hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und Ergebnis der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
1. Die Hinweise eines Anliegers vom Wendelskamp aus der Bürgerversammlung vom 08.06.2022 werden zur Kenntnis genommen.
2. Der vorgetragenen Anregung eines Anliegers vom Wendelskamp wird gefolgt.
3. Der weiteren Anregung eines Anliegers vom Wendelskamp wird nicht gefolgt.
4. Die Anregungen des Landesbetriebs Straßenbau NRW und des Kreises Coesfeld (Untere Naturschutzbehörde) werden berücksichtigt.
5. Die Anregung der Handwerkskammer Münster wird nicht berücksichtigt.
6. Die Hinweise der Stadt Dülmen, der IHK Nord Westfalen, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, des LWL-Archäologie für Westfalen, des Kreises Coesfeld (Immissionsschutz & Bauaufsicht), der Stadt Coesfeld, der Telekom und der Westnetz GmbH werden zur Kenntnis genommen.
7. Die Bedenken der Stadt Dülmen und der Stadt Coesfeld gegen die vorliegende Planung werden zurückgewiesen.
8. Es wird beschlossen, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ aufzustellen. Der Planbereich liegt im nördlichen Bereich des Stadtgebietes im Kreuzungsbereich der Straßen „Hagen“ und „Zu den Alstätten“ und umfasst in der Gemarkung Billerbeck-Stadt, Flur 7, die Flurstücke 100, 149, 153, 161, 257 tlw., 258, 259, 260, 271, 272, 275 und 276.
9. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ mit dem Entwurf der Begründung und den Anlagen werden für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
10. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ und die Begründung mit Anhängen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 48. Änderung des
Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
„Schuh- und Sporthaus Kentrup“ die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und
die frühzeitige Behördenbeteiligung durchgeführt.
Eine
Informationsveranstaltung für die Öffentlichkeit fand am 8. Juni 2022 im
Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Billerbeck statt. An diesem Termin nahmen
neun Bürgerinnen und Bürger teil, die überwiegend Einwohnerinnen und Einwohner
Billerbecks sind. Vorab konnte sich zwischen dem 26. Mai 2022 bis zum 8. Juni
2022 (einschließlich) über das Planvorhaben informiert werden.
Während der
Informationsveranstaltung wurden die Fragen aus der Bürgerschaft mit einer
Ausnahme direkt beantwortet (siehe Anlage 1). Die Fragen eines Teilnehmenden
wurden im Anschluss per E-Mail durch das von der Stadt Billerbeck mit der
Durchführung einer Verträglichkeitsanalyse beauftragten Büros BBE
Handelsberatung GmbH aus München beantwortet (Anlage 2). Die Fragen aus der
Bürgerschaft waren durchgehend sachorientiert und adressierten vor allem die
öffentlichen und privaten Verkehrsräume rund um den Bestandsbetrieb. Die
Aufstellung der vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit den
verwaltungsseitigen Stellungnahmen (Anlage 3) wird zur Grundlage der
Beschlussvorschläge gemacht.
Mit Schreiben vom
14. Juni 2022 wurden die Träger öffentlicher Belange um Mitwirkung bis
spätestens 29. Juli 2022 gebeten. Die eingegangenen Anregungen, Hinweise und
Stellungnahmen werden in der Anlage 4 gewürdigt. Die Aufstellung der
eingegangenen Anregungen mit den verwaltungsseitigen Stellungnahmen wird zur
Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.
Von Bedeutung war
dabei insbesondere die Geltendmachung von Bedenken gegen das geplante Vorhaben
nach § 4 Abs. 1 BauGB seitens der Städte Coesfeld und Dülmen. Die genannten
Städte beauftragten das Büro Stadt + Handel Beckmann und Föhrer Stadtplaner
GmbH aus Dortmund mit der Erstellung einer Plausibilitätsprüfung (Anlage 6) der
in vorheriger Sitzung beigefügten Auswirkungsanalyse durch BBE. Eine
darauffolgende Stellungnahme von BBE ist ebenfalls angehängt (Anlage 7).
Verwaltungsseitig
wurde Prof. Dr. Olaf Bischopink (Baumeister Rechtsanwälte aus Münster) mit der
Beurteilung des Sachverhaltes beauftragt. Entsprechend seiner juristischen
Einschätzung, kann mit der Stellungnahme von BBE den geäußerten Bedenken der
Städte Coesfeld und Dülmen wirksam begegnet werden.
Da auch die
darüber hinaus eingegangenen Anregungen, Hinweise und Stellungnahmen aus der
frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen
Behördenbeteiligung keine Notwendigkeit tiefgreifender Änderungen des
Plankonzeptes hervorbrachten, wurde das Plankonzept lediglich im Hinblick auf
die Parkplatzanlagen angepasst.
Herr Lang von
Wolters Partner wird in der Sitzung anwesend sein und die Änderungen des
Planinhaltes erläutern.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ zu fassen und die Offenlage nach §
3 Abs. 2 BauGB auf Grundlage der beigefügten Planunterlagen (Anlagen 8 & 9)
durchzuführen. Parallel soll die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
nach § 4 Abs. 2 BauGB, ebenfalls auf Grundlage der Anlagen 8 & 9,
durchgeführt werden.
i. A. i.A.
Gez.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Vorlage für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss vom 22.02.2022, TOP 1 ö.S. und des Rates vom 03.03.2022, TOP 8 ö.S.
Anlagen:
Nur im Ratsinformationssystem:
- Anonymisierte
Niederschrift vom 8. Juni 2022
- Schriftwechsel
im Nachgang zur Informationsveranstaltung am 8. Juni 2022
- Abwägung
der Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 1 BauGB
- Abwägung
der Stellungnahmen gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Auswirkungsanalyse
durch BBE
- Plausibilitätsprüfung
der Auswirkungsanalyse durch Stadt + Handel
- Stellungnahme
zur Plausibilitätsprüfung durch BBE
- Entwurf
der 48. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Entwurf der Begründung und
Umweltbericht.
- Entwurf des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Schuh- und Sporthaus Kentrup“ mit
Entwurf der Begründung und Umweltbericht