Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

a)    Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation für die Gebührenbedarfsberechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung i. H. v. 5.324,42 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeführt.

b)    In Anwendung des § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes werden die in dem Sonderposten für den Gebührenausgleich enthaltenen Überschüsse aus dem Jahr 2017 anteilig in Höhe von 18.500 € entnommen und als Ertrag in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

c)    Die als Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen.

d)    Die Gebühr für die Umstellung von Müllgefäßen bis 240 l wird auf 19,00 € festgesetzt. Die Gebühr für die Umstellung von Müllcontainern (1.100 l) wird auf 36,00 € festgesetzt.

e)    Die 13. Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung in der Stadt Billerbeck wird beschlossen.

 

 


Sachverhalt:

 

Das Produkt 11020 Abfallwirtschaft schließt in der Nachkalkulation für das Jahr 2020 mit einem Überschuss von 5.324,42 € ab. Die in 2020 noch weiter gefallenen Verwertungserlöse für Papier und Elektroschrott konnten durch Mehreinnahmen bei den Benutzungsgebühren und den Minderausgaben durch die Mehrwertsteuersenkung bei den Unternehmerkosten aufgefangen werden.

 

Im Zuge der für 2022 aufzustellenden Gebührenbedarfsberechnung für die Abfallbeseitigung wurden die gesamten Kosten neu kalkuliert (siehe Seite 1 der anliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2022). Es wurden Gesamtkosten von 787.500 € einkalkuliert. Gegenüber dem Ansatz von 2021 steigen die Kosten um 24.200 € (3,17 %).

 

Hierzu tragen die steigenden Restmüll- und Biomengen durch Aufstellung neuer und zusätzlicher Abfallgefäße bei. Gleichzeitig erhöhen sich auch die Einzelpreise für die Sammlung und den Transport der Abfälle. Das Entsorgungsunternehmen hat gegenüber den Wirtschaftsbetrieben des Kreises Coesfeld eine vertraglich geregelte Preisanpassung geltend gemacht.

 

Im Gegenzug zu den gestiegenen Kosten der Abfallbeseitigung können auf der Einnahmenseite die kalkulierten Mehrausgaben durch die in 2021 stark gestiegenen Erlöse aus der Altpapierverwertung aufgefangen werden. Ebenfalls ist eine Entnahme aus dem Sonderposten aus dem Jahr 2018 und teilweise 2019 i. H. v. 18.500 € verplant. Dem Sonderposten stehen dann noch für die Folgejahre insgesamt rund 19.000 € zum Ausgleich zur Verfügung.

 

Unter Berücksichtigung der Einnahmen und Erträge verbleibt ein über die Restmüllgefäße zu verteilender Aufwand von 642.900 € (siehe auch Seite 2 der Gebührenkalkulation 2022). In der Gebührenbedarfsberechnung des Vorjahres betrugen diese Aufwendungen 640.800 €. Diese Mehrkosten werden jedoch durch eine gestiegene Anzahl an aufgestellten Müllgefäßen aufgeteilt, sodass die Gebühren für die Abfallgefäße gegenüber dem Jahr 2021 gleichbleiben können.

 

Für eine Satzungsänderung sorgt jedoch die Preiserhöhung des beauftragten Unternehmens. Hier muss zunächst die Gebühr für die Lieferung und den Umtausch von Abfallgefäßen bis 240 l von bislang 18,00 € auf 19,00 € angehoben werden. Nach der erfolgten Einführung von zusätzlichen 1.100 Liter Papiercontainern werden diese mittlerweile auch von Mehrfamilienhäusern und gewerblichen Betrieben mit steigender Tendenz angefragt. Diese Container wurden bislang zu einer Auslieferungsgebühr von 18,00 €, wie bei den Gefäßen bis 240 l, ausgegeben. Der tatsächliche Kostenaufwand gegenüber dem Entsorger für die Aufstellung liegt jedoch nach Preisanpassung bei 36,00 €. Aufgrund des sich abzeichnenden Mehrbedarfs sollten auch hier zukünftig die entsprechenden Unkosten verursachergerecht weitergegeben werden.

 

Die sich aufgrund der Anpassung der Umtauschgebühren ergebenen Änderungen in der „Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Abfallentsorgung der Stadt Billerbeck“ werden in Anlage 3 gegenüber der aktuellen Satzung dargestellt.

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

 

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1)      Abschluss 2020, Produkt 11020 Abfallwirtschaft

2)      Gebührenkalkulation 2022

3)      Abfallgebührensatzung, 12. Änderungsfassung mit markierten Änderungen

4)      13. Änderungssatzung Abfallgebühren, ENTWURF