Betreff
Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vom 25.11.2020
hier: Antrag von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen, Billerbeck, Havixbeck und Nottuln
Vorlage
FBPB/1757/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Antrag des Imkervereins Havixbeck e. V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln wird abgelehnt.

 

Die Durchführung von Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sollen weiterhin bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen überprüft werden. Sich ggf. anbietende Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen.

 

Sollten sich in dem Termin mit dem Naturschutzzentrum, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Nachbarkommunen evtl. Projektideen bzw. Maßnahmen ergeben, wird hierüber in der nächsten Sitzung des Bezirks- und Umweltausschusses berichtet.


Sachverhalt:

 

Die Bürgeranregung des Imkervereins Havixbeck wurde in der Sitzung des Bezirksausschusses am 17.06.2021 beraten und der nachfolgende Beschluss gefasst:

 

„Der Antrag des Imkervereins Havixbeck und Umgebung e.V. auf Anpflanzung von 30 km Hecke innerhalb der Gemeinden Havixbeck und Nottuln sowie der Stadt Billerbeck wird so lange zurückgestellt bis in den anderen zwei Kommunen Aussagen zu einer möglichen Realisierung getroffen werden können. Die Vorstellung des Ergebnisses und eine erneute Beratung erfolgen dann zunächst im Bezirksausschuss. 

 

Bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen wird weiterhin überprüft, ob eine Nutzung der Wegeränder für die Artenvielfalt möglich ist und ggf. sich anbietende Maßnahmen in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchgeführt.“

 

In der Sitzung des Umweltausschusses am 31.08.2021 erfolgte von Ausschussmitgliedern die Nachfrage bezüglich der weiteren Beratung des Antrages. Nach Hinweis der Verwaltung auf den gefassten Beschluss des Bezirksausschusses wurde diese gebeten, die Richtigkeit des Beschlusses sowie die Möglichkeit und die Dauer einer Zurückstellung zu überprüfen.

 

Eine diesbezügliche Anfrage beim Städte- und Gemeindebund NRW erfolgte mit folgendem Ergebnis:

 

Die „Vorberatung“ einer Angelegenheit in einem Ausschuss ist nicht zwingend so definiert, dass der Ausschuss nur die Möglichkeit haben muss, sich einmal mit einer Sache zu befassen, auch wenn das der Regelfall sein wird. Es ist auch zulässig, dass der Ausschuss zu dem Ergebnis kommt, die Sache sei noch nicht entscheidungsreif und es müssten noch Sachverhaltsaufklärungen erfolgen, so dass eine abschließende Vorberatung erst in der nächsten Sitzung erfolgen kann.

 

Nicht von dem Vorberatungsrecht gedeckt ist aber, eine Angelegenheit auf unbestimmte Zeit zu vertagen. In dem vorliegenden Fall ist für die Beteiligten in Billerbeck nicht absehbar, wann die Nachbarkommunen über den Antrag letztlich entscheiden. Über ein solches Vorgehen würde der entscheidungsbefugte Fachausschuss bzw. der Rat dauerhaft von einer sachlichen Befassung abgehalten. Dies ist mit dem Sinn und Zweck der Vorberatungen im Sinne einer vorbereitenden (zeitnahen) Entscheidung der zuständigen Gremien nicht vereinbar.

 

Nach Rücksprache mit dem Vorsitzenden des Bezirks- und des Umweltausschusses erfolgt eine erneute Beratung in der vom Rat der Stadt Billerbeck beschlossenen Beratungsreihenfolge, da zwischenzeitlich auch über neue Sachverhalte zu berichten ist.

 

In der v. g. Sitzung des Bezirksausschusses erfolgte von Herrn Schulze Temming der Hinweis auf die vielfältigen bereits in den Flurbereinigungsverfahren Aulendorf und Langenhorst-Temming durchgeführten Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz.

 

Bei der Flurbereinigungsbehörde wurde daraufhin um Zusammenstellung dieser Maßnahmen gebeten. Für die Sitzungsvorlage erstellte die Behörde eine grobe Übersicht, in der Sitzung des Umweltausschusses am 16.11.2021 wird ein Vertreter der Flurbereinigungsbehörde über dieses Thema berichten.

