Sachverhalt:
Seitens der MN
Münsterland Netzgesellschaft (MNG) war ab 11/ 2020 geplant, für 8 beteiligte
Kommunen eine E- Ladesäulen Infrastruktur aufzubauen. Die MNG sollte die
entsprechenden Ladesäulen errichten, die Finanzierung sollte – einschl. der
möglichen Förderbeträge für die Städte- u. Gemeinden- anteilig über die
Einzahlung auf das Kapitalkonto der MNG erfolgen.
Im Zuge der
weiteren Planungen dieses Vorhabens musste festgestellt werden, dass weder
Fördertechnisch noch Vergaberechtlich dieser Weg beschritten werden konnte. Zum
einen war eine Förderung nur bei eigenem Erwerb der Städte- u. Gemeinden der
Ladesäulen möglich, zum anderen war die MNG mit den vergaberechtlich bindenden
Ausschreibungsverfahren nicht vertraut.
Im Zuge einer
bündelnden Ausschreibung durch die Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur
Förderung Regenerativer Energien mbH (GFC.) konnten die fördertechnischen und
vergaberechtlichen Bedenken ausgeräumt werden, die GFC. hat im Namen und
Rechnung der beteiligten Kommunen die erforderliche Ausschreibung zur Lieferung
und Montage entsprechender E Ladesäuleninfrastruktur durchgeführt, die Vergabe
wurde inzwischen vorgenommen.
Seitens der Stadt
Billerbeck waren 5 Standorte vorzusehen. Die Lage der Standorte war auf der
Grundlage folgender Kriterien festzusetzen:
- Erreichbarkeit
der Standorte von e-Fahrzeughaltern, die nicht über eine eigene Ladesäule
verfügen/verfügen können, da kein eigenes Grundstück dafür zur Verfügung
steht (Verdichtete Innenstadtlage).
- Möglichst
nahe Einspeisemöglichkeit mit entsprechender elektr. Leistung.
- Öffentlicher
Parkplatz im Eigentum der Stadt.
Die Standorte sind
dem beigefügten Übersichtslageplan zu entnehmen, es handelt sich um folgende
Standorte:
- Zum
Alten Hof
- Rathaus-Wallgarten
- Rathausstraße
- Busbahnhof
- Hörster
Straße
Im Zuge der
Ausschreibung und der Markterkundung musste festgestellt werden, dass z.Zt.
kein Hersteller barrierefreie Ladesäulen für motorisch eingeschränkte Menschen,
insbesondere für Rollstuhl- u. Rollatornutzer, am Markt anbietet, die die
Voraussetzungen der DIN 18040 erfüllen. Insofern waren handelsübliche
Ladesäulen auszuschreiben. Jedoch ist für den Standort Rathaus-Wallgarten
geplant, die Ladesäule baulich anzupassen um einen entsprechenden Standard zu
erreichen, hierzu sind zusätzliche Kosten eingeplant.
Die Beauftragung
zur Lieferung und Installation der Ladesäulen erfolgte an die mindestfordernde
Firma Compleo Charging Solutions zum Angebotspreis von 39.698,76 € für 5 Stck.
Ladesäulen für die Stadt Billerbeck, insgesamt waren 27 Ladesäulen für 5
Kommunen ausgeschrieben worden.
Die Anträge für
den Neuanschluss mit Strom wurden bereits gestellt und seitens des Netzanbieter
Westnetz bestätigt.
Die erforderlichen
Tiefbauarbeiten, Pflaster- u. Markierungsarbeiten werden seitens der Stadt
Billerbeck durch die im Zuge der Vergabe für Zeitvertragsarbeiten gem. § 4 (4)
VOB/B vergebenen Leistungen
durchgeführt.
Die Lieferung und
Installation ist ab September d. J. vorgesehen.
Rainer Hein Marion
Lammers Marion Dirks
Betriebsleiter Kämmerin Bürgermeisterin
Bezug:
Anlagen: Übersichtslageplan Ladesäulen