 


Anlage:

 

Nachkalkulation