Sachverhalt:
Nachdem zunächst
davon ausgegangen wurde, dass Billerbeck in diesem Jahr im
Städtebauförderprogramm NRW 2021 nicht berücksichtigt werden kann, ist
überraschenderweise das Hof- und Fassadenprogramm doch in der Veröffentlichung
des Landes NRW enthalten. Der Förderbescheid ist zwar noch nicht überreicht, um
jedoch dieses Jahr noch in die Förderung einsteigen zu können, sollte die
Richtlinie schnellstmöglich beschlossen werden.
Nach Auffassung
der Verwaltung sollten die Mittel des Förderprogrammes auf zwei Schwerpunkte
gelegt werden. Zum einen für die Erhaltung historischer Fassaden, welche nicht
unter Denkmalschutz stehen und daher keine Förderung aus anderen Töpfen
erhalten können. Dabei geht es im Wesentlichen um Fassaden mit
Sandsteinelementen und Fachwerkgebäuden. Zum anderen wird an einigen Fassaden
Handlungsbedarf gesehen, da diese mit störenden Elementen oder Ortsbild untypischen
Fassadenverkleidungen versehen sind. Diese Maßnahmen umfassen für den
Eigentümer einen hohen finanziellen Aufwand, von dem vor allem der Betrachter
profitiert. Auf reine Unterhaltungsmaßnahmen, die für jedes Gebäude
üblicherweise anfallen, sollte der Fokus nicht gelegt werden.
Der Erfolg des
Programmes hängt maßgeblich von der Bereitschaft Privater ab dieses zu nutzen.
Insofern wurde Kontakt mit Kommunen aufgenommen, die bereits eine solche
Fördermaßnahme durchgeführt haben. Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass die
Fördermittel so hoch sein sollten, dass sich der Verwaltungsaufwand sowohl von
privater als auch von öffentlicher Seite lohnt. Die Kommunen, die maximale
Förderungen von nur wenigen tausend Euro als Maximum vorgesehen hatten, haben
dies im Laufe des Programms daher geändert.
Bei der Richtlinie
handelt es sich um einen Handlungsleitfaden zur Vergabe der öffentlichen Mittel
für die Verwaltung.
Es ist vorgesehen,
zukünftig den Einladungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses eine n.ö.
Mitteilung anzuhängen, wenn Mittel bewilligt wurden (Angaben für welches
Objekt, welche Maßnahme, welche Höhe).
Es gab bereits
Nachfragen von Gebäudeeigentümern. Es soll jedoch auch aktiv auf die Eigentümer
zugegangen werden, deren Objekte in der v. g. Sitzung nicht öffentlich
gekennzeichnet waren.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 16.06.2020, TOP 4 ö.S., und des Rates am 25.06.2020, TOP 10 ö.S.
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: (Stadtanteil= 60.000,- €) 150.000,- €
Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: 09010.41410000 / 09010.53180000
Anlagen:
(Nur im Ratsinfosystem)
Entwurf der
Richtlinie „Hof- und Fassadenprogramm für die Innenstadt Billerbecks“