Betreff
Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Gelände der Kläranlage
Vorlage
AB/0292/2022
Aktenzeichen
81-he
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die weiteren Planungen zur Errichtung einer Kleinwindanlage auf dem Gelände der Kläranlage werden fortgesetzt, die Bauvoranfrage ist weiter zu führen. Die Mittel zur Errichtung der Kleinwindanlage werden für 2023 eingestellt.


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des Betriebsausschusses wurde die Betriebsleitung beauftragt, durch ein unabhängiges Windgutachten die Wirtschaftlichkeit der Errichtung der geplanten Windanlage nachzuweisen.

 

In der Anlage dieser Vorlage ist dieses Windgutachten, aufgestellt von der anemos, Gesellschaft für Umweltmeteorologie, zu entnehmen. Die vorgenommene Simulation der Windgeschwindigkeiten erfolgte auf der Grundlage eigener Messungen auf der Kläranlage und weiterer zur Verfügung stehende Messungen aus dem näherem Umfeld:

 

Daraus ergibt sich folgendes zusammenfassendes Ergebnis:

 

Bei einer errechneten durschnittlichen Windgeschwindigkeit von 4,24 m ergibt sich ein jährlicher Bruttoertrag für die gewählte Kleinwindanlage von 66.234 KWh/a.

 

Unter Zugrundelegung der momentan durchzuführenden Gebührenbedarfsberechnungen ergibt sich daraus die in der Anlage detailiert aufgeführte Gebührenvorschau. Dabei wurden die z.Zt. gültigen Zinssätze für ein Kommunaldarlehen zur vollständigen Finanzierung der Anlage kalkuliert, es wurde von einen 90 %tigen Eigenstromverbrauch ausgegangen und eine jährliche Kostensteigerung von 2 % für Wartung/Unterhalt als auch für den Strombezug aus dem EVU unterstellt. Grundlage der Berechnung sind die tatsächlich z. Zt. geltenden Strombezugkosten für die Kläranlage der Stadt Billerbeck.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass mit der Errichtung der Kleinwindanlage für die Dauer des avisierten Betriebszeitraumes von 20 Jahren ein Überschuß in der Höhe von 81.714 € erwirtschaftet werden kann, somit Gebührensenkend wirkt!

 

Aufgrund der aktuellen Ereignisse mit der Vorhersage deutlich höherer Bezugspreise für Strom als in der Gebührenvorschau berücksichtigt, erscheint die Errichtung der Kleinwindanlage noch deutlich wirtschaftlicher als ausgewiesen. Darüber hinaus ist die Errichtung der Kleinwindanlage ein weiterer Baustein zur Energieautarkie der Kläranlage und damit auch zur Substitution des z. Zt. noch notwendigen Erdgasbezuges zur Stromerzeugung aus den BHKW.

 

Herr Schneider von der anemos GmbH steht in der Sitzung durch Videoschalte für Rückfragen zum Gutachten bereit.

 

 

 

 

Rainer Hein                                                          Marion Dirks

Betriebsleiter                                                        Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: 263.400,00 €                                                                         

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.: in 2023                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: 1. Windgutachten

                 2. Gebührenvorschau