Sachverhalt:
Um die Nachnutzung
weiter zu konkretisieren wird verwaltungsseitig vorgeschlagen,
Entwicklungsziele als Grundlage sowohl für den Bebauungsplan als auch für ein
Vergabeverfahren zu erarbeiten. Um diese Ziele zu erreichen, können sowohl im
Bebauungsplan als auch in einer Ausschreibung genau definierte Bedingungen
formuliert werden. Außerdem können für diese Ziele Schwerpunkte erarbeitet
werden, welche für eine Konzeptbewertung mit Kriterien hinterlegt und gewichtet
werden können.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen in der Sitzung anhand der Matrix in der Anlage
zielorientiert vorzugehen. Dort sind die konkreten Verwaltungsvorschläge in
Stichworten aufgeführt, die in der Erörterung ergänzt oder geändert werden
können.
Die Fraktionen
werden ausdrücklich gebeten ihre konkreten Vorschläge einzubringen, damit diese
diskutiert werden können.
Zur Vereinfachung
des Erarbeitungsprozesses erscheint es sinnvoll Schwerpunkte zu bilden, welche
mit konkreten Qualitätskriterien hinterlegt werden. Diese können dann in
Abhängigkeit des Entwicklungszieles gewichtet werden.
Verwaltungsseitig
wird folgendes Entwicklungsziel für
die zukünftige Nutzung des Grundstückes vorgeschlagen:
Das Grundstück soll
im Wesentlichen für Wohnungsbau genutzt werden. Aufgrund der zentralen Lage
sollen dabei Wohnungen für kleinere Haushalte im Vordergrund stehen. Mindestens
50 % der Wohnungen sollen barrierefrei und stufenlos erreichbar sein.
Die Lage ist
weniger für Familien, als vielmehr für Ein- und Zweipersonenhaushalte
prädestiniert. Alternative Wohnformen des selbstständigen Wohnens sind möglich,
sollten aber nicht als zwingendes Ziel verfolgt werden. Es soll mindestens 20 %
sozial geförderte Wohnfläche entstehen. Eine Durchmischung mit Dienstleistung
oder freiberuflicher Tätigkeit, welche nicht viel Parkraum benötigt, ist insb.
im Erdgeschoss am Kreuzungsbereich gewünscht.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen betreute Wohnformen aus dem Entwicklungsziel herauszunehmen,
da es hierzu in Billerbeck ein sehr großes und ausreichendes Angebot gibt. So
sind sowohl auf dem Gelände des Ludgerusstifts als auch im Stadtgebiet verteilt
auf anderen Grundstücken zahlreiche Angebote vorhanden, im Bau, bzw. im
Genehmigungsverfahren.
Zudem wird, wie
auch bereits diskutiert, offengehalten, ob der heutige Gebäudebestand erhalten
bleibt oder nicht.
Zur Bewertung von
Konzepten werden folgende Schwerpunkte
vorgeschlagen:
Schwerpunkt Städtebau:
Ø
Städtebauliche
Qualität [Einfügen in das städtebauliche Umfeld, Qualität der Freiraumplanung,
Qualität der Erschließung und Anordnung von Stellplätzen (Auto und Fahrrad)]
Als weitere Punkte
kämen bei diesem Schwerpunkt auch noch Unterpunkte wie quartiersbezogene
Maßnahmen in Frage, z.B. Wohnumfeldverbesserung oder Bereitstellung von
Infrastruktur, und auch Soziale Konzepte wie Gemeinschaftsangebote. Hier wird
verwaltungsseitig jedoch kein Bedarf gesehen. Anders als in Großstädten sind in
diesem Teil der Innenstadt auch die Wohnhäuser mit privaten Gärten
ausgestattet. Die öffentlichen Wege zur Berkelaue bleiben ja bestehen und z.B.
ein Parkplatz für ein Carsharing Auto ist bereits an der Osterwicker Straße
geplant.
