20. Änderungssatzung
a) Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung
2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung
von 2.052,80 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich
zugeschrieben.
b) Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis
genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,63 €
festgesetzt.
c) Die 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und
die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung
beschlossen.
Sachverhalt:
Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2020 schließt mit
einer Überdeckung von 2.052,80 € ab. Der Überschuss wird dem Sonderposten für
Gebührenausgleich zugeschrieben. Hier enthalten ist aktuell der Überschuss aus
2020 sowie der für das Jahr 2021 einkalkulierte Gebührenausgleich i. H. v.
200,00 €. Für 2022 wird zunächst keine Entnahme eingeplant. Da aufgrund des
letzten Winters die Kosten für den Winterdienst erheblich waren, kann die sich
jetzt abzeichnende Unterdeckung für die Nachkalkulation 2021 z.T. durch den
Überschuss aus 2021 aufgefangen werden.
Der positive Überschuss aus dem Jahr 2020 ergibt sich aus der
Mehrwertsteuersenkung, der Einnahme von offenen Gebühren aus einem
Insolvenzverfahren und den Minderkosten bei der Winterwartung für 2019/2020. In
der Summe handelt es sich um einmalige Effekte, die keinen Spielraum für die
Folgejahre zulassen.
Auf der
Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge
für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der
Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.
Die Kosten
für Reinigung und Entsorgung haben sich gegenüber 2021 nicht verändert. Der Ansatz
für den Winterdienst wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten der
vergangenen Winter angepasst. Mehrkosten ergeben sich auch aufgrund gestiegener
Personal- und Sachkosten.
Die
umzulegenden Kosten für 2022 betragen insgesamt 31.800 € (2021 = 31.300 €).
Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2022 eine Erhöhung des Gebührensatzes je
Frontmeter um 0,03 € auf 1,63 €.
Neben der
Gebührenanpassung haben sich auch Änderungen durch eine neue Mustersatzung des
Städte- und Gemeindebundes ergeben. Die Änderungen wurden in die aktuelle
örtliche Satzung der Stadt Billerbeck eingearbeitet (siehe Anlage 3).
Um
Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.
i.A. i.A.
Marko Hidding Marion
Lammers Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1) Abschluss 2020, Produkt 12040
Straßenreinigung
2) Gebührenbedarfsberechnung 2022,
Straßenreinigung
3) Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung, 19.
Änderungsfassung mit markierten Änderungen
4) Entwurf 20. Änderungssatzung,
Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung