Betreff
Haushaltssatzung, Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2022 sowie Finanzplanung und Investitionsprogramm für die Jahre 2022 bis 2025
Vorlage
FBF/0589/2021
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Gemäß GO NRW, §§ 78 ff. werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt Billerbeck für das Haushaltsjahr 2022 mit den weiteren Bestandteilen und Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind, beschlossen.

 


Sachverhalt:

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 30.09.2021 erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 23.11.2021 und 07.12.2021.

 

Die am 11.11.2021 veröffentlichte Steuerschätzung vom November 2021 fällt vergleichsweise optimistisch aus. Demnach soll es für Bund, Länder und Gemeinden deutlich mehr Steuereinnahmen als noch in der vorangegangenen Steuerschätzung im Mai 2021 geben. In den Jahren 2021 bis 2025 sollen alle stattlichen Ebenen zusammen jährlich gut 35 Mrd. € mehr als vor einem halben Jahr prognostiziert erhalten. In den genannten fünf Jahren sollen bei den Gemeinden jährlich zwischen 4 und 8 Mrd. € mehr an Steuereinnahmen eingehen als vor einem halben Jahr geschätzt. Zusammen bedeutet das, dass in diesem Zeitraum die Steuereinnahmen um mehr als 27 Mrd. € höher als bislang erwartet ausfallen. Das sind aber immer noch, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund berechnet, bis 2024 rund 20 Mrd. € weniger als vor der Corona-Krise erwartet. Die nachfolgende Grafik stellt die beiden Steuerschätzungen des Jahres 2021 einander gegenüber; zum Vergleich ist auch die letzte Steuerschätzung vor der Corona-Krise eingetragen.

 

Wie bei jeder Steuerschätzung müssen Einschränkungen gemacht werden: Die Steuerschätzung gibt natürlich nur die Erwartung bezüglich der Steuereinnahmen wider. Fraglich ist auch, ob die Auswirkungen der vierten Welle so in die Steuerschätzung eingepreist wurden.

Die Entwicklung der Ausgaben, die pandemiebedingt in einigen Bereichen erhöht sind, bleiben hier außer Betracht, ebenso die derzeit hohe Inflationsrate, die besonders im Baubereich zu Kostensteigerungen führt. Allerdings verbessern sich auch die Steuereinnahmen der Länder, was sich positiv beim kommunalen Finanzausgleichauswirken müsste, dennoch sind diese hinter den Erwartungen vor der Corona-Krise. Der Steuerschätzung liegen bestimmte Erwartungen an die Konjunktur zugrunde: Das Bruttosozialprodukt soll im laufenden Jahr nominal um 5,6% wachsen, in den beiden folgenden Jahren um 6,4% bzw. 3,3%, anschließend jährlich um 2,6%. Die seit zwei Wochen erwartete regionalisierte Steuerschätzung auf Ebene des Landes NRW liegt bis heute noch nicht vor. Evtl. Verbesserungen, die sich hieraus für die Stadt Billerbeck ableiten lassen für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung, werden demnach hoffentlich bis zur zweiten HFA Sitzung vorliegen.

Die Stadt Billerbeck hat am 30.09.2021 ihren Haushalt eingebracht mit einem Umlagesatz für die Kreisumlage – allgemein - von 29,60% und der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt von 22,45%. Der Entwurf des Kreishaushaltes vom 03.11.2021 sieht folgende Hebesätze vor:

Grundzahlen

Ist 2020

Planwert 2021

Planwert 2022

Planwert 2023

Planwert 2024

Planwert 2025

Kreisumlage allgemein

 

 

 

 

 

 

- Hebesatz in % *1)

28,81

29,60

29,12

32,44

30,95

30,12

- Aufkommen insgesamt in

86.094.427

90.289.640

92.107.627

100.737.47

5

101.212.05

9

102.650.542

Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt *2)

 

 

 

 

 

 

- Hebesatz in % *1)

18,75

20,94

22,44

23,09

22,18

21,49

- Aufkommen in € (Zahlbetrag)

34.289.702

39.100.352

43.478.049

43.914.914

44.429.739

44.853.248

 

Am 3.9.2021 wurde der Zahlbetrag für die Kreisumlage auf einer Basis eines Hebesatzes von 29,60 Prozent eingebracht. Nach dem am 03.11.2021 eingebrachten Entwurf des Kreises soll der Zahlbetrag für die Kreisumlage bei 29,12 Prozent liegen. Damit erhöht sich die Zahllast für die Kreisumlage allgemein gegenüber dem Jahr 2021 (90,3 Mio. €) um rd. 1,8 Mio. €. Der Kreis nimmt bei dieser Umlage die Ausgleichsrücklage mit 796 T€ in Anspruch.

 

Das Eigenkapital des Kreises Coesfeld in der Eröffnungsbilanz am 01.01.2008 betrug rd. 6,5 Mio. € (davon rd. 4,3 Mio. € Allgemeine Rücklage und knapp 2,2 Mio. €

Ausgleichsrücklage).

Der Bestand der Allgemeinen Rücklage hat sich seitdem auf rd. 15,2 Mio. € erhöht. Die Ausgleichsrücklage des Kreises weist einen Bestand mittlerweile einen Bestand von rd. 12,1 Mio. €.

Mit der Stellungnahme zum Kreishaushaltsentwurf 2021 vom 14.01.2021 haben Kreis und Kreis angehörige Kommunen einen „Letter of Intent“ erarbeitet. Danach ist es Ziel, den Wert der Ausgleichsrücklage des Kreises auf eine Höhe von 1% der Bilanzsumme zu senken. Dies entspricht zurzeit eine Bilanzsumme von einer Größenordnung von 4 Mio. €. Aufgrund dessen soll über einen noch festzulegenden Zeitraum der anteilige Bestand aus der Ausgleichsrücklage von 8,1 Mio. € (12,1 Mio. € abzgl. 4 Mio. €) zur Entlastung der Kreisumlagen bei der Zahllast der Kreisumlage allgemein zur Verfügung stehen.

Bisher wurde lediglich 796 T€ zur Entlastung der Kreisumlage allgemein berücksichtigt. Nahezu alle kommunalen Haushaltsentwürfe sehen für 2022 deutliche Defizite und damit Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage vor. Die Finanzplanungsjahre für die Folgejahre 2023 sehen auch nicht wesentlich besser aus. Die Kommunen haben daher in ihrer Stellungnahme zum Kreishaushalt einen weiteren Betrag von 1,8 Mio.€ zur Entlastung der Kreisumlage zu Lasten der Ausgleichsrücklage des Kreises vorgeschlagen. In welcher Höhe der Kreis tatsächlich die Ausgleichsrücklage in Anspruch nimmt und welche Änderungen noch eingeplant werden, wird erst bei Verabschiedung des Kreishaushaltes feststehen. Aus den Erfahrungen der letzten Jahre, ist jedoch bekannt, dass die Ausgleichsrücklage immer höher in Anspruch genommen wird, als bei der Einbringung und der Umlagesatz der Kreisumlage hat sich immer zugunsten der Kommunen geändert. Unter diesen Annahmen wurde der Umlagesatz auf den Gesamtzahlbetrag der Kommunen von 2021 von der Kämmerin runtergerechnet. Hiernach ergibt sich ein Umlagesatz für die Kreisumlage allgemein von 28,54%. Dies entspricht einer Zahllast für die Stadt von 5.209.200 € und damit einer Verbesserung gegenüber der städtischen Einbringung von 193.200 €. Dieser Betrag wurde mit den anderen Anpassungen zur Kreisumlage für die Folgejahre in die Änderungsliste eingesetzt.

 

 

Nähere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung durch die Kämmerin.

 

i. A.                                                                                      

 

 

 

Marion Lammers                                                            Marion Dirks

Kämmerin                                                                         Bürgermeisterin

 

 


Bezug:            Sitzung des Rates am 30.09.2021, TOP 2 ö. S.

                         Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2021, TOP 2 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):

1) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 - Ergebnisplanung

2) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 - Finanzplanung

3) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 – Investitionen