Betreff
Richtlinie "Hof- und Fassadenprogramm für die Innenstadt Billerbeck"
Vorlage
FBPB/1725/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Richtlinie „Hof- und Fassadenprogramm für die Innenstadt Billerbecks“ zur Aufwertung privater Gebäude und Freiflächen im Rahmen der Umsetzung des Integrierten Handlungskonzeptes als städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) wird beschlossen.


Sachverhalt:

 

Nachdem zunächst davon ausgegangen wurde, dass Billerbeck in diesem Jahr im Städtebauförderprogramm NRW 2021 nicht berücksichtigt werden kann, ist überraschenderweise das Hof- und Fassadenprogramm doch in der Veröffentlichung des Landes NRW enthalten. Der Förderbescheid ist zwar noch nicht überreicht, um jedoch dieses Jahr noch in die Förderung einsteigen zu können, sollte die Richtlinie schnellstmöglich beschlossen werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung sollten die Mittel des Förderprogrammes auf zwei Schwerpunkte gelegt werden. Zum einen für die Erhaltung historischer Fassaden, welche nicht unter Denkmalschutz stehen und daher keine Förderung aus anderen Töpfen erhalten können. Dabei geht es im Wesentlichen um Fassaden mit Sandsteinelementen und Fachwerkgebäuden. Zum anderen wird an einigen Fassaden Handlungsbedarf gesehen, da diese mit störenden Elementen oder Ortsbild untypischen Fassadenverkleidungen versehen sind. Diese Maßnahmen umfassen für den Eigentümer einen hohen finanziellen Aufwand, von dem vor allem der Betrachter profitiert. Auf reine Unterhaltungsmaßnahmen, die für jedes Gebäude üblicherweise anfallen, sollte der Fokus nicht gelegt werden.

 

Der Erfolg des Programmes hängt maßgeblich von der Bereitschaft Privater ab dieses zu nutzen. Insofern wurde Kontakt mit Kommunen aufgenommen, die bereits eine solche Fördermaßnahme durchgeführt haben. Dabei wurde die Erfahrung gemacht, dass die Fördermittel so hoch sein sollten, dass sich der Verwaltungsaufwand sowohl von privater als auch von öffentlicher Seite lohnt. Die Kommunen, die maximale Förderungen von nur wenigen tausend Euro als Maximum vorgesehen hatten, haben dies im Laufe des Programms daher geändert.

 

Bei der Richtlinie handelt es sich um einen Handlungsleitfaden zur Vergabe der öffentlichen Mittel für die Verwaltung.

Es ist vorgesehen, zukünftig den Einladungen des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses eine n.ö. Mitteilung anzuhängen, wenn Mittel bewilligt wurden (Angaben für welches Objekt, welche Maßnahme, welche Höhe).

 

Es gab bereits Nachfragen von Gebäudeeigentümern. Es soll jedoch auch aktiv auf die Eigentümer zugegangen werden, deren Objekte in der v. g. Sitzung nicht öffentlich gekennzeichnet waren.

 

 

i. A.                                                    i. A.

 

 

 

Michaela Besecke               Stefan Holthausen                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                   Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 


Bezug:      Sitzung des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses am 16.06.2020, TOP 4 ö.S., und des Rates am 25.06.2020, TOP 10 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: (Stadtanteil= 60.000,- €) 150.000,-

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:            09010.41410000 / 09010.53180000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                  

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:            


Anlagen:

(Nur im Ratsinfosystem)

Entwurf der Richtlinie „Hof- und Fassadenprogramm für die Innenstadt Billerbecks“