Schwerpunkt Architektur:
Ø
Funktionsqualität
(z.B. Grundrissqualität, Freiraumbezug, Abstellflächen)
Ø
Gestaltungsqualität
(z.B. Architekturqualität, Fassadengestaltung, Umgang mit Um- und Nachnutzung
des Bestandsgebäudes)
Schwerpunkt Wohnungspolitik:
Hier kämen Punkte
wie eine höhere Quote geförderter Wohnraum, Mietpreisbindungen als Teil des
Angebotes, Planung für Zielgruppen oder für gemeinschaftsorientiertes Wohnen in
Frage.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen eine konkrete Quote für sozial gebundenen Wohnungsbau
vorzugeben und keine Kriterien zur Bewertung in diesem Schwerpunkt zu bilden.
Ansonsten wird die Bewertung der Entwürfe nachher schwierig, da soziale
Kriterien gegen die Qualität der Ausführung abgewogen werden müssen.
Schwerpunkt Ökologie/Energie:
Hier kommen Punkte
wie die Bewertung von Baustoffen, Energieversorgung, Energieeinsparung und
Klimaanpassung in Frage. Teilweise können diese Punkte als Vorgaben im
Bebauungsplan und als Vorgabe bei einer Ausschreibung aufgenommen werden, z.B.
wenn Flachdächer ab einer Bagatellgröße als begrüntes Dach auszuführen sind.
Ggfls. wäre darüber zu diskutieren ob ein besonderes Energieversorgungskonzept
besonders bewertet werden sollte. Hier ist jedoch besondere Expertise gefragt,
die z.B. die Mitglieder des Gestaltungsbeirates und die Verwaltung nicht haben.
Ansonsten ist der Bereich gerade sehr im Wandel, auch in Bezug auf
Förderkulissen. Daher könnte sich bei diesem Schwerpunkt noch Anpassungsbedarf
bis zu einer konkreten Ausschreibung ergeben.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen mit den erarbeiteten Schwerpunkten eine Bewertungsmatrix zu
erarbeiten, diese mit einer Gewichtung zu hinterlegen und zur weiteren
Diskussion vorzubereiten.
In der Anlage ist
die Matrix mit den Verwaltungsvorschlägen gefüllt. Sie soll aber auch als
Arbeitsgrundlage für die Fraktionen genutzt werden, um sie zu verändern oder zu
ergänzen.
Parallel zu dieser
Erarbeitung werden noch grundlegende Rahmenbedingungen ermittelt.
Zum einen muss die
zur Verfügung stehende Grundstücksfläche festgelegt werden. Dazu wurde auch
Rücksprache mit Straßen NRW gehalten. Eine Änderung der heutigen Grenzen ist
nicht gewünscht. Zudem wird das große Verkehrsschild erhalten bleiben müssen.
Dieses ragt in das städtische Grundstück. Einen Alternativstandort gibt es
jedoch auch augenscheinlich nicht.
Im und am
Grundstück liegende Leitungen werden gerade ermittelt und das Bodengutachten
ist in Auftrag gegeben.
Die
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung und die Artenschutzprüfung wird bereits
erarbeitet. Als wichtige Grundlage soll hier festgehalten werden, dass eine
Versiegelung über das heutige Maß hinaus nicht Bestandteil einer neuen Bebauung
sein wird. Heutige, das Grundstück umgebende Grünflächen können nicht
zusätzlich überbaut werden. Es wird zwar sinnvoll sein Grünflächen in Teilen
mit zum Grundstück hinzuzunehmen, diese werden dann jedoch mit einem
entsprechenden Erhaltungsgebot belegt.
Aufgrund
zahlreicher Planungsaufträge und noch fehlender Grundlagenermittlungen wird
eine Beratung eines Bebauungsplanentwurfes erst nach den Sommerferien erfolgen
können.
i. A. i.
A.
Michaela Besecke Stefan Holthausen Marion Dirks
Stadtplanerin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Nur im Ratsinfosystem:
Matrix Entwicklungsziele und Schwerpunkte