hier: Entwicklung der Ergebnisplanung sowie der Investitionen im Vergleich zur Planung
Sachverhalt:
Traditionell wird in der ersten Haupt- und
Finanzausschusssitzung nach den Sommerferien durch den Finanzzwischenbericht
über den Stand der Ausführung des Haushaltes informiert. Weiterhin informiert
die Kämmerin über die Sachlage gemäß
§ 2 Abs. 1 NKF-CIG.
Für die Planung müssen auch bei Ungewissheit Schlüsse aus den aktuellen
Entwicklungen gezogen werden, was bei unvollständigen Informationen nicht immer
einfach ist. Dies gilt umso mehr in Zeiten wie der Finanz- und Bankenkrise
2008/09, der Flüchtlingsaufnahme im Jahr 2015 oder der schon seit Frühjahr 2020
andauernden Corona-Pandemie.
Der jetzt vorliegende Finanzzwischenbericht
beinhaltet die derzeit bekannten Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den
Haushalt 2021 der Stadt Billerbeck unter Berücksichtigung der Mai
Steuerschätzung. Die Steuerschätzungen weisen erhebliche kurz- und langfristige
Auswirkungen der Pandemie auf die Steuereinnahmen von Bund, Land und Kommunen
aus. Demgegenüber stehen den Kommunen keine weiteren Finanzhilfen in Aussicht.
Die Steuerschätzung auf Bundesebene fällt jedoch ein wenig positiver als die
Novembersteuerschätzung 2020 aus. Hochgerechnet werden im Vergleich zur Steuerschätzung
vor Corona rund 42 Mrd. € an Steuereinnahmen von 2020-2024 fehlen, bei
steigenden Ausgaben.
Das „Gesetz zur Isolierung der aus der
COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur
Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit sowie zur Anpassung weiterer
landesrechtlicher Vorschriften“ (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz-NKF-CIG) soll
zeitlich angepasst werden an die Jahre 2021 bzw. 2022, um in der
Haushaltsplanung 2022 den Corona-bedingten Schaden darstellen zu können.
Demnach werden die Corona-bedingten Mindererträge und Mehraufwendungen erneut
ermittelt, isoliert und ab dem Jahr 2025 über einen Zeitraum von bis zu 50
Jahren abgeschrieben werden können. Damit würde eine Belastung des Haushaltes
2021 und 2022 durch Corona-bedingte Schäden vermieden und auf die längere
Zukunft verteilt. Anstelle der dauerhaften Abschreibung soll alternativ in 2024
für die Haushaltsaufstellung 2025 optional eine vollständige oder teilweise
erfolgsneutrale Ausbuchung des isolierten Betrages gegen das Eigenkapital
möglich sein.
Der Finanzzwischenbericht zum Stichtag
02.09.2021 weist hochgerechnet zum Jahresende über alle Bereiche einen
prognostizierten Fehlbetrag von 1,514 Mio. € aus. Unter Hinzurechnung des
separat zu verbuchenden Corona-Schadens als außerordentlichen Ertrag von 2.244
T Euro ergibt sich ein Jahresergebnis von 730 T Euro.
Weitere Einzelheiten werden während der
Sitzung erläutert.
Der Coronaschaden setzt sich zusammen aus
1.669 T € |
Minder-Gewerbesteuererträgen, |
540 T € |
geringeren Erträgen aus der
Einkommensteuerbeteiligung, sowie |
35 T € |
verringerten Erträgen aus der
Vergnügungssteuer als im Haushalt 2020 für 2021 angenommen. |
Die Stadt Billerbeck hat auch in 2021 die in
ihren Möglichkeiten bestehenden Maßnahmen ergriffen, um den Unternehmen hier
vor Ort unbürokratisch zu helfen: Erlass von Stundungszinsen bis 30.06.2021.
Die offenen Forderungen sind nahezu vollständig pünktlich gezahlt wurden.
Vereinzelt gab es Anschlussstundungen, die seit dem 01.07.2021 mit Zinsen berechnet
werden. Auch wurde - wie bereits 2020 - auf die Erhebung von
Sondernutzungsgebühren verzichtet. Es sind keine Forderungsausfälle
Corona-bedingt zu verzeichnen und auch nicht zu erwarten.
Mit dem am 18.08.2021 veröffentlichten
Beschluss vom 08.07.2021 hat das Bundesverfassungsgericht die Frage der
Verfassungsmäßigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen und –erstattungen
i.S.d. § 233a i.V.m. § 238 Abs. 1 S. 1 AO beantwortet. Die monatliche
Verzinsung von 0,5% ist bis zum 31.12.2018 weiterhin anwendbar; für
Verzinsungszeiträume ab 01.01.2019 muss der Gesetzgeber eine verfassungsgemäße
Neuregelung bis zum 31.07.2022 schaffen. Bescheide ab 2019 werden nun mit einem
Vorläufigkeitsvermerk versehen.
Im Haushalt 2022 werden daher
Rückzahlungszinsen von 30 T € (Annahme 0% Zinsen) zusätzlich verplant.
Der aktuelle Kassenbestand beträgt rd. 12
Mio. €, wobei die Hälfte des Bestandes aufgrund von Pauschalen und
Fördermitteln des Landes zurückzuführen ist, die in den nächsten zwei Jahren
für die geplanten Investitionen verausgabt werden. Weitere 4 Mio. € sind
gebunden durch vorab gezahlte Erschließungsbeiträge für Straßen, die noch
gebaut werden müssen. Bis zum Ende des Jahres stehen noch 1,7 Mio. an
Verbindlichkeiten an den Kreis für die Kreis- und Jugendamtsumlage aus.
Für zukünftige Darlehenstilgungen sind 1,6
Mio. angedacht.
Im Investitionsbereich zeichnet sich eine
Verschiebung von Maßnahmen bzw. späterer Rechnungsstellung durch Unternehmen i.
H. v. 1,1 Mio. Euro ab. Die Auszahlungen werden 2022 ff. neu verplant, sollten
sie in 2021 nicht mehr durchgeführt bzw. ausgezahlt werden.
Gemäß der Richtlinie für Geldanlagen der Stadt Billerbeck vom 20. Mai
2021 berichtet die Kämmerin einmal jährlich über die Entwicklung der
Geldanlagen:
Mit Stand vom 31.08.2021 wurde der Stadt
Billerbeck von der FORSA Geld- und Kapitalmarkt GmbH eine unverbindliche
Übersicht der Konditionen verschiedener Anbieter mit Institutssicherung bzw.
Garantien über das Bundesland unterbreitet:
Geldanlage bei Sparkassen und Volksbanken:
3 Monate: -0,52
%
6 Monate: -0,51
%
9 Monate: -0,50
%
18 Monate: -0,45
%
4 Jahre: -0,25
%
Bei der NordLB Bank sind Anlagen erst ab 7
Jahren zu 0,18% und bei der Deutschen Investitionsbank ab 12 Monate mit -0,52%
möglich.
Demnach ist weiterhin keine Geldanlage gem.
der Anlagerichtlinie in absehbarer Sicht möglich. Es müssen daher -0,5% Zinsen
für das Guthaben als Verwahrentgelt gezahlt werden.
Die Entwicklungen der Ergebnisse 2021 ff.
sind immer noch mit großen Unsicherheiten verbunden. Mehr als 90% der
städtischen Leistungen bestehen aus Pflichtaufgaben. Eine Steuerung ist nur
begrenzt möglich, weil sie engen rechtlichen Vorgaben unterliegen. Die
wirtschaftliche Lage ist weiterhin davon abhängig, wie gut Deutschland durch die
Pandemie kommt. Davon hängen die Ergebnisse der Gewerbesteuer, der Einkommens-
sowie Umsatzsteuerbeteiligung sehr stark ab. Risiken bestehen aber auch in der
Entwicklung der Asylbewerberzahlen und deren Folgekosten, den extrem stark
gestiegenen Baukosten, ausgelasteten Kapazitäten bei den Bauunternehmen und
Vermarktungsrisiken der geplanten Baugrundstücke. Nach wie vor ist die
Nachfrage nach Baugrundstücken in Billerbeck groß, dennoch hat die Pandemie
auch Einfluss auf die Zinsentwicklung sowie den Arbeitsmarkt.
i. A.
Marion Lammers Marion
Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Anlagen: