Betreff
Errichtung einer PV Anlage auf der Kläranlage
Vorlage
AB/0284/2022
Aktenzeichen
81/he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Auf der Grundlage der anliegenden Machbarkeitsstudie Photovoltaik für die Kläranlage Billerbeck wird die Variante 2 zur Förderung –sobald dies wieder möglich ist - beantragt und in 2023 umgesetzt.

Sollte eine Förderung von Photovoltaik-Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden zusammen mit einem Batteriespeicher nicht möglich sein, ist die Variante 3 zu präferieren und ein entsprechender Förderantrag für Batteriespeicher zu stellen und das Projekt nach Variante 3 umzusetzen.

Die erforderlichen Finanzmittel sind im Wirtschaftsplan für 2023 vorzusehen.

 


Sachverhalt:

Für die Errichtung von PV- Anlagen auf der Kläranlage Billerbeck sind optimale Voraussetzungen gegeben, die Ausrichtung der Module auf den vorhandenen Flachdächern der Kläranlage kann mit optimalen Anstellwinkel erfolgen.

 

Hinsichtlich der möglichen Eigenstromerzeugung, aber auch der Notwendigkeit kurzfristiger Leistungsabnahmen, sind spezielle Berechnungen und Planungen für die Auslegung von Speicher- und PV Modulen vorzunehmen. Diese grundlegenden Planungen wurden durch die enlop GmbH durchgeführt und sind per Förderbescheid für eine 90 % tige Förderung vorgesehen.

 

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie liegen vor und sind der Anlage dieser Vorlage zu entnehmen.

 

Das Anlagenkonzept orientiert sich zunächst daran, dass die zu errichtende Anlage zu 100 % vom Abwasserbetrieb  betrieben wird, die notwendigen Bau-  u. Lieferleistungen öffentlich ausgeschrieben werden. Dies ergibt sich schon aufgrund der funktionalen Zusammengehörigkeit der Stromerzeugung und Nutzung auf der Kläranlage als auch aufgrund der vorhandenen technischen und personellen Ressourcen. Auch ergibt sich ein deutlicher Vorteil der Kommune hinsichtlich möglicher Finanzierungen:

 

 

Die PV Anlagen sollen auf den Flachdächern aufgeständert werden, die statischen Auswirkungen wurden berücksichtigt und als ausreichend bemessen eingestuft.:

 

Die elektrische Auslegung der Anlage wurde vorgenommen, das Monitoring als auch das Energiemanagemant berücksichtigt, die Koppelung von Speicher und PV Anlage optimal ausgelegt, eine Simulation der Ergebnisse vorgenommen:

 

Es ergibt sich demnach ein Jahresertrag von 42.954 kWh pro Jahr und ein Eigenverbrauchsanteil des erzeugten Stromes von rd. 99%.

 

Die Wirtschaftlichkeit bei Annahme einer 70 % tigen Förderung, der Förderanteil wird sich voraussichtlich von jetzt 90 &% reduzieren, ergibt einen wirtschaftlichen Vorteil des selbst erzeugten Stromes von rd. 25 ct/kWh:

 

Insgesamt ergibt die favorisierte Variante 2 mit Berücksichtigung der Betriebskosten einen finanziellen Vorteil von 13.910,- € pro Jahr, die Armortisation wird mit etwa 5,6 Jahren bei der geschätzten Betriebsdauer von 20 Jahren angegeben. Der cashflow ist der Darstellung zu entnehmen:

 

 

Zusammenfassend werden die Varianten in Seite 29 gegenübergestellt, präfariert wird die Variante 2 aufgrund der größeren Speicherkapazität und der damit einhergehenden höheren Lastspitzenkappung. Zudem soll der Speicher auch durch eine geplante Kleinwindanlage gespeist werden, was wiederum eine geringere Netzstromabnahme nach sich zieht und im Gesamtkonzept nochmals optimiert. Die zusätzliche Speicherkapazität wirkt sich insgesamt auch positiv im Gesamtsystem BHKW, PV Anlage und Kleinwindanlage aus.

 

Somit ist geplant, auf der Grundlage der Variante 2 die Förderung im Programm Progress – PV- Dachanlagen auf kommunalen Gebäuden - zu stellen. Aufgrund der hohen Inanspruchnahme des Förderprogramm, es wurden 50 Millionen € für rd. 460 Projekte innerhalb kürzester Zeit abgerufen, kann z.Zt. kein Förderantrag gestellt werden. Rücksprache im Ministerium MWIDE NRW zeigen auf, dass vor der Landtagswahl auch keine Neuauflage des Förderprogramm möglich ist, nach der Wahl erfahrungsgemäß mehrere Monate für deratige Prozesse vergehen, bis die Finanzierungen derartiger Förderprogramme geklärt sind. Es wird nicht damit gerechnet, dass ein Förderantrag vor Nov. dieses Jahres möglich sein wird. Die zukünftige Förderquote wird mit zunächst 70 % und damit realistisch geschätzt.

Der Abwasserbetrieb plant auf diese Grundlage –sobald dies wieder möglich ist – einen Förderantrag zu stellen.

 

Alternativ, sollte eine Förderung aus dem Programm Dachanlagen für kommunale Gebäude nicht möglich sein, soll ein Förderprogramm für die Förderung des geplanten Speicher in Anspruch genommen werden, dies wäre übrigens auch jetzt schon möglich. Hierzu sind die Wirtschaftlichkeitsberechnungen der S. 37 u. 38 des Konzeptes zu entnehmen. Für die Speichersysteme sind 100 € pro KW installierter Leistung als Förderung vorgesehen. Der cashflow ergibt sich nach 21 Jahren immer noch positiv mit rd. 142.034 €, somit auch diese Variante als durchaus wirtschaftlich zu attestieren ist. Wie bereits ausgeführt, soll diese Varainante jedoch erst bei Versagen einer Förderung zur Variante 2 in Erwägung gezogen werden.

 

 

 

Rainer Hein                                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 223.336 € abzgl. Förderung von 156.335,20 € =  67.000,80 €               

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: in 2023 vorzusehen.                                                                    

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: