Betreff
Schülerbeförderung für das Schuljahr 2023/24; angekündigte Änderung durch die Einführung des Deutschlandtickets (DT)
Vorlage
FB10/0626/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Information


Sachverhalt:

 

Mit 550.000,00 € ist die Schülerbeförderung der größte konsumtive Kostenblock im Teilbudget Schule im laufenden Haushaltsjahr 2023.

 

Durch die Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 ändern sich mit Beginn des neuen Schuljahres 2023/24 die Konditionen für die Schülerbeförderung im Rahmen des regulären Nahverkehrs. Für die Monate Mai, Juni und Juli 2023 ist eine Umwandlung in ein Deutschlandticket vertrieblich nicht umsetzbar. Daher sind die aktuellen SchulwegMonatsTickets bis Schuljahresende nicht deutschlandweit gültig!

 

Die Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe GmbH hat mit Schreiben vom 03.04.2023 mitgeteilt, dass derzeit noch nicht alle Eckpunkte einer möglichen Umwandlung in ein Deutschlandticket zum neuen Schuljahr 2023/2024 mit dem Ministerium geklärt sind und den Schulträgern vorbehaltlich etwaiger Änderungen drei mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.

 

Variante 1:

Die bisherige Praxis der SchulwegMonatsTickets auf Basis der Tarifbestimmungen wird fortgesetzt. Das bedeutet im Einzelnen:

 

- Der Schulträger Stadt Billerbeck übernimmt, wie bisher, die gesetzliche Verpflichtung der Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (SuS).

- Anspruchsberechtigte SuS erhalten unverändert SchulwegMonatsTickets für die Fahrt vom Wohnort zur Schule und umgekehrt. Für alle Fahrschülerinnen und Fahrschüler ist somit unverändert gegeben, dass sie kostenfrei auf den bewährten Linien ihren Schulweg bestreiten können.

 

- Bei SchulwegMonatsTickets mit einem Preis oberhalb von 49 € (ca.180) erhalten

  diese SuS anstelle eines SchulwegMonatsTickets ein Deutschlandticket.

- Die weiteren Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit einem kürzeren Schulweg und einem Monatstarif unterhalb von 49 € (aktuell nur 1 Grundschüler) erhalten wie bisher ein reguläres SchulwegMonatsTicket für ihren individuellen Schulweg.

 

- Nicht anspruchsberechtigte SuS erhalten wie bisher kein Ticket vom Schulträger

  Stadt Billerbeck.

 

In diesem Modell ist nicht vorgesehen, dass die Stadt Billerbeck den Differenzbetrag von rd. 8,50 € pro Schülerin/Schüler und Monat freiwillig übernehmen kann, um so jeweils ein Deutschlandticket für sie zu erwerben bzw. dass die Eltern die Fahrkarte um diesen Betrag aufstocken können (aktuell nur 1 Fall).

Insgesamt reduzieren sich bei dieser Variante aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets innerhalb eines Haushaltsjahres die Kosten der Schülerbeförderung um ca. 42.000 € auf rund 508.000,00 €.

Den Ausfall trägt auf Nachfrage bei der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe das Land NRW.

 

Variante 2:

Die zweite vorgestellte Variante sieht vor, dass alle anspruchsberechtigten SuS ein Deutschlandticket erhalten. Im Fall der Stadt Billerbeck sind dies die oben genannten rd. 181 SuS.

Nicht anspruchsberechtigte SuS (also alle NICHT Fahrschülerinnen und Fahrschüler) können zum vergünstigten Preis von 29 € monatlich ein Deutschlandticket erwerben.

Bei dieser Variante bleiben die bisherigen Aufwendungen unverändert und würden zu keinerlei Einsparungen bei der Schülerbeförderung führen.

 

 

Variante 3:

Die weitere vorgestellte Alternative nach dem sogenannten Solidarmodell beinhaltet, dass allen SuS ein Deutschlandticket zum Preis von 49 € ausgestellt wird, unabhängig davon, ob ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht oder nicht. Diese Alternative würde allerdings nicht zu Einsparungen auf Seiten des Schulträgers führen, sondern zu erheblichen Mehraufwendungen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wie bereits erwähnt stehen die drei beschriebenen Tarifoptionen noch unter dem Vorbehalt etwaiger Änderungen. Mitgeteilt wurde zudem, dass sich die vertraglichen Grundlagen schuljahresweise je nach Bedarfen der Schulträger und Gegebenheiten vor Ort werden anpassen lassen. Hierbei sind auch die Entwicklungen der Tarife des Deutschlandtickets zu beobachten. Mögliche Tarifsteigerungen können in Zukunft zu einer anderen Bewertung der Handlungsoptionen führen.

Die Verwaltung schlägt aus Kostengründen vor, es bei der bisherigen Praxis, also der Variante 1 zu belassen. Daneben sollten die Vergünstigungen des DT den Fahrschülerinnen und Fahrschülern zugutekommen, da sie durch ihren täglichen längeren Schulweg gegenüber den Nichtfahrschülern während ihrer gesamten Schulzeit benachteiligt sind.

Eine endgültige Entscheidung kann allerdings erst getroffen werden, wenn alle Eckpunkte mit dem Ministerium geklärt sind. 

 

 

 

 

I.A.                                                                        I.A.

 

 

 

Jürgen Maas                                                     Hubertus Messing                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                                Fachbereichsleiter                                         Bürgermeisterin

 


Bezug:           

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: