Gemäß GO NRW,
§§ 78 ff. werden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan der Stadt
Billerbeck für das Haushaltsjahr 2022 mit den weiteren Bestandteilen und
Anlagen, einschließlich Stellenplan unter Einbeziehung der sich im
Beratungsgang der HFA-Sitzungen ergebenen Anpassungserfordernisse und
Änderungsbeschlüsse, die in einer Änderungsliste zusammengefasst sind,
beschlossen.
Sachverhalt:
In der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 30.09.2021 erfolgte die Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2022. Dieser wurde durch Beschluss des Rates zur Vorberatung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen. Zum Zwecke der Vorberatung sind 2 Sitzungstermine vorgesehen, und zwar am 23.11.2021 und 07.12.2021.
Die am 11.11.2021 veröffentlichte Steuerschätzung vom November 2021
fällt vergleichsweise optimistisch aus. Demnach soll es für Bund, Länder und
Gemeinden deutlich mehr Steuereinnahmen als noch in der vorangegangenen
Steuerschätzung im Mai 2021 geben. In den Jahren 2021 bis 2025 sollen alle
stattlichen Ebenen zusammen jährlich gut 35 Mrd. € mehr als vor einem halben
Jahr prognostiziert erhalten. In den genannten fünf Jahren sollen bei den Gemeinden
jährlich zwischen 4 und 8 Mrd. € mehr an Steuereinnahmen eingehen als vor einem
halben Jahr geschätzt. Zusammen bedeutet das, dass in diesem Zeitraum die
Steuereinnahmen um mehr als 27 Mrd. € höher als bislang erwartet ausfallen. Das
sind aber immer noch, wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund berechnet, bis
2024 rund 20 Mrd. € weniger als vor der Corona-Krise erwartet. Die nachfolgende
Grafik stellt die beiden Steuerschätzungen des Jahres 2021 einander gegenüber;
zum Vergleich ist auch die letzte Steuerschätzung vor der Corona-Krise
eingetragen.
Wie bei jeder Steuerschätzung müssen
Einschränkungen gemacht werden: Die Steuerschätzung gibt natürlich nur die
Erwartung bezüglich der Steuereinnahmen wider. Fraglich ist auch, ob die
Auswirkungen der vierten Welle so in die Steuerschätzung eingepreist wurden.
Die Entwicklung der Ausgaben, die pandemiebedingt
in einigen Bereichen erhöht sind, bleiben hier außer Betracht, ebenso die
derzeit hohe Inflationsrate, die besonders im Baubereich zu Kostensteigerungen
führt. Allerdings verbessern sich auch die Steuereinnahmen der Länder, was sich
positiv beim kommunalen Finanzausgleichauswirken müsste, dennoch sind diese
hinter den Erwartungen vor der Corona-Krise. Der Steuerschätzung liegen
bestimmte Erwartungen an die Konjunktur zugrunde: Das Bruttosozialprodukt soll
im laufenden Jahr nominal um 5,6% wachsen, in den beiden folgenden Jahren um
6,4% bzw. 3,3%, anschließend jährlich um 2,6%. Die seit zwei Wochen erwartete
regionalisierte Steuerschätzung auf Ebene des Landes NRW liegt bis heute noch
nicht vor. Evtl. Verbesserungen, die sich hieraus für die Stadt Billerbeck
ableiten lassen für die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligung, werden
demnach hoffentlich bis zur zweiten HFA Sitzung vorliegen.
Die Stadt Billerbeck hat am 30.09.2021 ihren
Haushalt eingebracht mit einem Umlagesatz für die Kreisumlage – allgemein - von
29,60% und der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt von 22,45%. Der Entwurf des
Kreishaushaltes vom 03.11.2021 sieht folgende Hebesätze vor:
Grundzahlen |
Ist 2020 |
Planwert 2021 |
Planwert 2022 |
Planwert 2023 |
Planwert 2024 |
Planwert 2025 |
Kreisumlage allgemein |
|
|
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|
- Hebesatz in % *1) |
28,81 |
29,60 |
29,12 |
32,44 |
30,95 |
30,12 |
- Aufkommen insgesamt in € |
86.094.427 |
90.289.640 |
92.107.627 |
100.737.47 5 |
101.212.05 9 |
102.650.542 |
Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt *2) |
|
|
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|
|
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- Hebesatz in % *1) |
18,75 |
20,94 |
22,44 |
23,09 |
22,18 |
21,49 |
- Aufkommen in € (Zahlbetrag) |
34.289.702 |
39.100.352 |
43.478.049 |
43.914.914 |
44.429.739 |
44.853.248 |
Am 3.9.2021 wurde der
Zahlbetrag für die Kreisumlage auf einer Basis eines Hebesatzes von 29,60
Prozent eingebracht. Nach dem am 03.11.2021 eingebrachten Entwurf des Kreises
soll der Zahlbetrag für die Kreisumlage bei 29,12 Prozent liegen. Damit erhöht
sich die Zahllast für die Kreisumlage allgemein gegenüber dem Jahr 2021 (90,3
Mio. €) um rd. 1,8 Mio. €. Der Kreis nimmt bei dieser Umlage die
Ausgleichsrücklage mit 796 T€ in Anspruch.