 

 

Maßnahme

Aulendorf

Langenhorst-Temming

Hofeingrünungen

59

22

Hecken

19 km

3,5 km

Baumreihen

6 km

4 km

Uferstreifen

13,5 km

11,0 km (i.d.R. beidseitig)

Biotopflächen

10,0 ha

 

Blühflächen/Streifen

 

2 km

Kleingewässer

 

5 Stück

Obstwiesen / Ex.Grünland

 

3 ha

Feldgehölze

 

1,0 ha

 

Auf der Internetseite der Bezirksregierung wurde vor Kurzem ein interessanter Artikel zu diesem Thema eingestellt. Er ist dieser Vorlage im Ratsinfosystem angehängt.

 

Des Weiteren wurde Kontakt mit Vertretern der beiden anderen Kommunen aufgenommen und am 28.09.2021 fand ein Austausch in Billerbeck statt. Die Gemeinde Havixbeck wird, wie bereits in der letzten Vorlage ausgeführt, das Ergebnis des LEADER-Projektes abwarten. Es wurde bei dem Termin darauf hingewiesen, dass die Wirtschaftswege dort überwiegend nicht im Eigentum der Kommune stehen und größere Flächen für die Anpflanzung von Hecken kaum zur Verfügung stehen. In Nottuln wurde die Verwaltung beauftragt, Gespräche mit den zwei anderen betroffenen Kommunen zu suchen. Dort erfolgte noch keine abschließende Beschlussfassung. Die Möglichkeiten auf dem Gemeindegebiet 10 km Hecke anzupflanzen werden seitens der Verwaltung als eher gering eingeschätzt.

 

Die Anwesenden der drei Kommunen stellten heraus, dass dem Natur- und Artenschutz ein hoher Stellenwert eingeräumt werden sollte. Bei der Umsetzung und Durchführung solcher Maßnahmen sind jedoch die finanziellen, personellen und flächenmäßigen Möglichkeiten der jeweiligen Kommunen zu berücksichtigen. Aus diesem Grunde wurde angeregt, mit Vertretern des Naturschutzzentrums und der Unteren Naturschutzbehörde einen gemeinsamen Termin zu vereinbaren. Hier sollen weitere Möglichkeiten bezüglich der Durchführung von Projekten für die Artenvielfalt, insbesondere für die Wildbiene, besprochen und erarbeitet werden. Diesbezüglich erfolgte die Anfrage für einen Termin im November/Dezember beim Naturschutzzentrum und Kreis Coesfeld.

 

Bereits in der Verwaltungsvorlage für die Sitzung des Bezirksausschusses am 17.06.2021 wurde ausgeführt, dass sich auf dem gesamten Gebiet der Stadt Billerbeck ca. 115 km Hecken befinden und Hinweise zu den Örtlichkeiten und der Pflege/Unterhaltung gegeben. Auch ist es nicht ohne weiteres möglich, weitere Flächen für Anpflanzung zu finden, da hierfür eine ausreichende Grundstücks- bzw. Wegebreite zur Verfügung stehen muss.

 

Durch die durchgeführten Maßnahmen der letzten Jahre in den Flurbereinigungsgebieten wurde auf dem Gebiet der Stadt Billerbeck bereits ein großer Beitrag zum Natur- und Artenschutz geleistet. Aus den v. g. Gründen wird daher seitens der Verwaltung vorgeschlagen, den Antrag des Imkervereins Havixbeck e.V. auf Anlegung weiterer Heckenanpflanzungen auf einer Länge von 30 km in den Kommunen Billerbeck, Havixbeck und Nottuln abzulehnen.

 

Die Durchführung von Maßnahmen zum Natur- und Artenschutz sollen weiterhin bei dem zukünftigen Ausbau von Wirtschaftswegen überprüft werden. Sich ggf. anbietende Maßnahmen sind in Abstimmung mit den Grundstückseigentümern durchzuführen.

 

Sollten sich in dem Termin mit dem Naturschutzzentrum, der Unteren Naturschutzbehörde sowie der Nachbarkommunen evtl. Projektideen bzw. Maßnahmen ergeben, wird hierüber in der nächsten Sitzung des Bezirks- und Umweltausschusses berichtet.

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

gez. Birgitt Nachbar                                       Stefan Holthausen                          Marion Dirks

Sachbearbeiterin                                            Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 17.06.2021, TOP 1 ö. S.

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Nur im Ratsinformationssystem:

Antrag des Imkervereins Havixbeck e.V.

Bericht der Bezirksregierung „Flurbereinigung kontra Natur- und Artenschutz“