Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Auf der Grundlage der anliegenden Machbarkeitsstudie Photovoltaik für die Kläranlage Billerbeck wird die Variante 2 zur Förderung –sobald dies wieder möglich ist - beantragt und in 2023 umgesetzt.
Sollte eine Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher nicht möglich sein, ist die Variante 3 zu präferieren und ein entsprechender Förderantrag für Batteriespeicher zu stellen und das Projekt nach Variante 3 umzusetzen.
Die erforderlichen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan für 2023 vorzusehen.
Sachverhalt:
Für die Errichtung
von PV- Anlagen auf der Kläranlage Billerbeck sind optimale Voraussetzungen
gegeben, die Ausrichtung der Module auf den vorhandenen Flachdächern der
Kläranlage kann mit optimalen Anstellwinkel erfolgen.
Hinsichtlich der
möglichen Eigenstromerzeugung, aber auch der Notwendigkeit kurzfristiger
Leistungsabnahmen, sind spezielle Berechnungen und Planungen für die Auslegung
von Speicher- und PV Modulen vorzunehmen. Diese grundlegenden Planungen wurden
durch die enlop GmbH durchgeführt und sind per Förderbescheid für eine 90 %
tige Förderung vorgesehen.
Die Ergebnisse der
Machbarkeitsstudie liegen vor und sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.
Das Anlagenkonzept
orientiert sich zunächst daran, dass die zu errichtende Anlage zu 100 % vom
Abwasserbetrieb betrieben wird, die
notwendigen Bau- u. Lieferleistungen
öffentlich ausgeschrieben werden. Dies ergibt sich schon aufgrund der
funktionalen Zusammengehörigkeit der Stromerzeugung und Nutzung auf der
Kläranlage als auch aufgrund der vorhandenen technischen und personellen
Ressourcen. Auch ergibt sich ein deutlicher Vorteil der Kommune hinsichtlich
möglicher Finanzierungen:
Die PV Anlagen
sollen auf den Flachdächern aufgeständert werden, die statischen Auswirkungen
wurden berücksichtigt und als ausreichend bemessen eingestuft.:
Die elektrische Auslegung
der Anlage wurde vorgenommen, das Monitoring als auch das Energiemanagemant
berücksichtigt, die Koppelung von Speicher und PV Anlage optimal ausgelegt,
eine Simulation der Ergebnisse vorgenommen:
Es ergibt sich demnach ein
Jahresertrag von 42.954 kWh pro Jahr und ein Eigenverbrauchsanteil des
erzeugten Stromes von rd. 99%.
Die Wirtschaftlichkeit bei
Annahme einer 70 % tigen Förderung, der Förderanteil wird sich voraussichtlich
von jetzt 90 &% reduzieren, ergibt einen wirtschaftlichen Vorteil des
selbst erzeugten Stromes von rd. 25 ct/kWh:
Insgesamt ergibt die
favorisierte Variante 2 mit Berücksichtigung der Betriebskosten einen
finanziellen Vorteil von 13.910,- € pro Jahr, die Armortisation wird mit etwa
5,6 Jahren bei der geschätzten Betriebsdauer von 20 Jahren angegeben. Der
cashflow ist der Darstellung zu entnehmen:
Zusammenfassend werden die
Varianten in Seite 29 gegenübergestellt, präfariert wird die Variante 2
aufgrund der größeren Speicherkapazität und der damit einhergehenden höheren
Lastspitzenkappung. Zudem soll der Speicher auch durch eine geplante
Kleinwindanlage gespeist werden, was wiederum eine geringere Netzstromabnahme
nach sich zieht und im Gesamtkonzept nochmals optimiert. Die zusätzliche
Speicherkapazität wirkt sich insgesamt auch positiv im Gesamtsystem BHKW, PV
Anlage und Kleinwindanlage aus.
Somit ist geplant, auf der
Grundlage der Variante 2 die Förderung im Programm Progress – PV- Dachanlagen
auf kommunalen Gebäuden - zu stellen. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme des
Förderprogramm, es wurden 50 Millionen € für rd. 460 Projekte innerhalb kürzester
Zeit abgerufen, kann z.Zt. kein Förderantrag gestellt werden. Rücksprache im
Ministerium MWIDE NRW zeigen auf, dass vor der Landtagswahl auch keine
Neuauflage des Förderprogramm möglich ist, nach der Wahl erfahrungsgemäß
mehrere Monate für deratige Prozesse vergehen, bis die Finanzierungen
derartiger Förderprogramme geklärt sind. Es wird nicht damit gerechnet, dass
ein Förderantrag vor Nov. dieses Jahres möglich sein wird. Die zukünftige
Förderquote wird mit zunächst 70 % und damit realistisch geschätzt.
Der Abwasserbetrieb plant auf
diese Grundlage –sobald dies wieder möglich ist – einen Förderantrag zu
stellen.
Alternativ, sollte eine
Förderung aus dem Programm Dachanlagen für kommunale Gebäude nicht möglich
sein, soll ein Förderprogramm für die Förderung des geplanten Speicher in
Anspruch genommen werden, dies wäre übrigens auch jetzt schon möglich. Hierzu
sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der S. 37 u. 38 des Konzeptes zu
entnehmen. Für die Speichersysteme sind 100 € pro KW installierter Leistung als
Förderung vorgesehen. Der cashflow ergibt sich nach 21 Jahren immer noch
positiv mit rd. 142.034 €, somit auch diese Variante als durchaus
wirtschaftlich zu attestieren ist. Wie bereits ausgeführt, soll diese
Varainante jedoch erst bei Versagen einer Förderung zur Variante 2 in Erwägung
gezogen werden.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 223.336 € abzgl. Förderung von 156.335,20 € = 67.000,80 €
Anlagen: