Betreff
Finanzzwischenbericht;
hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Vorlage
FBF/0566/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Finanzzwischenbericht 2021 mit dem Bericht über die Entwicklung der Geldanlage wird zur Kenntnis genommen.

 


Sachverhalt:

 

Traditionell wird in der ersten Haupt- und Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien durch den Finanzzwischenbericht über den Stand der Ausführung des Haushaltes informiert. Weiterhin informiert die Kämmerin über die Sachlage gemäß

§ 2 Abs. 1 NKF-CIG.

 

Für die Planung müssen auch bei Ungewissheit Schlüsse aus den aktuellen Entwicklungen gezogen werden, was bei unvollständigen Informationen nicht immer einfach ist. Dies gilt umso mehr in Zeiten wie der Finanz- und Bankenkrise 2008/09, der Flüchtlingsaufnahme im Jahr 2015 oder der schon seit Frühjahr 2020 andauernden Corona-Pandemie.

 

Der jetzt vorliegende Finanzzwischenbericht beinhaltet die derzeit bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Haushalt 2021 der Stadt Billerbeck unter Berücksichtigung der Mai Steuerschätzung. Die Steuerschätzungen weisen erhebliche kurz- und langfristige Auswirkungen der Pandemie auf die Steuereinnahmen von Bund, Land und Kommunen aus. Demgegenüber stehen den Kommunen keine weiteren Finanzhilfen in Aussicht. Die Steuerschätzung auf Bundesebene fällt jedoch ein wenig positiver als die Novembersteuerschätzung 2020 aus. Hochgerechnet werden im Vergleich zur Steuerschätzung vor Corona rund 42 Mrd. € an Steuereinnahmen von 2020-2024 fehlen, bei steigenden Ausgaben.

 

Das „Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz-NKF-CIG) soll zeitlich angepasst werden an die Jahre 2021 bzw. 2022, um in der Haushaltsplanung 2022 den Corona-bedingten Schaden darstellen zu können. Demnach werden die Corona-bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen erneut ermittelt, isoliert und ab dem Jahr 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren abgeschrieben werden können. Damit würde eine Belastung des Haushaltes 2021 und 2022 durch Corona-bedingte Schäden vermieden und auf die längere Zukunft verteilt. Anstelle der dauerhaften Abschreibung soll alternativ in 2024 für die Haushaltsaufstellung 2025 optional eine vollständige oder teilweise erfolgsneutrale Ausbuchung des isolierten Betrages gegen das Eigenkapital möglich sein.

 

Der Finanzzwischenbericht zum Stichtag 02.09.2021 weist hochgerechnet zum Jahresende über alle Bereiche einen prognostizierten Fehlbetrag von 1,514 Mio. € aus. Unter Hinzurechnung des separat zu verbuchenden Corona-Schadens als außerordentlichen Ertrag von 2.244 T Euro ergibt sich ein Jahresergebnis von 730 T Euro.

Weitere Einzelheiten werden während der Sitzung erläutert.

 

Der Coronaschaden setzt sich zusammen aus

 

 

1.669 T €

Minder-Gewerbesteuererträgen,

540 T €

geringeren Erträgen aus der Einkommensteuerbeteiligung, sowie

35 T €

verringerten Erträgen aus der Vergnügungssteuer als im Haushalt 2020 für 2021 angenommen.

 

Die Stadt Billerbeck hat auch in 2021 die in ihren Möglichkeiten bestehenden Maßnahmen ergriffen, um den Unternehmen hier vor Ort unbürokratisch zu helfen: Erlass von Stundungszinsen bis 30.06.2021. Die offenen Forderungen sind nahezu vollständig pünktlich gezahlt wurden. Vereinzelt gab es Anschlussstundungen, die seit dem 01.07.2021 mit Zinsen berechnet werden. Auch wurde - wie bereits 2020 - auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren verzichtet. Es sind keine Forderungsausfälle Corona-bedingt zu verzeichnen und auch nicht zu erwarten.

 

Mit dem am 18.08.2021 veröffentlichten Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen i.S.d. § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO beantwortet. Die monatliche Verzinsung von 0,5% ist bis zum 31.12.2018 weiterhin anwendbar; für Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße Neuregelung bis zum 31.07.2022 schaffen. Bescheide ab 2019 werden nun mit einem Vorläufigkeitsvermerk versehen.

 

Im Haushalt 2022 werden daher Rückzahlungszinsen von 30 T € (Annahme 0% Zinsen) zusätzlich verplant.

 

Der aktuelle Kassenbestand beträgt rd. 12 Mio. €, wobei die Hälfte des Bestandes aufgrund von Pauschalen und Fördermitteln des Landes zurückzuführen ist, die in den nächsten zwei Jahren für die geplanten Investitionen verausgabt werden. Weitere 4 Mio. € sind gebunden durch vorab gezahlte Erschließungsbeiträge für Straßen, die noch gebaut werden müssen. Bis zum Ende des Jahres stehen noch 1,7 Mio. an Verbindlichkeiten an den Kreis für die Kreis- und Jugendamtsumlage aus.

 

Für zukünftige Darlehenstilgungen sind 1,6 Mio. angedacht.

 

Im Investitionsbereich zeichnet sich eine Verschiebung von Maßnahmen bzw. späterer Rechnungsstellung durch Unternehmen i. H. v. 1,1 Mio. Euro ab. Die Auszahlungen werden 2022 ff. neu verplant, sollten sie in 2021 nicht mehr durchgeführt bzw. ausgezahlt werden.

 

 

Gemäß der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Billerbeck vom 20. Mai 2021 berichtet die Kämmerin einmal jährlich über die Entwicklung der Geldanlagen:

 

Mit Stand vom 31.08.2021 wurde der Stadt Billerbeck von der FORSA Geld- und Kapitalmarkt GmbH eine unverbindliche Übersicht der Konditionen verschiedener Anbieter mit Institutssicherung bzw. Garantien über das Bundesland unterbreitet:

 

Geldanlage bei Sparkassen und Volksbanken:

3 Monate:       -0,52 %

6 Monate:       -0,51 %

9 Monate:       -0,50 %

18 Monate:     -0,45 %

4 Jahre:           -0,25 %

 

Bei der NordLB Bank sind Anlagen erst ab 7 Jahren zu 0,18% und bei der Deutschen Investitionsbank ab 12 Monate mit -0,52% möglich.

 

Demnach ist weiterhin keine Geldanlage gem. der Anlagerichtlinie in absehbarer Sicht möglich. Es müssen daher -0,5% Zinsen für das Guthaben als Verwahrentgelt gezahlt werden.

 

 

Die Entwicklungen der Ergebnisse 2021 ff. sind immer noch mit großen Unsicherheiten verbunden. Mehr als 90% der städtischen Leistungen bestehen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegen. Die wirtschaftliche Lage ist weiterhin davon abhängig, wie gut Deutschland durch die Pandemie kommt. Davon hängen die Ergebnisse der Gewerbesteuer, der Einkommens- sowie Umsatzsteuerbeteiligung sehr stark ab. Risiken bestehen aber auch in der Entwicklung der Asylbewerberzahlen und deren Folgekosten, den extrem stark gestiegenen Baukosten, ausgelasteten Kapazitäten bei den Bauunternehmen und Vermarktungsrisiken der geplanten Baugrundstücke. Nach wie vor ist die Nachfrage nach Baugrundstücken in Billerbeck groß, dennoch hat die Pandemie auch Einfluss auf die Zinsentwicklung sowie den Arbeitsmarkt.

 

 

i. A.

 

 

 

Marion Lammers                                                       Marion Dirks

Kämmerin                                                                  Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen: