hier: Antrag von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln
Der Antrag des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck wird so lange zurückgestellt bis in den anderen zwei Kommunen Aussagen zu einer möglichen Realisierung getroffen werden können. Die Vorstellung des Ergebnisses und eine erneute Beratung erfolgen dann im Umweltausschuss.
Bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen wird weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.
Sachverhalt:
Der Imkerverein
Havixbeck und Umgebung e.V. hat bei den drei o. a. Kommunen den Antrag
eingereicht hier insgesamt 30 km Hecken zu pflanzen. Für die Durchführung
dieser Maßnahme wurde hierfür ein Aktionsplan mit drei Arbeitsschritten
vorgeschlagen. Sinnvoll wäre es aus Sicht des Imkervereins hierfür eine
projektgebundene Personalstelle einzurichten.
Für die
Anpflanzung dieser Hecken sollen u. a. die von Landwirten ohne vertragliche
Regelungen fremdgenutzten städt. Flächen an Wirtschaftswegen zurückgewonnen werden.
Ziel dieser
Maßnahme ist es die Artenvielfalt zu fördern und verschiedenen Tierarten neuen
Unterschlupf und Lebensraum zu bieten.
Die Stadt
Billerbeck hat im Rahmen der Erstellung des Organisationsgutachtens für den
Bauhof eine Reihe von Daten zusammengestellt, unter anderem die Länge der zu
pflegenden Hecken. Danach befinden sich auf dem gesamten Stadtgebiet ca. 115 km
Hecken. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um Hecken in freier
Landschaft, sondern auch um klassische Formhecken. Diese sind jedoch nicht nur
an den ca. 143 Kilometern befestigten Wirtschaftswegen und ca. 129 km
unbefestigten Wirtschaftswegen zu finden, sondern auch innerhalb des
Stadtgebietes auf Parkplätzen und öffentlichen Flächen etc.
Um die Bedeutung
der Hecken als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten, ist eine
regelmäßige und richtige Pflege unverzichtbar. Damit die Hecken einerseits
dicht und geschlossen bleiben und andererseits als Lebensraum so lange wie
möglich ungestört bleibt, sollte eine Heckenpflege ca. alle 7 – 12 Jahre
erfolgen. Es wird empfohlen einen Teil der Hecke immer als Rückzugsbiotop
bestehen zu lassen.
Aufgrund des
Beschlusses des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten
vom 1.09.2016 wird die Pflege von Hecken in Billerbeck nach Möglichkeit in
Pflegeabschnitten mit einer Länge von max. 50 m durchgeführt bzw. bei einer
Gesamtlänge von weniger als 50 m nicht mehr als die Hälfte.
In der Zeit von
Oktober bis Februar wären durch die Mitarbeiter des städt. Bauhofes bei einem
Intervall von 10 Jahren in jedem Jahr ca. 8 – 9 km Hecken in der freien
Landschaft zu pflegen. Hierfür reichen die personellen Kapazitäten schon jetzt
nicht aus, so dass der Pflegezeitraum größtenteils verlängert und Aufträge
hierfür an entsprechende Fachfirmen vergeben werden. Bei einer Umsetzung des
Antrages des Imkervereins würde sich Heckenlänge für die jährliche Pflege um
ca. 1 km erhöhen.
Seitens des
Imkervereins wurde angedacht, die städt. Flächen, die ohne vertragliche
Regelungen fremdgenutzt werden, zurückzugewinnen und für die Anpflanzung von
Hecken zu nutzen.
Auf der Grundlage
des vom Kreis Coesfeld erstellten sog. Überschneidungskatasters wurden die
Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, bei denen
es sich um eine Überackerung von städt. Flächen entlang von Wirtschaftswegen
handelt, zwischenzeitlich angeschrieben und auf die Überackerung und Einhaltung
der Grundstücksgrenzen hingewiesen. Für die Anpflanzung einer fünfreihigen
Hecke wird unter Berücksichtigung von entsprechenden Abständen zu den
landwirtschaftlichen Flächen und den Wegeflächen ein Pflanzstreifen in einer
Breite von ca. 8 m und bei einer dreireihigen Hecke in einer Breite von
6 m benötigt. Eine solche Breite liegt jedoch nur bei wenigen der aufgezeigten
Flächen vor.
