hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen und Satzungsbeschluss
Ergebnisse aus den
Beteiligungsverfahren:
1. Die Anregung der LWL-Archäologie wird berücksichtigt.
2. Der Anregung der IHK Nord Westfalen wird nicht gefolgt.
3. Die Hinweise des Kreises Coesfeld, der Bezirksregierung, des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, der Landwirtschaftskammer und der Vodafone NRW GmbH werden zur Kenntnis genommen.
Abschließende
Beschlüsse:
4. Gemäß § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
5. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB gegen- und untereinander den Bebauungsplan „Buschenkamp Süd” mit den örtlichen Bauvorschriften als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung sowie der Begründung mit Umweltbericht.
6. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass der Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen sind:
·
Das Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.
Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zurzeit geltenden Fassung
·
Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW 2018) vom 21.
Juli 2018 (GV. NRW S. 421) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Im Rahmen des v. g. Planverfahrens fand die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB vom 15. Oktober 2021 bis zum 15. November 2021 (einschließlich) statt. Zudem wurde die Beteiligung der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Von privater Seite
sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die eingegangenen
Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sind in der Anlage I
aufgelistet.
Die Stellungnahmen
aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung
ebenfalls noch einmal beigefügt (Anlage II).
Die Aufstellungen
mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme werden zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und
öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, den Bebauungsplan
zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur Ratsinfosystem:
· Anlage I – Abwägungstabelle gem. §§ 3 (2) / 4 (2) BauGB
· Anlage II – Abwägungstabelle gem. §§ 3 (1) / 4 (1) BauGB
· Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ - Entwurf Planzeichnung-
·
Bebauungsplan „Buschenkamp Süd“ - Entwurf
Begründung mit Umweltbericht und Anlagen-