Sachverhalt:
Bei der Durchführung von Baumkontrollen sowie der damit einhergehenden
Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten handelt es sich um ein
klassisches Geschäft der laufenden Verwaltung. Gleichwohl wurde in der jüngeren
Vergangenheit mehrfach hinterfragt, in welcher Güte Baumkontrollen durchgeführt
werden und unter welchen Umständen die Entscheidung getroffen wird, einen Baum
zu fällen. Verwaltungsseitig wurden die Rückfragen aufgegriffen und sollen mit
diesem rein informativen Tagesordnungspunkt beantwortet werden.
Die verwaltungsinterne Organisation der Baumkontrollen wird mittels der
„Dienstanweisung zur Baumkontrolle in der Stadt Billerbeck“ vom 01.03.2018
geregelt. Dieser Dienstvereinbarung folgend, ist der Fachbereich Planen und
Bauen für die Baumkontrollen zuständig. Mittels der Dienstanweisung ist auch
geregelt, dass der Fachbereich, sofern kein eigenes, sachkundiges Personal
verfügbar ist, entsprechende Kräfte hinzuziehen muss.
Baumkontrollen sind zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur
Ermittlung von Schäden und ggf. zur Festlegung von Sicherungs- und
Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen. Diese sind in den
Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung
Landschaftsbau e. V. in der aktuellen Fassung von 2020 zusammengefasst.
Stand 2021:
Für die Bäume der Stadt Billerbeck wurden diese Kontrollen durch einen
dafür qualifizierten Bauhofmitarbeiter ausgeführt.
Im Sommer 2021 gab es beim Bauhof der Stadt Billerbeck jedoch eine
personelle Veränderung und der bis dahin für die Baumkontrollen zuständige
Kollege hat die Stadtverwaltung aus persönlichen Gründen verlassen. Vorab
wurden bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2021 auch Gelder für die
Erstellung eines Baumkatasters sowie für die eigentlichen Baumkontrollen
eingestellt. Konkret wurden im Haushaltsjahr 2021 folgende Ansätze gebildet:
25.000 € Erstellung
eines Baumkatasters
20.000 € Baumkontrollen
Die Daten des Baumbestandes waren allerdings nicht mehr auf aktuellen
Stand, für die Aktualisierung dieser Daten ist mit den Mitteln des Bauhofes
keine Zeit vorhanden.
Im Rahmen einer zukunftsorientierten digitalen Arbeitswelt sollen bei der
Neuerfassung die Baumstandorte bereits georeferenziert aufgenommen werden, um
eine Verknüpfung dieser Daten bei zukünftigen Planungen zu ermöglichen. Da der
Bauhof diese Arbeiten nicht leisten kann, muss die Datenerfassung und die
Baumkontrollen durch eine externe dafür geeignete Firma durchgeführt werden.
Aufgrund des geschildeten Sachverhalts und dem Wegbruch des beim Bauhof
mit den Baumkotrollen beauftragten Mitarbeiters wurden die Leistungen
Baumkontrollen 2021 und Erstellung eines Baumkatasters extern und getrennt
voneinander angefragt.
Wichtig war an dieser Stelle, dass die Baumkontrollen weiterhin
durchgeführt werden und dass in Ergänzung dazu ein aussagekräftiges Kataster
erstellt wird, auf dessen Basis im Nachgang ein Rahmenvertrag ausgeschrieben
werden kann.
Die Verwaltung hat sich dazu mehrere vergleichbare Angebote eingeholt.
Der Zuschlag für die Arbeiten wurde der Fa. Energieholz Schenke aus Billerbeck
im August und September 2021 erteilt, da diese das wirtschaftlichste Angebot
abgegeben hatte.
Kontrollen: 9.479,12 €
Kataster: 9.481,33 €
Stand 2022:
In der heutigen Sitzung wird vorgestellt, in welcher Güte das extern
beauftragte Baumkataster nun erstellt wird und wie verwaltungsseitig mit den
übermittelten Daten umgegangen wird. Zudem wird dargestellt bis wann mit der
Fertigstellung des Katasters gerechnet werden kann.
Ergänzend wird nochmals erläutert, wie genau eine Baumkontrolle
durchgeführt wird und an welcher Stelle es welche Schnittpunkte zum zuständigen
Sachbearbeiter oder zum Bauhof gibt. Auch für das Haushaltsjahr 2022 wurde ein
Ansatz in Höhe von 20.000,00 € zur Durchführung von Baumkontrollen im Haushalts
gebildet.
Verwaltungsseitig wird beabsichtigt auf Basis des Baumkatasters, der
vorliegenden Dienstanweisung sowie der Baumkontrollrichtlinien der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FFL) in der
aktuellen Fassung von 2020. die Baumkontrollen sowie die Fortführung des
Baumkatasters für einen Zeitraum von drei Jahren auszuschreiben. Der Vorgang „Baumkontrollen“ wird im Rahmen der
Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.
Im Auftrag Im
Auftrag
Holger Dettmann Stefan
Holthausen Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin