Betreff
Gebührenbedarfsberechnung 2022 für die Straßenreinigung und Änderung der Straßenreinigungssatzung und Gebührensatzung der Stadt Billerbeck vom 24.12.1993,
20. Änderungssatzung
Vorlage
FBF/0586/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                       Beschlussvorschlag für den Rat:

 

 

a)         Die der Sitzungsvorlage beigefügte Nachkalkulation der Gebührenrechnung 2020 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Die entstandene Überdeckung von 2.052,80 € wird dem bilanziellen Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben.

b)         Die Gebührenbedarfsberechnung 2022 wird zur Kenntnis genommen und beschlossen. Der Gebührensatz je Frontmeter wird auf 1,63 € festgesetzt.

c)         Die 20. Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

Die Nachkalkulation der Gebührenbedarfsberechnung 2020 schließt mit einer Überdeckung von 2.052,80 € ab. Der Überschuss wird dem Sonderposten für Gebührenausgleich zugeschrieben. Hier enthalten ist aktuell der Überschuss aus 2020 sowie der für das Jahr 2021 einkalkulierte Gebührenausgleich i. H. v. 200,00 €. Für 2022 wird zunächst keine Entnahme eingeplant. Da aufgrund des letzten Winters die Kosten für den Winterdienst erheblich waren, kann die sich jetzt abzeichnende Unterdeckung für die Nachkalkulation 2021 z.T. durch den Überschuss aus 2021 aufgefangen werden.

 

Der positive Überschuss aus dem Jahr 2020 ergibt sich aus der Mehrwertsteuersenkung, der Einnahme von offenen Gebühren aus einem Insolvenzverfahren und den Minderkosten bei der Winterwartung für 2019/2020. In der Summe handelt es sich um einmalige Effekte, die keinen Spielraum für die Folgejahre zulassen.

 

Auf der Grundlage des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wurden die Aufwendungen und Erträge für die Straßenreinigung neu kalkuliert und entsprechend in der Gebührenbedarfsberechnung 2022 berücksichtigt.

 

Die Kosten für Reinigung und Entsorgung haben sich gegenüber 2021 nicht verändert. Der Ansatz für den Winterdienst wurde aufgrund der durchschnittlichen Kosten der vergangenen Winter angepasst. Mehrkosten ergeben sich auch aufgrund gestiegener Personal- und Sachkosten.

 

Die umzulegenden Kosten für 2022 betragen insgesamt 31.800 € (2021 = 31.300 €). Hierdurch ergibt sich für das Jahr 2022 eine Erhöhung des Gebührensatzes je Frontmeter um 0,03 € auf 1,63 €.

 

Neben der Gebührenanpassung haben sich auch Änderungen durch eine neue Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes ergeben. Die Änderungen wurden in die aktuelle örtliche Satzung der Stadt Billerbeck eingearbeitet (siehe Anlage 3).

 

Um Beschlussfassung entsprechend dem Beschlussvorschlag wird gebeten.

 

i.A.                                         i.A.                                        

 

 

 

Marko Hidding                      Marion Lammers                                Marion Dirks

Sachbearbeiter                        Fachbereichsleiterin                Bürgermeisterin

 

 


Bezug:      

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                       

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                            

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                            

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                      


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1)      Abschluss 2020, Produkt 12040 Straßenreinigung

2)      Gebührenbedarfsberechnung 2022, Straßenreinigung

3)      Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung, 19. Änderungsfassung mit markierten Änderungen

4)      Entwurf 20. Änderungssatzung, Straßenreinigungs- u. Gebührensatzung