Im Zuge des Ausbaus von Wirtschaftswegen erfolgte in den letzten Jahren auch immer ein Blick auf die angrenzenden Wegeränder hinsichtlich einer Nutzung für die Artenvielfalt. So wurde in Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum am Wirtschaftsweg 209/COE 117 im Bereich Rosengarten die vorhandene Hecke als Leitlinienstruktur für die Fledermäuse ergänzt und am Raape-Dieker-Weg an einigen Stellen Mahdgut übertragen. Nach einem Ausbau von Wirtschaftswegen wurden und werden die angrenzenden Grundstückseigentümer mit dem Hinweis angeschrieben, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen zu achten. Außerdem werden Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt an Wegerändern aufgezeigt.
Die Pflege, der
Erhalt und die Neuanlegung von Heckenstrukturen im Außenbereich sind nur ein
Baustein für den Erhalt und die Förderung der Pflanzen- und Tiervielfalt. Die
Anlegung von Blühstreifen durch die Stadt Billerbeck in der Innenstadt und
durch die örtlichen Landwirte im Außenbereich stellt ein weiteres Element dar.
Auch die Pflege von Wegrändern im Innen- und Außenbereich durch ehrenamtliche
Paten unterstützt dieses Anliegen.
Auf der Grundlage
des zur Zeit durchgeführten LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegeränder“
werden sicherlich weitere Erkenntnisse und Umsetzungsmöglichkeiten für eine
Förderung der Artenvielfalt an Wegerändern gewonnen, über deren Umsetzung dann
nachgedacht werden sollte.
Des Weiteren spielen Obstbäume bzw. Streuobstwiesen eine herausragende Rolle für die Biodiversität. Auf die Pflege dieser Gehölze auf städt. Grundstücken soll in Zukunft wieder ein verstärktes Augenmerk gelegt werden.
Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt fallen jedoch nicht in den alleinigen Aufgabenbereich einer Kommune. Auch im privaten Bereich können die Lebensbedingungen für unterschiedliche Arten durch viele verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Der Kreis Coesfeld führt hierzu bereits seit einigen Jahren das sog. Obstbaumprogramm durch. Für die Anpflanzung von Obstbäumen im Außenbereich kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ein Zuschuss beantragt werden. Zur Zeit stellt die v. g. Behörde Überlegungen an, in Ergänzung des Obstbaumprogramms auch die Heckenanpflanzungen auf privaten Grundstücken zu fördern. Sobald hier Ergebnisse und Möglichkeiten der Beantragung bekannt sind, erfolgt eine entsprechende mediale Begleitung durch die Stadt Billerbeck.
Der Antrag auf Heckenanpflanzungen wurde vom Imkerverein in allen drei Kommunen eingereicht. Die politischen Gremien in der Gemeinde Havixbeck haben den Antrag zurückgestellt mit dem Hinweis, dass der Fortgang des LEADER-Projektes beobachtet werden soll, um daraus Handlungsansätze abzuleiten.
Durch den Umweltausschuss wurde die Gemeinde Nottuln beauftragt, sich mit den anderen Kommunen zu beraten.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Antrag des Imkervereins als Gemeinschaftsprojekt mit den zwei anderen Kommunen im Blick zu behalten. Da Havixbeck den Antrag erst einmal wie zuvor beschrieben zurückgestellt hat, sollte der Antrag in Billerbeck daher ebenfalls so lange ruhen. Sollten sich in Zukunft Perspektiven für ein gemeinsames Projekt abzeichnen, erfolgt eine erneute Beratung im Umweltausschuss.
Bei dem Ausbau von Wirtschaftswegen wird in Zukunft auch weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.
i.A. i.A.
Birgitt Nachbar Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Antrag des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V.