Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck sowie die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung weiter zu entwickeln und zu konkretisieren und einen Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) zu stellen.
Sachverhalt:
Bereits im jahr 2019 wurde das Thema einer Kooperation zur
gemeinsamen Klärschlammverwertung in den Ausschüssen der Stadt Billerbeck und
der Gemeinde Rosendahl erörtert.
Seitdem sind aufgrund der Coronapandemie und aufgrund
weiterer vertiefender Planungen zur Ertüchtigung der Rosendahler Kläranlagen
keine Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt worden.
Nunmehr soll dieses Thema erneut in die politische Diskussion
getragen werden.
Die Gemeinde Rosendahl entwässert im Rahmen einer
Interimslösung aktuell mittels einer leihweise auf der Kläranlage installierten
mobilen Klärschlammpresse und verbringt den entwässerten Klärschlamm über einen
Dienstleister in die Verbrennung/Verwertung.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck lagert den
ausgefaulten und vorentwässerten Klärschlamm in
Silos, dieser wird zwei Mal im Jahr auf der Kläranlage durch einen
Dienstleister mittels Zentrifuge oder Filterpresse entwässert und mit einem TS-
Gehalt von rd. 20-22 % durch den Dienstleister transportiert, getrocknet und
ebenfalls einer Verbrennungsanlage zugeführt.
Für beide Kommunen entsteht so eine große Abhängigkeit von
Dienstleistern und damit verbunden eine große Unsicherheit bei der zukünftigen
Preisgestaltung. Auch werden die zunehmend wichtigen Fragestellungen zur
Energieeinsparung und zur CO2-Reduzierung nur unzureichend
beantwortet.
Zur Sicherstellung einer dauerhaften Klärschlammentsorgung
mit stabilen Entsorgungspreisen soll die Möglichkeit einer gemeinsamen
Klärschlammentsorgung beider Kommunen untersucht werden.
Diese soll folgende Eckpunkte erfüllen:
- CO2-Reduzierung
der Prozesse
- Kostenstabilität
- Entsorgungssicherheit
- Erfüllung der
gesetzlichen Anforderungen
- Nutzung vorhandener
Ressourcen
- Größere Unabhängigkeit
von Marktentwicklungen.
Auf der Kläranlage Billerbeck (20.000 E + EGW) stehen tlw.
Anlagen zur Verfügung, die für eine gemeinsame Klärschlammtrocknung/Behandlung
nutzbar sind:
- Der vorhandene
Faulturm zur Ausfaulung des anfallenden Überschussschlamms verfügt über
Kapazitäten zur Mitbehandlung weiterer Klärschlämme, die Mengen aus
Rosendahl können dort mitbehandelt werden.
- Mit der Ausfaulung weiterer
kommunaler Klärschlämme entsteht eine höhere Menge an Faulgas, dieses kann
über das vorhandene neu errichtete Blockheizkraftwerk (BHKW; 50 KVA
elektrisch) vollständig verwertet werden. Die zurzeit vorzunehmende
Substituierung mit Erdgas kann dann entfallen.
- Die mit dem Betrieb
des BHKW gewonnene Wärme kann vollständig zur Trocknung des anfallenden
Klärschlamms genutzt werden. Diese wird zurzeit überwiegend an die
Atmosphäre mittels Wärmetauscher abgegeben. Wärme steht im Überfluss zur
Verfügung.
- Lagersilos zur
Anlieferung von Klärschlämmen und Kapazitäten zur Unterbringung einer
Hochlastbelebung zur Behandlung des anfallenden Schlammfiltrats sind
vorhanden und nutzbar.
- Flächen zur
Aufstellung einer Trocknungs- und
Entwässerungsanlage sind auf der Kläranlage bzw. neben der Anlage
vorhanden und in kommunalem Besitz der Stadt Billerbeck.
Notwendig zur gemeinsamen Entwässerung und Trocknung des
anfallenden Klärschlamm sind folgende Anlagen bzw. Ertüchtigungen:
- Erneuerung der
Isolierung des Faulturms
- Errichtung eines
Gasspeichers (250 m3)
- Optimierung des
Schlammfördersystems zwischen Schlammspeicher I, II und dem Faulturm inkl.
Annahmestation für die Klärschlämme Rosendahl
- Errichtung einer
Maschinenhalle
- Entwässerungsmaschine
(Schneckenpresse)
- Wärmeübergabestation
für die Kombination vom BHKW und der Heizungsanlage
- Klärschlammtrockner
(Hybrid)
- Umbau des
Trübwasserspeichers (SBR für die Prozessabwässer).
Das Ziel einer gemeinsamen Klärschlammverwertung ist nach
Auffassung der Betriebsleitung und der Verwaltung der Gemeinde Rosendahl
anzustreben. Dabei sind jedoch die betriebswirtschaftlichen und technischen
Rahmenbedingungen wie auch die mögliche Organisationsform zur Zielerreichung
abzuwägen und darzustellen.
Angestrebt werden soll eine gemeinsame Organisationsform auf Augenhöhe, hierzu bietet sich die
Organisationsform des Zweckverbands bei Kommunen an, auch eine Regelung über
öffentlich rechtliche Vereinbarungen ist möglich.
Diese Art der kommunalen Zusammenarbeit wird vom Land NRW in
der Form gefördert, indem die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von
Kooperationsprojekten bezuschusst wird (IKZ). Der Zuschuss beträgt 80 % der
zuwendungsfähigen Ausgaben, bei –wie hier vorgesehen- mit 2
nordrhein-westfälischen Beteiligten maximal 175.000 €. Ein Antrag zur
interkommunalen Kooperation soll erarbeitet werden.
Eine weitere Erläuterung erfolgt in der Sitzung.
Rainer Hein
Marion Dirks
Betriebsleiter
Bürgermeisterin
Bezug:
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ist ggfls. in einer anderen Organisation (Zweckverband) abzuwickeln
Anlagen: