hier: Beteiligung der in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen nach § 9 Abs. 2 ROG i.V.m. § 13 LPIG NRW
Sachverhalt:
Der
Regionalrat Münster hat in seiner Sitzung am 12.12.2022 beschlossen, den
Regionalplan Münsterland zu ändern. Mit dem Änderungsverfahren sollen die
textlichen und zeichnerischen Festlegungen des Regionalplans Münsterland an die
Festlegungen des Landesentwicklungsplans NRW sowie des Bundesraumordnungsplans
angepasst werden. Hierzu wurde ein Planentwurf erarbeitet, in dem die
Festlegungen des derzeit geltenden Regionalplans überarbeitet, ergänzt und neu
strukturiert wurden.
Gemäß § 9
Abs. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 13 Landesplanungsgesetz NRW (LPIG
NRW) sind die Öffentlichkeit sowie die in ihren Belangen berührten öffentlichen
Stellen am Erarbeitungsverfahren zu beteiligen. Die Planunterlagen können daher
in der Zeit vom 06. März 2023 bis einschließlich zum 30. September 2023 u. a.
online auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster abgerufen und
heruntergeladen werden.
Verwaltungsseitig werden insbesondere konkrete räumliche Ziele, an die sich die Bauleitplanung zu orientieren hat, als wesentliche Inhalte gesehen. Neben der Unterteilung in Themenschwerpunkte, ist die Unterteilung in Grundsätze und Ziele für die Kommunen von entscheidender Bedeutung.
Ziele der Raumordnung sind verbindliche Vorgaben. Sie sind bei raumbedeutsamen Planungen zu beachten und können nicht im Rahmen der Abwägung überwunden werden. Nach § 1 Abs. 4 BauGB, sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen. Die im Regionalplan formulierten Grundsätze sind im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen, können jedoch in der Abwägung überwunden werden.
Aufgrund der umfangreichen Unterlagen, soll die Einbringung in die zuständigen Ausschüsse und den Rat zunächst zur Information dienen. Eine Beratung bezogen auf die konkreten Inhalte, soll erst nach den Sommerferien stattfinden, sodass eine vorherige eingehende Beschäftigung mit den Inhalten möglich ist.
Verwaltungsseitig wird dann eine konkrete Zusammenstellung möglicher kritischer Ziele als Beschlussvorschlag formuliert. Von Seiten der Verwaltung werden vor allem mögliche Problemstellungen im Rahmen der Bauleitplanung geprüft, die sich durch formulierte Ziele und Grundsätze ergeben können.
Bei gesonderten Stellungnahmen der Parteien wird darum gebeten, die Unterteilung des Planentwurfs in Themenschwerpunkte und die Nennung konkreter Ziele und Grundsätze zu berücksichtigen, um eine Zuordnung und Zusammenfassung zu erleichtern. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zu textlichen Festlegungen oder zeichnerischen Darstellungen sollten dabei gemäß früherer Erfahrungen möglichst konkret formuliert werden.
Sofern dies gewünscht wird, wäre es zudem möglich, Stellungnahmen der Parteien als Anlage der nächsten Sitzungsvorlage beizufügen.
i. A. i. A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Anlagen:
Der Entwurf des
Regionalplanes kann unter dem Link
(Internetseite der
Bezirksregierung Münster à Bekanntmachungen à Verfahren à Regionalplanung à Änderung des Regionalplans Münsterland) abgerufen werden.