Sachverhalt:
Dieser
Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses
bereits vorberaten.
Im Laufe der
Diskussion um die Festsetzung der Elternbeiträge hat der Ausschuss in der
grundsätzlichen Staffelung der Einkommensgrenzen und Beitragshöhen das
nachfolgende Ergebnis festgelegt.
Schuljahr 2022/2023 |
|||||
Einkommen |
Anzahl |
Monatsbeitrag |
Beitragsauf-kommen je Monat |
Durch-schnitt |
|
bis |
10.000,00 € |
15 |
- € |
- € |
|
bis |
20.000,00 € |
25 |
20,00 € |
500,00 € |
|
bis |
30.000,00 € |
8 |
40,00 € |
320,00 € |
|
bis |
40.000,00 € |
8 |
60,00 € |
480,00 € |
|
bis |
50.000,00 € |
9 |
80,00 € |
720,00 € |
|
bis |
60.000,00 € |
4 |
100,00 € |
400,00 € |
|
bis |
70.000,00 € |
8 |
125,00 € |
1.000,00 € |
|
bis |
80.000,00 € |
6 |
160,00 € |
960,00 € |
|
übeR |
80.000,00 € |
20 |
185,00 € |
3.700,00 € |
|
103 |
8.080,00 € |
78,45 € |
|||
Steigerung |
8,31% |
Lediglich die
Fragestellung hinsichtlich der Beitragsermäßigung von Geschwisterkindern ist
nicht abschließend geregelt und beschlossen worden. Verwaltungsseitig wurde
zugesagt bis zur Ratssitzung den Anteil der Geschwisterkinder in der OGS und
übergreifend im Kindergarten zu ermitteln.
Für 14 Kinder
würde nach der bisherigen Regelung eine Ermäßigung von 25 % gewährt, da sie
Geschwisterkinder in der OGS haben.
Sollte der
Kindergartenbereich mit in die Geschwisterkinderregelung einbezogen werden
kämen noch 41 weitere Ermäßigungen hinzu.
Wie bereits in der
Sitzung des Schul- und Sportausschusses erläutert, müssten die dann gewährten
Ermäßigungen durch eine Beitragsanhebung von den anderen Bestandseltern
mitfinanziert werden, um die erforderlichen Einnahmen zu generieren.
Nach der
bisherigen Einstufung würden somit monatlich 950,00 € Elternbeiträge ausfallen,
die aufgrund der Geschwisterkinderregelung, neu umverteilt werden müssen.
Elternbeitragspflichtig
wären nach derzeitigem Stand 100 Kinder.
Die Möglichkeit
alle Beitragsstufen mit zusätzlich 9,5 € zu erhöhen würde die unteren
Einkommensstufen überproportional belasten.
Bei einer
gleichmäßigen prozentualen Anhebung, unter Einbeziehung der bisherigen
Beitragszuordnungen, beträgt die Steigerung 8,475 % je Beitragsstufe.
Die möglichen
Beiträge würden sich bei den 2 Varianten wie folgt darstellen:
Einkommen laut HFA: Variante 9,5 € je Stufe Prozentuale 8,475 %
bis 10.000,00 € 0,00
€ 0,00 €
0,00 €
bis 20.000,00 € 20,00 € 29,50
€ 21,70 €
bis 30.000,00 € 40,00 € 49,50
€ 43,39 €
bis 40.000,00 € 60,00 € 69,95
€ 65,09 €
bis 50.000,00 € 80,00 € 89,50
€ 86,78 €
bis 60.000,00
€ 100,00 € 109,50 €
108,48 €
bis 70.000,00
€ 125,00 € 134,50 € 135,59
€
bis 80.000,00
€ 160,00 € 169,50 € 173,56 €
über 80.000,00
€ 185,00 € 194,50 € 200,68 €
Verwaltungsseitig
wird daher vorgeschlagen die in der Vorberatung des Schul- und Sportausschusses
festgesetzten Beiträge und Staffelung beizubehalten und die Geschwisterkinderregelung,
wie auch bisher in der Satzung formuliert, nur auf die OGS anzuwenden. Die
Satzung ist als Anlage nochmals beigefügt.
I.A.
Hubertus Messing Marion
Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Satzung übe die
Erhebung von Elternbeiträgen