Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 25.11.2020
hier: Antrag von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln
Vorlage
FBPB/1723/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Antrag des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck wird so lange zurückgestellt bis in den anderen zwei Kommunen Aussagen zu einer möglichen Realisierung getroffen werden können. Die Vorstellung des Ergebnisses und eine erneute Beratung erfolgen dann im Umweltausschuss.

 

Bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen wird weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.

 

 


Sachverhalt:

 

Der Imkerverein Havixbeck und Umgebung e.V. hat bei den drei o. a. Kommunen den Antrag eingereicht hier insgesamt 30 km Hecken zu pflanzen. Für die Durchführung dieser Maßnahme wurde hierfür ein Aktionsplan mit drei Arbeitsschritten vorgeschlagen. Sinnvoll wäre es aus Sicht des Imkervereins hierfür eine projektgebundene Personalstelle einzurichten.

Für die Anpflanzung dieser Hecken sollen u. a. die von Landwirten ohne vertragliche Regelungen fremdgenutzten städt. Flächen an Wirtschaftswegen zurückgewonnen werden.

Ziel dieser Maßnahme ist es die Artenvielfalt zu fördern und verschiedenen Tierarten neuen Unterschlupf und Lebensraum zu bieten.

 

Die Stadt Billerbeck hat im Rahmen der Erstellung des Organisationsgutachtens für den Bauhof eine Reihe von Daten zusammengestellt, unter anderem die Länge der zu pflegenden Hecken. Danach befinden sich auf dem gesamten Stadtgebiet ca. 115 km Hecken. Hierbei handelt es sich jedoch nicht nur um Hecken in freier Landschaft, sondern auch um klassische Formhecken. Diese sind jedoch nicht nur an den ca. 143 Kilometern befestigten Wirtschaftswegen und ca. 129 km unbefestigten Wirtschaftswegen zu finden, sondern auch innerhalb des Stadtgebietes auf Parkplätzen und öffentlichen Flächen etc.

Um die Bedeutung der Hecken als Lebensraum für Pflanzen und Tiere zu erhalten, ist eine regelmäßige und richtige Pflege unverzichtbar. Damit die Hecken einerseits dicht und geschlossen bleiben und andererseits als Lebensraum so lange wie möglich ungestört bleibt, sollte eine Heckenpflege ca. alle 7 – 12 Jahre erfolgen. Es wird empfohlen einen Teil der Hecke immer als Rückzugsbiotop bestehen zu lassen.

Aufgrund des Beschlusses des Ausschusses für Umwelt-, Denkmal- und Feuerwehrangelegenheiten vom 1.09.2016 wird die Pflege von Hecken in Billerbeck nach Möglichkeit in Pflegeabschnitten mit einer Länge von max. 50 m durchgeführt bzw. bei einer Gesamtlänge von weniger als 50 m nicht mehr als die Hälfte.

 

In der Zeit von Oktober bis Februar wären durch die Mitarbeiter des städt. Bauhofes bei einem Intervall von 10 Jahren in jedem Jahr ca. 8 – 9 km Hecken in der freien Landschaft zu pflegen. Hierfür reichen die personellen Kapazitäten schon jetzt nicht aus, so dass der Pflegezeitraum größtenteils verlängert und Aufträge hierfür an entsprechende Fachfirmen vergeben werden. Bei einer Umsetzung des Antrages des Imkervereins würde sich Heckenlänge für die jährliche Pflege um ca. 1 km erhöhen.

 

Seitens des Imkervereins wurde angedacht, die städt. Flächen, die ohne vertragliche Regelungen fremdgenutzt werden, zurückzugewinnen und für die Anpflanzung von Hecken zu nutzen.

Auf der Grundlage des vom Kreis Coesfeld erstellten sog. Überschneidungskatasters wurden die Grundstückseigentümer im Bereich der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, bei denen es sich um eine Überackerung von städt. Flächen entlang von Wirtschaftswegen handelt, zwischenzeitlich angeschrieben und auf die Überackerung und Einhaltung der Grundstücksgrenzen hingewiesen. Für die Anpflanzung einer fünfreihigen Hecke wird unter Berücksichtigung von entsprechenden Abständen zu den landwirtschaftlichen Flächen und den Wegeflächen ein Pflanzstreifen in einer Breite von ca. 8 m und bei einer dreireihigen Hecke in einer Breite von 6 m benötigt. Eine solche Breite liegt jedoch nur bei wenigen der aufgezeigten Flächen vor.

 

Im Zuge des Ausbaus von Wirtschaftswegen erfolgte in den letzten Jahren auch immer ein Blick auf die angrenzenden Wegeränder hinsichtlich einer Nutzung für die Artenvielfalt. So wurde in Abstimmung mit dem Naturschutzzentrum am Wirtschaftsweg 209/COE 117 im Bereich Rosengarten die vorhandene Hecke als Leitlinienstruktur für die Fledermäuse ergänzt und am Raape-Dieker-Weg an einigen Stellen Mahdgut übertragen. Nach einem Ausbau von Wirtschaftswegen wurden und werden die angrenzenden Grundstückseigentümer mit dem Hinweis angeschrieben, bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen auf die Einhaltung der Grundstücksgrenzen zu achten. Außerdem werden Möglichkeiten zur Förderung der Artenvielfalt an Wegerändern aufgezeigt.

 

Die Pflege, der Erhalt und die Neuanlegung von Heckenstrukturen im Außenbereich sind nur ein Baustein für den Erhalt und die Förderung der Pflanzen- und Tiervielfalt. Die Anlegung von Blühstreifen durch die Stadt Billerbeck in der Innenstadt und durch die örtlichen Landwirte im Außenbereich stellt ein weiteres Element dar. Auch die Pflege von Wegrändern im Innen- und Außenbereich durch ehrenamtliche Paten unterstützt dieses Anliegen.

Auf der Grundlage des zur Zeit durchgeführten LEADER-Projektes „Schaffung naturnaher Wegeränder“ werden sicherlich weitere Erkenntnisse und Umsetzungsmöglichkeiten für eine Förderung der Artenvielfalt an Wegerändern gewonnen, über deren Umsetzung dann nachgedacht werden sollte.

Des Weiteren spielen Obstbäume bzw. Streuobstwiesen eine herausragende Rolle für die Biodiversität. Auf die Pflege dieser Gehölze auf städt. Grundstücken soll in Zukunft wieder ein verstärktes Augenmerk gelegt werden.

 

Der Erhalt und die Förderung der Artenvielfalt fallen jedoch nicht in den alleinigen Aufgabenbereich einer Kommune. Auch im privaten Bereich können die Lebensbedingungen für unterschiedliche Arten durch viele verschiedene Maßnahmen verbessert werden. Der Kreis Coesfeld führt hierzu bereits seit einigen Jahren das sog. Obstbaumprogramm durch. Für die Anpflanzung von Obstbäumen im Außenbereich kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Coesfeld ein Zuschuss beantragt werden. Zur Zeit stellt die v. g. Behörde Überlegungen an, in Ergänzung des Obstbaumprogramms auch die Heckenanpflanzungen auf privaten Grundstücken zu fördern. Sobald hier Ergebnisse und Möglichkeiten der Beantragung bekannt sind, erfolgt eine entsprechende mediale Begleitung durch die Stadt Billerbeck.

 

Der Antrag auf Heckenanpflanzungen wurde vom Imkerverein in allen drei Kommunen eingereicht. Die politischen Gremien in der Gemeinde Havixbeck haben den Antrag zurückgestellt mit dem Hinweis, dass der Fortgang des LEADER-Projektes beobachtet werden soll, um daraus Handlungsansätze abzuleiten.

Durch den Umweltausschuss wurde die Gemeinde Nottuln beauftragt, sich mit den anderen Kommunen zu beraten.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, den Antrag des Imkervereins als Gemeinschaftsprojekt mit den zwei anderen Kommunen im Blick zu behalten. Da Havixbeck den Antrag erst einmal wie zuvor beschrieben zurückgestellt hat, sollte der Antrag in Billerbeck daher ebenfalls so lange ruhen. Sollten sich in Zukunft Perspektiven für ein gemeinsames Projekt abzeichnen, erfolgt eine erneute Beratung im Umweltausschuss.

 

Bei dem Ausbau von Wirtschaftswegen wird in Zukunft auch weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt. 

 

 

 

i.A.                                                     i.A.

 

Birgitt Nachbar                                Stefan Holthausen                         Marion Dirks

Sachbearbeiterin                            Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 

 

Anlagen:

Nur im Ratsinfosystem:

Antrag des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V.

 


Bezug:      Sitzung des Rates vom 17.12.2020, TOP 19 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: