Betreff
Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW vom 14.02.2023
hier: Isolierte Positivplanung nach § 245e BauGB zur Ausweitung des bestehenden Windvorranggebietes Osthellermark
Vorlage
FB60/1900/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Bürgeranregung im Rahmen eines gesamtstädtischen Konzeptes zur Schaffung weiterer Standorte für Windkraftanlagen mit aufzubereiten.


Sachverhalt:

 

Verwaltungsseitig wird zu der Bürgeranregung ausgeführt, dass die Konzentrationszone Osthellermark ein Sonderfall in der städtischen Konzentrationszonenplanung ist. Aufgrund des Vorsorgeabstandes zu Einzelwohnhäusern von 450 Metern wäre die Fläche eigentlich nicht enthalten, da dieser Abstand nur auf einem sehr kleinen Teil der Fläche eingehalten werden könnte. Aufgrund der bereits im Regionalplan dargestellten Zone und des Bestandsrades nördlich davon wurde der Radius für den Bereich auf 300 Meter verkleinert. Die Bestandsanlagen sind zwischen 100 und 130 Meter hoch. Insgesamt ging es darum, die Bestandsanlagen planungsrechtlich abzusichern und die Zone aus dem Regionalplan zu übernehmen. Insofern ist in der Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes genau nachzulesen, wie die Abgrenzung zustande kam. Sie ist nicht einfach „aufgrund des Abgrenzungsvorschlages des Planungsbüros“…ausgewiesen worden. 300 Meter Abstand sind selbst unter Betrachtung des nur noch zweifachen Abstandes zur Wohnbebauung relativ wenig.

 

Die Antragsteller schlagen für Billerbeck einen zusätzlichen Standort vor. Alle anderen Standorte liegen in den Nachbarkommunen. Dieser eine Standort ist nach erster Einschätzung landesplanerisch unzulässig, da Wald betroffen ist. Wald darf nur ausnahmsweise für entgegenstehende Planungen und Maßnahmen in Anspruch genommen werden (auch das Überstreichen der Flügel zählt dazu), wenn für die angestrebte Nutzung ein Bedarf nachgewiesen ist, der außerhalb von Wald nicht realisierbar ist. Da Billerbeck keine waldreiche Kommune im Sinne des LEP darstellt, greifen die Erleichterungen, die der LEP Erlass EE vom 28.12.2022 aufgezeigt hat, nicht.

 

Zudem ist der geplante Standort nur ca. 270 m von einer Bestandsanlage entfernt. In Hauptwindrichtung ist als Abstand mindestens das 4-fache des Rotordurchmessers anzunehmen, in Nebenwindrichtung der 3-fache Abstand. Die geplante Anlage hat einen Rotordurchmesser von 175 Meter. Ein Abstand von weniger als 3 Rotordurchmessern wird gemäß Windenergieerlass NRW im Hinblick auf die Standsicherheit als gefährlich eingestuft.

 

Es wird im Weiteren darauf aufmerksam gemacht, dass vor gerade einmal einem guten halben Jahr der Bebauungsplan „Windeignungsbereich Osthellermark“ mit einer Höhenbeschränkung von 100 Metern aufgehoben wurde. Im Verfahren wurde eine Verpflichtungserklärung vom heutigen Anlagenbetreiber und den Eigentümern der Grundstücke abgeben eine Höhenbeschränkung von 150 Metern einzuhalten. Gründe waren die geringen Abstände zu den Wohnhäusern und für die Wohnhäuser zudem ungünstigen Topographie. Aufgrund der guten Windverhältnisse war dies für den Anlagenbetreiber vertretbar. Der Rat der Stadt Billerbeck würde jegliche Glaubwürdigkeit verlieren, wenn nach so kurzer Zeit diese Verpflichtungserklärung wertlos würde, da Bauleitplanung zur Errichtung eines Windrades von über 250 Meter Höhe in direkter Nachbarschaft ermöglicht würde. 

 

Die Antragsteller führen in ihrer Begründung aus, dass die erforderlichen Ziele zur Erreichung der Flächenziele in NRW nicht erreicht werden könnten, wenn nicht weitere Flächen ausgewiesen würde. Dies ist nicht korrekt. Das Münsterland hat die vom Land NRW vorgegebenen Flächenwerte bereits durch die Darstellung der Zonen im jetzigen Regionalplanentwurf übererfüllt. Die vom Land vorgegebenen Werte berücksichtigen bereits, dass in den Ballungsräumen kaum WEA errichtet werden können. Im Übrigen ist ein Vergleich der Kreise des Münsterlandes nicht zielführend, da allein die Flächengröße unterschiedlich ist. Vergleichbar wären allein die durch das Land ermittelten Potentiale und deren Realisierung in Prozent. Dabei ist festzuhalten, dass bereits im Zwischenbericht der Flächenanalyse für die Windenergie in NRW festgestellt wurde, dass die Kreise Borken und Steinfurt ein vergleichsweise großes Flächenpotential in NRW haben. 

 

Die Stadt Dülmen hat ebenfalls eine entsprechende Bürgeranregung vorliegen und hat ihre Sitzungsvorlage bereits öffentlich gestellt. Die dortige Verwaltung fasst ihren Vorschlag einer Ablehnung des Bürgerantrages wie folgt zusammen:

 

„Mit Blick auf den zuvor erläuterten Hintergrund, insbesondere auch mit Blick auf das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die räumliche Verortung zukünftiger Standortbereiche für Windenergieanlagen als Ergebnis der Planung und der ihr zugrundeliegenden Potenzialanalyse, ist es insofern zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht angezeigt, zusätzliche Anlagenstandorte im Rahmen einer isolierten Positivplanung gem. § 245e BauGB zu erschließen. Vielmehr soll an den konzeptionellen Grundlagen des bestehenden Sachlichen Teilflächennutzungsplans „Windenergie“ und den dort
definierten Tabukriterien, festgehalten werden. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die bestehende Planung soll insofern unter Beachtung ergänzender gesetzlicher Regelungen und Möglichkeiten, etwa zum Repowering, gewährleistet bleiben.“

Die Ratssitzung der Stadt Dülmen findet ebenfalls am 15.06. statt.

 

i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                                                          Marion Dirks

Fachbereichsleiterin                                      Bürgermeisterin

 

 

 

 


Bezug:            Sitzung des Rates vom 02.02.2023 TOP 18 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                                                                     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

 

Nur Ratsinfosystem:

Bürgeranregung

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