hier: Ergebnis der Anliegerversammlung
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Verwaltung wird beauftragt die Anlieger bei der Planung von Photovoltaikanlagen auf nicht mehr genutzten gartenbaulichen Flächen zu unterstützen.
2. Für die von den Anliegern eingebrachten nicht mehr genutzten Flächen sollen Bauleitpläne für die Errichtung von Photovoltaikanlagen erarbeitet werden. Mit den Anliegern werden städtebauliche Verträge zur Kostenübernahme der Planungskosten geschlossen.
Sachverhalt:
Wie bereits im
letzten Jahr berichtet wurde Anfang Dezember eine Anliegerversammlung
durchgeführt um mögliches Interesse in der Gärtnersiedlung zur Errichtung von
Photovoltaikanlagen auf nicht mehr genutzten gartenbaulichen Flächen
abzufragen. Hintergrund der Überlegungen war, dass dort zahlreiche Betriebe
nicht mehr existieren und sowohl Gewächshäuser als auch Freiflächen keine sinnvolle
Nutzung mehr haben. Vor der Nutzung landwirtschaftlicher Flächen liegt daher
die Überlegung nahe, diese Flächen für die Errichtung von Photovoltaikanlagen
zur Erzeugung regenerativer Energien zu nutzen.
Die Nutzung dieser
Flächen erfordert sowohl die Änderung des Flächennutzungsplanes als auch die
Aufstellung eines Bebauungsplanes, da die Anlagen nicht im Außenbereich
privilegiert errichtet werden dürfen.
Bisher haben sechs
Eigentümer ihr Interesse an dieser Nutzungsmöglichkeit geäußert. Keiner der
Anlieger hat Bedenken gegen eine solche Entwicklung geäußert, selbst wenn keine
Nutzung auf den eigenen Flächen angestrebt wird. Dabei ist zu berücksichtigen,
dass die Pachterträge für Photovoltaikanlagen überschaubar sind, der
planerische Aufwand jedoch erheblich ist. Verwaltungsseitig wird hier jedoch
die Chance gesehen heutigen Brachflächen eine dauerhaft sinnvolle Nutzung zu
geben. Insbesondere die nicht mehr genutzten Gewächshäuser ohne
Rückbauverpflichtung sind ansonsten als Ruinen auch aus städtebaulicher Sicht
eine dauerhafte Altlast. Die Bauleitplanung auf den Brachflächen kann sowohl zu
einer Wertsteigerung der Flächen führen als auch zu einer städtebaulichen
Aufwertung.
Das
Maßnahmenprogramm des Klimaschutzkonzeptes sieht sowohl die Neuausweisung von
Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen als auch eine Photovoltaik-Offensive
für Gewerbe und Privathaushalte vor. Die vorgeschlagene Planung betrifft
beides, da die Anlagen zum Teil auf Gebäuden und zum Teil auf Freiflächen
errichtet werden sollen. Sie unterscheidet sich in Bezug auf sonstige
Freiflächenanlagen auf landwirtschaftlichen Flächen so elementar, dass sie
unabhängig von einem sonstigen Gesamtkonzept gefördert werden kann.
Aufgrund der
personellen Engpässe im Fachbereich Planen und Bauen ist die Bearbeitung von
Planverfahren momentan nicht im üblichen Tempo möglich. Damit die
interessierten Anlieger das Thema Artenschutz jedoch schon im Frühjahr
abarbeiten können, soll bereits jetzt die grundsätzliche Bereitschaft zur
Aufstellung von Bauleitplänen signalisiert werden, da mit einer
Artenschutzprüfung bereits die ersten Kosten verursacht werden. Zudem ist die
zu den Betrieben führende Straße im Rahmen des Wirtschaftswegeausbaus als
nächstes an der Reihe. Es wäre sinnvoll im Rahmen der Baumaßnahme Leerrohre zur
Querung der Straße Richtung Trafostation mit zu verlegen.
i. A.
Michaela Besecke Marion
Dirks
Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin