Betreff
Bauantrag zur Errichtung eines Hähnchenmaststalles mit 29.900 Plätzen in Aulendorf
Vorlage
FBPB/1807/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag                                                  Beschlussvorschlag für den Rat

 

(vorbehaltlich neuer Erkenntnisse):

Zu dem Vorhaben wir das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt.


Sachverhalt:

 

Für das Grundstück Gemarkung Beerlage, Flur 36, Flurstück 54, in Aulendorf liegt der Antrag zu Errichtung eines Hähnchenstalls für 29.900 Tiere vor. Das Bauvorhaben soll als neuer eigenständiger landwirtschaftlicher Betrieb verwirklicht werden. Die Landwirtschaftskammer NRW hat bestätigt, dass es sich um Landwirtschaft gemäß § 201 BauGB handelt und erhebt keine Bedenken gegen eine Beurteilung des Vorhabens gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 1 Baugesetzbuch. Die Erschließung des Vorhabens ist durch die Anbindung an den Wirtschaftsweg vorgesehen. Das Grundstück liegt im Landschaftsschutzgebiet. In der Regel sind jedoch auch landwirtschaftliche Bauvorhaben von den Bauverboten der gültigen Landschaftspläne ausgenommen. Die Wände sollen mit grünem Trapezblech verkleidet und das Dach mit rot-braunen Faserzementplatten belegt werden.

 

Verwaltungsseitig ist auszuführen, dass es grundsätzlich zu begrüßen wäre, wenn Stallanlagen an den Hofstellen errichtet werden. Die Antragsteller haben durch Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes eine diesbezügliche Forderung umgangen. Für die Neugründung eines landwirtschaftlichen Betriebes sind zunächst einmal keine weiteren Gebäude gesetzlich gefordert. Der Stall muss nicht 24 h am Tag persönlich überwacht werden, insofern kann eine Landwirtin oder ein Landwirt ihn auch mit einiger Entfernung von der Wohnstätte unterhalten. Verwaltungsseitig wird daher keine Möglichkeit gesehen das gemeindliche Einvernehmen zu versagen. Die zukünftig benachbarten Ställe haben von Seiten der Betriebsführung und von der Antragsstellung nichts miteinander zu tun. Es wäre im Sinne der Vermeidung von Zersiedelung jedoch auch nicht förderlich, wenn ein weiterer Standort in der freien Landschaft beantragt würde.

 

i. A.                                                       i. A.                                                                      

 

 

Michaela Besecke                           Stefan Holthausen                                         Marion Dirks

Stadtplanerin                                    Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                    -,-- €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:


 


Anlagen:

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