Betreff
Konzept zur Klärschlammentwässerung und Trocknung der Gemeinden Rosendahl und Billerbeck
Vorlage
AB/0287/2022
Aktenzeichen
81-he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

Die Betriebsleitung des Abwasserbetriebes der Stadt Billerbeck sowie die Verwaltung der Gemeinde Rosendahl werden beauftragt, das vorgestellte Konzept zur gemeinsamen Klärschlammbehandlung weiter zu entwickeln und zu konkretisieren und einen Förderantrag zur interkommunalen Kooperation NRW (IKZ) zu stellen.

 


Sachverhalt:

 

Bereits im jahr 2019 wurde das Thema einer Kooperation zur gemeinsamen Klärschlammverwertung in den Ausschüssen der Stadt Billerbeck und der Gemeinde Rosendahl erörtert.

Seitdem sind aufgrund der Coronapandemie und aufgrund weiterer vertiefender Planungen zur Ertüchtigung der Rosendahler Kläranlagen keine Fortschritte in dieser Angelegenheit erzielt worden.

Nunmehr soll dieses Thema erneut in die politische Diskussion getragen werden.

Die Gemeinde Rosendahl entwässert im Rahmen einer Interimslösung aktuell mittels einer leihweise auf der Kläranlage installierten mobilen Klärschlammpresse und verbringt den entwässerten Klärschlamm über einen Dienstleister in die Verbrennung/Verwertung.

Der Abwasserbetrieb der Stadt Billerbeck lagert den ausgefaulten und vorentwässerten Klärschlamm in Silos, dieser wird zwei Mal im Jahr auf der Kläranlage durch einen Dienstleister mittels Zentrifuge oder Filterpresse entwässert und mit einem TS- Gehalt von rd. 20-22 % durch den Dienstleister transportiert, getrocknet und ebenfalls einer Verbrennungsanlage zugeführt.

Für beide Kommunen entsteht so eine große Abhängigkeit von Dienstleistern und damit verbunden eine große Unsicherheit bei der zukünftigen Preisgestaltung. Auch werden die zunehmend wichtigen Fragestellungen zur Energieeinsparung und zur CO2-Reduzierung nur unzureichend beantwortet.  

Zur Sicherstellung einer dauerhaften Klärschlammentsorgung mit stabilen Entsorgungspreisen soll die Möglichkeit einer gemeinsamen Klärschlammentsorgung beider Kommunen untersucht werden.

Diese soll folgende Eckpunkte erfüllen:

  • CO2-Reduzierung der Prozesse
  • Kostenstabilität
  • Entsorgungssicherheit
  • Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen
  • Nutzung vorhandener Ressourcen
  • Größere Unabhängigkeit von Marktentwicklungen.

 

 

Auf der Kläranlage Billerbeck (20.000 E + EGW) stehen tlw. Anlagen zur Verfügung, die für eine gemeinsame Klärschlammtrocknung/Behandlung nutzbar sind:

  1. Der vorhandene Faulturm zur Ausfaulung des anfallenden Überschussschlamms verfügt über Kapazitäten zur Mitbehandlung weiterer Klärschlämme, die Mengen aus Rosendahl können dort mitbehandelt werden.
  2. Mit der Ausfaulung weiterer kommunaler Klärschlämme entsteht eine höhere Menge an Faulgas, dieses kann über das vorhandene neu errichtete Blockheizkraftwerk (BHKW; 50 KVA elektrisch) vollständig verwertet werden. Die zurzeit vorzunehmende Substituierung mit Erdgas kann dann entfallen.
  3. Die mit dem Betrieb des BHKW gewonnene Wärme kann vollständig zur Trocknung des anfallenden Klärschlamms genutzt werden. Diese wird zurzeit überwiegend an die Atmosphäre mittels Wärmetauscher abgegeben. Wärme steht im Überfluss zur Verfügung.
  4. Lagersilos zur Anlieferung von Klärschlämmen und Kapazitäten zur Unterbringung einer Hochlastbelebung zur Behandlung des anfallenden Schlammfiltrats sind vorhanden und nutzbar.
  5. Flächen zur Aufstellung einer Trocknungs-  und Entwässerungsanlage sind auf der Kläranlage bzw. neben der Anlage vorhanden und in kommunalem Besitz der Stadt Billerbeck.

 

 

Notwendig zur gemeinsamen Entwässerung und Trocknung des anfallenden Klärschlamm sind folgende Anlagen bzw. Ertüchtigungen:

  • Erneuerung der Isolierung des Faulturms
  • Errichtung eines Gasspeichers (250 m3)
  • Optimierung des Schlammfördersystems zwischen Schlammspeicher I, II und dem Faulturm inkl. Annahmestation für die Klärschlämme Rosendahl
  • Errichtung einer Maschinenhalle
  • Entwässerungsmaschine (Schneckenpresse)
  • Wärmeübergabestation für die Kombination vom BHKW und der Heizungsanlage
  • Klärschlammtrockner (Hybrid)
  • Umbau des Trübwasserspeichers (SBR für die Prozessabwässer).

 

Das Ziel einer gemeinsamen Klärschlammverwertung ist nach Auffassung der Betriebsleitung und der Verwaltung der Gemeinde Rosendahl anzustreben. Dabei sind jedoch die betriebswirtschaftlichen und technischen Rahmenbedingungen wie auch die mögliche Organisationsform zur Zielerreichung abzuwägen und darzustellen.

Angestrebt werden soll eine gemeinsame Organisationsform auf Augenhöhe, hierzu bietet sich die Organisationsform des Zweckverbands bei Kommunen an, auch eine Regelung über öffentlich rechtliche Vereinbarungen ist möglich.

Diese Art der kommunalen Zusammenarbeit wird vom Land NRW in der Form gefördert, indem die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von Kooperationsprojekten bezuschusst wird (IKZ). Der Zuschuss beträgt 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei –wie hier vorgesehen- mit 2 nordrhein-westfälischen Beteiligten maximal 175.000 €. Ein Antrag zur interkommunalen Kooperation soll erarbeitet werden.

Eine weitere Erläuterung erfolgt in der Sitzung.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                  Marion Dirks

Betriebsleiter                                                Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: ist ggfls. in einer anderen Organisation  (Zweckverband) abzuwickeln                                                                                                                                                                                              

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: entfällt                                                                                              

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: