Betreff
Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschule im Primarbereich in der Stadt Billerbeck
Vorlage
FBZD/0585/2022
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Teilnahme an Angeboten der Offenen Ganztagsschulen im Primarbereich in der Stadt Billerbeck wird in der vorliegenden Fassung beschlossen. 

 


Sachverhalt:

Dieser Tagesordnungspunkt wurde in der letzten Sitzung des Schul- und Sportausschusses bereits vorberaten.

Im Laufe der Diskussion um die Festsetzung der Elternbeiträge hat der Ausschuss in der grundsätzlichen Staffelung der Einkommensgrenzen und Beitragshöhen das nachfolgende Ergebnis festgelegt.

Schuljahr 2022/2023

Einkommen

Anzahl

Monatsbeitrag

Beitragsauf-kommen je Monat

Durch-schnitt

bis

   10.000,00 €

15

                      -  

                     -  

bis

   20.000,00 €

25

               20,00 €

           500,00 €

bis

   30.000,00 €

8

               40,00 €

           320,00 €

bis

   40.000,00 €

8

               60,00 €

           480,00 €

bis

   50.000,00 €

9

               80,00 €

           720,00 €

bis

   60.000,00 €

4

             100,00 €

           400,00 €

bis

   70.000,00 €

8

             125,00 €

        1.000,00 €

bis

   80.000,00 €

6

             160,00 €

           960,00 €

übeR

   80.000,00 €

20

             185,00 €

        3.700,00 €

103

        8.080,00 €

    78,45 €

Steigerung

     8,31%

 

 

Lediglich die Fragestellung hinsichtlich der Beitragsermäßigung von Geschwisterkindern ist nicht abschließend geregelt und beschlossen worden. Verwaltungsseitig wurde zugesagt bis zur Ratssitzung den Anteil der Geschwisterkinder in der OGS und übergreifend im Kindergarten zu ermitteln. 

 

Für 14 Kinder würde nach der bisherigen Regelung eine Ermäßigung von 25 % gewährt, da sie Geschwisterkinder in der OGS haben.

 

Sollte der Kindergartenbereich mit in die Geschwisterkinderregelung einbezogen werden kämen noch 41 weitere Ermäßigungen hinzu.

 

Wie bereits in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses erläutert, müssten die dann gewährten Ermäßigungen durch eine Beitragsanhebung von den anderen Bestandseltern mitfinanziert werden, um die erforderlichen Einnahmen zu generieren.

 

Nach der bisherigen Einstufung würden somit monatlich 950,00 € Elternbeiträge ausfallen, die aufgrund der Geschwisterkinderregelung, neu umverteilt werden müssen.

Elternbeitragspflichtig wären nach derzeitigem Stand 100 Kinder.

 

Die Möglichkeit alle Beitragsstufen mit zusätzlich 9,5 € zu erhöhen würde die unteren Einkommensstufen überproportional belasten.

Bei einer gleichmäßigen prozentualen Anhebung, unter Einbeziehung der bisherigen Beitragszuordnungen, beträgt die Steigerung 8,475 % je Beitragsstufe.

 

Die möglichen Beiträge würden sich bei den 2 Varianten wie folgt darstellen:

 

Einkommen                       laut HFA:            Variante 9,5 € je Stufe        Prozentuale 8,475 %

 

bis 10.000,00 €   0,00 €                   0,00 €                                                  0,00 €

bis 20.000,00 € 20,00 €                 29,50 €                                21,70 €

bis 30.000,00 € 40,00 €                 49,50 €                                43,39 €

bis 40.000,00 € 60,00 €                               69,95 €                                 65,09 €

bis 50.000,00 € 80,00 €                 89,50 €                                86,78 €

bis 60.000,00 €     100,00 €                   109,50 €                             108,48 €

bis 70.000,00 €     125,00 €                   134,50 €                        135,59 €

bis 80.000,00 €     160,00 €                   169,50 €                             173,56 €

über 80.000,00 €  185,00 €                   194,50 €                             200,68 €

 

Verwaltungsseitig wird daher vorgeschlagen die in der Vorberatung des Schul- und Sportausschusses festgesetzten Beiträge und Staffelung beizubehalten und die Geschwisterkinderregelung, wie auch bisher in der Satzung formuliert, nur auf die OGS anzuwenden. Die Satzung ist als Anlage nochmals beigefügt.

 

 

 

I.A.

 

 

 

Hubertus Messing                                                                         Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                                         Bürgermeisterin

   

 

 

 

 

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Satzung übe die Erhebung von Elternbeiträgen