Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die in der Nachkalkulation zur Gebührenbedarfsberechnung 2020 ausgewiesene Überdeckung in der Höhe von 23.769,60 € bei der Schmutzwassergebühr und 5.525,173 € bei der Niederschlagswassergebühr, somit insgesamt 29.294,77 € wird in die Kalkulation für die Wirtschaftsjahre 2022/2023 eingestellt.
Sachverhalt:
Gem. § 6 Abs. 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) sind Kostenüberdeckungen
am Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb von 4 Jahren auszugleichen.
Kostenunterdeckungen sollen ebenfalls innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen
werden.
Der anliegenden Nachkalkulation für das Wirtschaftsjahr 2020 ist zu
entnehmen, dass sowohl hinsichtlich der Schmutzwassergebühr als auch bei der
Niederschlagswassergebühr jeweils eine Überdeckung zu verzeichnen ist.
Insgesamt ergibt sich somit folgende Überdeckung:
Überdeckung Schmutzwassergebühr 23.769,60
€
Überdeckung Niederschlagswassergebühr 5.525,17 €
Überdeckung insgesamt 29.294,77
€
Kostenüberdeckungen müssen, Kostenunterdeckungen sollen innerhalb der
Vierjahresfrist ausgeglichen werden.
Es wird der Vollständigkeit halber darauf hingewiesen, dass im Gegensatz
zum handelsrechtlichen Abschluss, ausgewiesen durch die Gewinn- und
Verlusrechnung 2020 die Berücksichtigung der Auflösung von Baukostenzuschüssen
in der Gebührenkalkulation nicht möglich ist. Weiterhin werden
Hausanschlusskosten, die Erstattung von Hausanschlusskosten sowie die
Kleineinleiterabgabe und die Erlöse aus Kleineinleiterabgaben nicht in die
Gebührenkalkulation eingestellt.
Auch die Abgänge von Restbuchwerten aus Anlagenabgängen, periodenfremde
Aufwendungen und Erträge sowie Einzelwertberichtigungen zu Forderungen bleiben
in der Nachkalkulation nach KAG unberücksichtigt.
Rainer Hein Marion
Dirks
Betriebsleiter Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ---
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: ---
Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro: ---
Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: ---
Anlage:
Nachkalkulation