Betreff
Berichterstattung Baumkontrollen
Vorlage
FBPB/1796/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Zur Information.


Sachverhalt:

 

Bei der Durchführung von Baumkontrollen sowie der damit einhergehenden Sicherstellung der Verkehrssicherungspflichten handelt es sich um ein klassisches Geschäft der laufenden Verwaltung. Gleichwohl wurde in der jüngeren Vergangenheit mehrfach hinterfragt, in welcher Güte Baumkontrollen durchgeführt werden und unter welchen Umständen die Entscheidung getroffen wird, einen Baum zu fällen. Verwaltungsseitig wurden die Rückfragen aufgegriffen und sollen mit diesem rein informativen Tagesordnungspunkt beantwortet werden.

 

Die verwaltungsinterne Organisation der Baumkontrollen wird mittels der „Dienstanweisung zur Baumkontrolle in der Stadt Billerbeck“ vom 01.03.2018 geregelt. Dieser Dienstvereinbarung folgend, ist der Fachbereich Planen und Bauen für die Baumkontrollen zuständig. Mittels der Dienstanweisung ist auch geregelt, dass der Fachbereich, sofern kein eigenes, sachkundiges Personal verfügbar ist, entsprechende Kräfte hinzuziehen muss.

 

Baumkontrollen sind zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, zur Ermittlung von Schäden und ggf. zur Festlegung von Sicherungs- und Pflegemaßnahmen bzw. Handlungsempfehlungen durchzuführen. Diese sind in den Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. in der aktuellen Fassung von 2020 zusammengefasst.

 

Stand 2021:

 

Für die Bäume der Stadt Billerbeck wurden diese Kontrollen durch einen dafür qualifizierten Bauhofmitarbeiter ausgeführt.

 

Im Sommer 2021 gab es beim Bauhof der Stadt Billerbeck jedoch eine personelle Veränderung und der bis dahin für die Baumkontrollen zuständige Kollege hat die Stadtverwaltung aus persönlichen Gründen verlassen. Vorab wurden bei der Aufstellung des Haushalts für das Jahr 2021 auch Gelder für die Erstellung eines Baumkatasters sowie für die eigentlichen Baumkontrollen eingestellt. Konkret wurden im Haushaltsjahr 2021 folgende Ansätze gebildet:

 

 

25.000 €              Erstellung eines Baumkatasters

20.000 €              Baumkontrollen

 

Die Daten des Baumbestandes waren allerdings nicht mehr auf aktuellen Stand, für die Aktualisierung dieser Daten ist mit den Mitteln des Bauhofes keine Zeit vorhanden.

 

Im Rahmen einer zukunftsorientierten digitalen Arbeitswelt sollen bei der Neuerfassung die Baumstandorte bereits georeferenziert aufgenommen werden, um eine Verknüpfung dieser Daten bei zukünftigen Planungen zu ermöglichen. Da der Bauhof diese Arbeiten nicht leisten kann, muss die Datenerfassung und die Baumkontrollen durch eine externe dafür geeignete Firma durchgeführt werden.

 

Aufgrund des geschildeten Sachverhalts und dem Wegbruch des beim Bauhof mit den Baumkotrollen beauftragten Mitarbeiters wurden die Leistungen Baumkontrollen 2021 und Erstellung eines Baumkatasters extern und getrennt voneinander angefragt.

 

Wichtig war an dieser Stelle, dass die Baumkontrollen weiterhin durchgeführt werden und dass in Ergänzung dazu ein aussagekräftiges Kataster erstellt wird, auf dessen Basis im Nachgang ein Rahmenvertrag ausgeschrieben werden kann.

 

Die Verwaltung hat sich dazu mehrere vergleichbare Angebote eingeholt. Der Zuschlag für die Arbeiten wurde der Fa. Energieholz Schenke aus Billerbeck im August und September 2021 erteilt, da diese das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hatte.

 

Kontrollen:         9.479,12 €

Kataster:             9.481,33 €

 

Stand 2022:

 

In der heutigen Sitzung wird vorgestellt, in welcher Güte das extern beauftragte Baumkataster nun erstellt wird und wie verwaltungsseitig mit den übermittelten Daten umgegangen wird. Zudem wird dargestellt bis wann mit der Fertigstellung des Katasters gerechnet werden kann.

 

Ergänzend wird nochmals erläutert, wie genau eine Baumkontrolle durchgeführt wird und an welcher Stelle es welche Schnittpunkte zum zuständigen Sachbearbeiter oder zum Bauhof gibt. Auch für das Haushaltsjahr 2022 wurde ein Ansatz in Höhe von 20.000,00 € zur Durchführung von Baumkontrollen im Haushalts gebildet.

 

Verwaltungsseitig wird beabsichtigt auf Basis des Baumkatasters, der vorliegenden Dienstanweisung sowie der Baumkontrollrichtlinien der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (FFL) in der aktuellen Fassung von 2020. die Baumkontrollen sowie die Fortführung des Baumkatasters für einen Zeitraum von drei Jahren auszuschreiben. Der Vorgang „Baumkontrollen“ wird im Rahmen der Sitzung anhand einer Präsentation vorgestellt.

 

 

Im Auftrag                                                         Im Auftrag

 

 

 

Holger Dettmann                                            Stefan Holthausen                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                Fachbereichsleiter                          Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: