Sachverhalt:
Mit 550.000,00 €
ist die Schülerbeförderung der größte konsumtive Kostenblock im Teilbudget
Schule im laufenden Haushaltsjahr 2023.
Durch die
Einführung des Deutschlandtickets zum 01.05.2023 ändern sich mit Beginn des
neuen Schuljahres 2023/24 die Konditionen für die Schülerbeförderung im Rahmen
des regulären Nahverkehrs. Für die Monate Mai, Juni und Juli 2023 ist eine
Umwandlung in ein Deutschlandticket vertrieblich nicht umsetzbar. Daher sind
die aktuellen SchulwegMonatsTickets bis Schuljahresende nicht deutschlandweit
gültig!
Die
Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe GmbH hat mit Schreiben vom 03.04.2023
mitgeteilt, dass derzeit noch nicht alle Eckpunkte einer möglichen Umwandlung
in ein Deutschlandticket zum neuen Schuljahr 2023/2024 mit dem Ministerium
geklärt sind und den Schulträgern vorbehaltlich etwaiger Änderungen drei
mögliche Handlungsoptionen aufgezeigt.
Variante 1:
Die bisherige
Praxis der SchulwegMonatsTickets auf Basis der Tarifbestimmungen wird
fortgesetzt. Das bedeutet im Einzelnen:
- Der Schulträger Stadt Billerbeck übernimmt, wie bisher, die gesetzliche
Verpflichtung der Kostenübernahme für anspruchsberechtigte Schülerinnen und
Schüler (SuS).
- Anspruchsberechtigte SuS erhalten unverändert SchulwegMonatsTickets für
die Fahrt vom Wohnort zur Schule und umgekehrt. Für alle Fahrschülerinnen und
Fahrschüler ist somit unverändert gegeben, dass sie kostenfrei auf den
bewährten Linien ihren Schulweg bestreiten können.
- Bei
SchulwegMonatsTickets mit einem Preis oberhalb von 49 € (ca.180) erhalten
diese SuS anstelle eines
SchulwegMonatsTickets ein Deutschlandticket.
- Die weiteren
Fahrschülerinnen und Fahrschüler mit einem kürzeren Schulweg und einem
Monatstarif unterhalb von 49 € (aktuell nur 1 Grundschüler) erhalten wie bisher
ein reguläres SchulwegMonatsTicket für ihren individuellen Schulweg.
- Nicht
anspruchsberechtigte SuS erhalten wie bisher kein Ticket vom Schulträger
Stadt Billerbeck.
In diesem Modell
ist nicht vorgesehen, dass die Stadt Billerbeck den Differenzbetrag von rd.
8,50 € pro Schülerin/Schüler und Monat freiwillig übernehmen kann, um so
jeweils ein Deutschlandticket für sie zu erwerben bzw. dass die Eltern die
Fahrkarte um diesen Betrag aufstocken können (aktuell nur 1 Fall).
Insgesamt reduzieren
sich bei dieser Variante aufgrund der Einführung des Deutschlandtickets
innerhalb eines Haushaltsjahres die Kosten der Schülerbeförderung um ca. 42.000
€ auf rund 508.000,00 €.
Den Ausfall trägt
auf Nachfrage bei der Tarifgemeinschaft Münsterland-Ruhr-Lippe das Land NRW.
Variante 2:
Die zweite
vorgestellte Variante sieht vor, dass alle anspruchsberechtigten SuS ein
Deutschlandticket erhalten. Im Fall der Stadt Billerbeck sind dies die oben
genannten rd. 181 SuS.
Nicht
anspruchsberechtigte SuS (also alle NICHT Fahrschülerinnen und Fahrschüler)
können zum vergünstigten Preis von 29 € monatlich ein Deutschlandticket
erwerben.
Bei dieser
Variante bleiben die bisherigen Aufwendungen unverändert und würden zu
keinerlei Einsparungen bei der Schülerbeförderung führen.
Variante 3:
Die weitere
vorgestellte Alternative nach dem sogenannten Solidarmodell beinhaltet, dass
allen SuS ein Deutschlandticket zum Preis von 49 € ausgestellt wird, unabhängig
davon, ob ein Anspruch auf Schülerbeförderung besteht oder nicht. Diese
Alternative würde allerdings nicht zu Einsparungen auf Seiten des Schulträgers
führen, sondern zu erheblichen Mehraufwendungen.
Wie bereits
erwähnt stehen die drei beschriebenen Tarifoptionen noch unter dem Vorbehalt
etwaiger Änderungen. Mitgeteilt wurde zudem, dass sich die vertraglichen
Grundlagen schuljahresweise je nach Bedarfen der Schulträger und Gegebenheiten
vor Ort werden anpassen lassen. Hierbei sind auch die Entwicklungen der Tarife
des Deutschlandtickets zu beobachten. Mögliche Tarifsteigerungen können in
Zukunft zu einer anderen Bewertung der Handlungsoptionen führen.
Die Verwaltung
schlägt aus Kostengründen vor, es bei der bisherigen Praxis, also der Variante
1 zu belassen. Daneben sollten die Vergünstigungen des DT den Fahrschülerinnen
und Fahrschülern zugutekommen, da sie durch ihren täglichen längeren Schulweg
gegenüber den Nichtfahrschülern während ihrer gesamten Schulzeit benachteiligt
sind.
Eine endgültige
Entscheidung kann allerdings erst getroffen werden, wenn alle Eckpunkte mit dem
Ministerium geklärt sind.
I.A. I.A.
Jürgen Maas Hubertus
Messing Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiter Bürgermeisterin