Betreff
Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus der Kläranlage Billerbeck in die Berkel.
Vorlage
AB/0286/2022
Aktenzeichen
81-he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Kein Beschluss, nur Information

 


Sachverhalt:

Anliegende Erlaubnis zur Einleitung geklärtem Abwasser in die Berkel wurde mit Datum vom 08.02.2022 auf Antrag des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck vom 24.03.2021 erteilt.

Die wesentlichen Daten der Erlaubnis lassen sich folgendermaßen zusammenfassen.

 

  • Dauer der Erlaubnis: vom 01.05.2021 – 30.04.2031 (10 Jahre)
  • Betriebsmittelwerte ab 01.01.2022: P-ges. <= 0.2 mg/ l und NH-4-N <= 0,5 mg/l
  • Überwachungswerte: CSB = 56 mg/l; BSB-5 = 10 mg/l; NH-4-N = 3,1 mg/l; P-ges.= 1,0 mg/l; N-ges.= 17 mg/l
  • Die gewässerökologische Verbesserung der Berkel ist bis Ende des Jahres 2022 durchzuführen.

 

Die erteilte Erlaubnis entspricht dem Antrag, entsprechende Abstimmungen zur Planung und Umsetzung der anspruchsvollen Einleitbedingungen wurden im Vorfeld abgestimmt. Mit Inbetriebnahme des Hydrograven im Nachklärbecken der Kläranlage werden ab dem 01.01.2022 folgende Ablaufwerte im Rahmen der Selbstüberwachung nach SüwV-kom festgestellt:

 

 

Die Ergebnisse der Ablaufwerte bis heute lassen erkennen, dass die vorgegebenen Überwachungswerte deutlich unterschritten und die Betriebsmittelwerte sicher eingehalten werden können. Der Summenparameter CSB (Chem. Sauerstoffbedarf) als wesentliches Merkmal einer dem Stand der Technik entsprechend guten Abwasserreinigung unterschreitet in den meisten Fällen sogar die Nachweisgrenze von 15 mg/l im Auslauf der Kläranlage.

 

Die ökologische Optimierung der Berkel im Abstrom der Kläranlageneinleitung soll gem der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kreis Coesfeld und der WBC Coesfeld durch die WBC durchgeführt werden, die Anforderungen der erforderlichen Plangenehmigung sind abgstimmt, eine Beteiligung der betroffenen Anlieger hat stattgefunden, die Vorprüfungen zur UVP-Pflicht gem. § 5 UVPG finden z. Zt. statt. Aufgrund der Dauer des Plangenehmigungsverfahren werden jedoch erste Baumaßnahmen nicht vor Herbst/Winter d. J. möglich sein und demnach wird sich die Fertigstellung dieser Maßnahme bis 2023 hinziehen müssen.

 

Seitens der Betriebsleitung wird die mit der erteilten Erlaubnis für 10 Jahre vorliegende Planungssicherheit begrüßt, dies lässt weitere Konzepte zur Optimierung im Energieeinsatz zu und wird sich positiv auf die Ziele zur CO-2 Reduzierung als auch zur Kostenreduzierung auswirken. Ebenso wird es begrüßt, dass erstmalig die Verbesserung der Gewässerstruktur als gleichwertiges Instrument zur Zielerreichung des guten Zustandes oder Potential gem. WRRL für die Abwassereinleitung betrachtet wurde und daraus ein weiterer Meilenstein zur ökologischen Verbesserung der Berkel umgesetzt werden kann.

 

 

 

Rainer Hein                                                       Marion Dirks

Betriebsleiter                                                     Bürgermeisterin   

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: