Betreff
Anschaffung eines Minibaggers für die Stadt Billerbeck
Vorlage
FBPB/331/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Der Sperrvermerk über die Mittel für die Anschaffung eines Minibaggers wird aufgehoben. Ein Minibagger ist anzuschaffen und der Baggerlader ist zu veräußern.


Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan ist die Anschaffung eines gebrauchten Minibaggers für den Bauhof vorgesehen. Es wird von einem Kaufpreis in Höhe von ca. 15.000,- Euro ausgegangen.

Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen wurde dieser Betrag mit einem Sperrvermerk versehen. Zunächst sollte der Abgleich mit den anderen Gemeinden über die Maschinen vorliegen. Ein Minibagger werde nicht täglich eingesetzt, hier könne evtl. mit anderen Gemeinden zusammengearbeitet werden.

 

Zwischenzeitlich wurden zwischen den Städten und Gemeinden Nottuln, Havixbeck, Rosendahl und Billerbeck Maschinen- und Gerätelisten ausgetauscht, ein erstes Treffen mit den Fachbereichsleitern und Bauhofleitern hat stattgefunden. Über Kooperationen, die ggf. deutlich über den Austausch von Geräten und Maschinen hinausgehen könnten, wurde sehr konstruktiv gesprochen. Dieses Thema wird als TOP in einer der nächsten Sitzungen vorzusehen sein.

 

Bezüglich des Minibaggers wurde festgestellt, dass allein Rosendahl einen eigenen Minibagger besitzt. Die Information aus dem HFA im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, dass der Minibagger für eine Ausleihe nicht infrage komme, wurde von der Gemeinde Rosendahl korrigiert. Er wird jedoch ca. 400 Stunden im Jahr genutzt, also im Durchschnitt eines Arbeitstages annähernd zwei Stunden.

 

Auch in Billerbeck dürfte mit einer Nutzungszeit von ca. 400 Stunden im Jahr zu rechnen sein. In den letzten 6 Monaten wurde ein Minibagger in Billerbeck 167 Stunden eingesetzt. Darüber hinaus wurden einige Arbeiten mit dem Baggerlader erledigt, für die ein flexiblerer Minibagger besser geeignet gewesen wäre.

 

Nach eingehenden Überlegungen wird verwaltungsseitig davon ausgegangen, dass unter Berücksichtigung des Radladers des Abwasserbetriebes, der vom Bauhof erheblich mitgenutzt wird, und Anschaffung eines Minibaggers auf den Baggerlader verzichtet werden kann. Er wurde in der Vergangenheit auch oft für Transportzwecke genutzt, die teilweise mit Hilfe der Dreiseitkipper durchgeführt werden können.

 

Ebenso wie in Rosendahl wird in Billerbeck von einer recht intensiven Nutzung des Minibaggers ausgegangen. Mit ihm können auch viele Arbeiten unterstützt werden.

Es wird davon ausgegangen, dass ein sehr gut erhaltenes Gebrauchtgerät für ca. 15.000,- Euro erworben werden kann. Berücksichtigt man die Mietkosten für einen Minibagger in Höhe von ca. 20,- Euro/Stunde (bei einer Verrechnung mit einer Nachbargemeinde könnte ein Verrechnungssatz etwas geringer sein) und insbesondere die Transportkosten (die Personalkosten müssten auch hier mit ca. 30,- Euro/Stunde verrechnet werden), ist es im Ergebnis wirtschaftlicher, einen Minibagger anzuschaffen. Hinzu kommt, dass für eine Ausleihe Termine abgesprochen werden müssen und damit Flexibilität verloren geht. 

Das Ergebnis wird noch deutlicher, wenn die Umstrukturierung des Maschinenparks mit gleichzeitiger Veräußerung des Baggerladers einbezogen wird. Hier wird ein Erlös in Höhe von ca. 7.000,- Euro erwartet.

 

Im Rahmen des Austausches von Maschinen mit Nachbargemeinden könnte der Minibagger auch den Nachbargemeinden Havixbeck und Nottuln zur Verfügung gestellt werden. Für diese beiden Nachbargemeinden würde sich eine Ausleihe in dem weiter entfernten Rosendahl noch weniger rechnen, aber eine Ausleihe in Billerbeck im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. 

 

Insgesamt wird daher vorgeschlagen, einen Minibagger für die Stadt Billerbeck anzuschaffen, den Sperrvermerk aufzuheben und den Baggerlader zu veräußern.

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Jürgen Erfmann                               Gerd Mollenhauer                             Marion Dirks

Sachbearbeiter                                 Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin

     


Bezug:      Haupt- und Finanzausschuss vom 22. Januar 2008, TOP 2 ö. S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                         15.000,- Euro

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                       77000.93500     

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: