Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern und Aufstellung eines Bebauungsplanes
hier: Teilweise Ergänzung der bisherigen Beschlusslage
Vorlage
FB60/1905/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

  1. Die in der Sitzung des Rates der Stadt Billerbeck am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse bezüglich der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes werden aufgehoben.
  2. Die Hinweise des LWL, der Stadtwerke Coesfeld, der Thyssengas GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Gelsenwasser AG, der Deutsche Telekom Technik GmbH, der Amprion GmbH und der Vodafone GmbH werden zur Kenntnis genommen.
  3. Der Anregung des Kreises Coesfeld hinsichtlich der Eingrünung des Betriebsstandortes im Gebiet der Stadt Billerbeck wird entsprechend den Ausführungen gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
  4. Es wird beschlossen, die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl durchzuführen und den Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekannt zu machen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Aufstellungsbeschluss zugestimmt hat. Der Änderungsbereich liegt nordwestlich des Stadtgebietes der Stadt Billerbeck an der Grenze zur Gemeinde Rosendahl und beinhaltet auf Billerbecker Stadtgebiet in der Gemarkung Billerbeck-Kirchspiel, Flur 2 die Flurstücke 118, 179 und Teile des Flurstücks 180. Der Planbereich des gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes erstreckt sich darüber hinaus auch auf Rosendahler Gemeindegebiet.
  5. Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemeinsamer Teilflächennutzungsplan mit der Gemeinde Rosendahl mit den Entwürfen der Begründung und der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II wird für die Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.
  6. Der Entwurf der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Begründung und seiner Anlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Parallel erfolgt die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan handelt, wird die Offenlage, die Behördenbeteiligung und die Beteiligung der Nachbargemeinden gemeinsam mit der Gemeinde Rosendahl durchgeführt.

 


Sachverhalt:

Da bei der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern sowohl Billerbecker Stadt- als auch Rosendahler Gemeindegebiet betroffen ist, kommt das Instrument eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes zur Anwendung.

In den jeweiligen Verwaltungen als auch bei der Bezirksregierung Münster gibt es keine Erfahrungen im Umgang mit diesem Instrument, sodass sich häufig und kurzfristig verfahrensrechtliche Fragestellungen ergeben können.

 

In Bezug auf die in der Ratssitzung am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse, wurde in einem gemeinsamen Termin von Vertretern der Stadt Billerbeck, der Gemeinde Rosendahl und dem mit der Erstellung der Planungsunterlagen beauftragten Fachbüro festgestellt, dass diese in noch nicht ausreichender Form auf die Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes abzielen.

Die am 27.04.2023 gefassten Beschlüsse sollen daher aufgehoben und durch ergänzte Beschlüsse ersetzt werden. In diesen werden weiterhin Beschlüsse allein für das Billerbecker Stadtgebiet gefasst, jedoch mit eindeutigen Hinweisen und Verweisen auf den gemeinsamen Teilflächennutzungsplan mit der Gemeine Rosendahl sowie sich daraus ergebende Abhängigkeiten im Verfahrensverlauf.

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 28.03.2023, TOP 1 ö.S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 20.04.2023, TOP 2 ö.S. und des Rates vom 27.04.2023, TOP 6 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              -,-- €                                        

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen:

Nur im Ratsinformationssystem:

  • Abwägungstabelle
  • 49. Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Planzeichnung
  • 49. Änderung des Flächennutzungsplanes – Entwurf Begründung
  • Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II