Das Eigenkapital des
Kreises Coesfeld in der Eröffnungsbilanz am 01.01.2008 betrug rd. 6,5 Mio. €
(davon rd. 4,3 Mio. € Allgemeine Rücklage und knapp 2,2 Mio. €
Ausgleichsrücklage).
Der Bestand der
Allgemeinen Rücklage hat sich seitdem auf rd. 15,2 Mio. € erhöht. Die
Ausgleichsrücklage des Kreises weist einen Bestand mittlerweile einen Bestand
von rd. 12,1 Mio. €.
Mit der Stellungnahme
zum Kreishaushaltsentwurf 2021 vom 14.01.2021 haben Kreis und Kreis angehörige
Kommunen einen „Letter of Intent“ erarbeitet. Danach ist es Ziel, den Wert der
Ausgleichsrücklage des Kreises auf eine Höhe von 1% der Bilanzsumme zu senken.
Dies entspricht zurzeit eine Bilanzsumme von einer Größenordnung von 4 Mio. €.
Aufgrund dessen soll über einen noch festzulegenden Zeitraum der anteilige
Bestand aus der Ausgleichsrücklage von 8,1 Mio. € (12,1 Mio. € abzgl. 4 Mio. €)
zur Entlastung der Kreisumlagen bei der Zahllast der Kreisumlage allgemein zur
Verfügung stehen.
Bisher wurde lediglich
796 T€ zur Entlastung der Kreisumlage allgemein berücksichtigt. Nahezu alle
kommunalen Haushaltsentwürfe sehen für 2022 deutliche Defizite und damit
Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage vor. Die Finanzplanungsjahre für die
Folgejahre 2023 sehen auch nicht wesentlich besser aus. Die Kommunen haben daher
in ihrer Stellungnahme zum Kreishaushalt einen weiteren Betrag von 1,8 Mio.€
zur Entlastung der Kreisumlage zu Lasten der Ausgleichsrücklage des Kreises
vorgeschlagen. In welcher Höhe der Kreis tatsächlich die Ausgleichsrücklage in
Anspruch nimmt und welche Änderungen noch eingeplant werden, wird erst bei
Verabschiedung des Kreishaushaltes feststehen. Aus den Erfahrungen der letzten
Jahre, ist jedoch bekannt, dass die Ausgleichsrücklage immer höher in Anspruch
genommen wird, als bei der Einbringung und der Umlagesatz der Kreisumlage hat
sich immer zugunsten der Kommunen geändert. Unter diesen Annahmen wurde der
Umlagesatz auf den Gesamtzahlbetrag der Kommunen von 2021 von der Kämmerin
runtergerechnet. Hiernach ergibt sich ein Umlagesatz für die Kreisumlage
allgemein von 28,54%. Dies entspricht einer Zahllast für die Stadt von
5.209.200 € und damit einer Verbesserung gegenüber der städtischen Einbringung
von 193.200 €. Dieser Betrag wurde mit den anderen Anpassungen zur Kreisumlage
für die Folgejahre in die Änderungsliste eingesetzt.
Nähere Erläuterungen erfolgen während der Sitzung durch die Kämmerin.
i. A.
Marion Lammers Marion Dirks
Kämmerin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Rates am 30.09.2021, TOP 2 ö. S.
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.11.2021, TOP 2 ö. S.
Anlagen (nur im Ratsinformationsdienst):
1) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 - Ergebnisplanung
2) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 - Finanzplanung
3) Änderungsvorschläge für den HFA am 07.12.2021 –
Investitionen