hier: Ergebnisse der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
1. Die Hinweise der Bundeswehr, der Amprion GmbH, der LWL Archäologie für Westfalen, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Vodafone Deutschland GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Anregung des Kreises Coesfeld wird teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3. Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung und Umweltbericht sowie artenschutzrechtlicher Prüfung durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl beschlossen.
4. Die Genehmigung nach § 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Satzungsbeschluss zugestimmt hat.
5. Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan mit der Gemeinde Rosendahl handelt, wird die ortsübliche Bekanntmachung zeitlich wie inhaltlich mit der Gemeinde Rosendahl abgestimmt.
Sachverhalt:
Entsprechend der
Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 49. Änderung des
Flächennutzungsplanes ein Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3
BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchgeführt.
Die Öffentlichkeit
erhielt zwischen dem 10. Juli 2023 und dem 14. August 2023 (einschließlich) die
Gelegenheit zu der Planung Stellung zu beziehen, wobei von privater Seite keine
Stellungnahmen eingingen.
Die Träger
öffentlicher Belange wurden ebenfalls zwischen dem 10. Juli 2023 und dem 14.
August 2023 (einschließlich) aufgefordert, zu der Planung Stellung zu beziehen.
Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.
Die Stellungnahmen
aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung
ebenfalls noch einmal als Anlage 2 beigefügt. Die Aufstellung mit der
verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge
gemacht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und
untereinander vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu
beschließen. Da bei der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen
Landmaschinenhandel in Hamern sowohl Billerbecker Stadt- als auch Rosendahler
Gemeindegebiet betroffen ist, kommt das Instrument eines gemeinsamen
Teilflächennutzungsplanes zur Anwendung.
Ein Entwurf des
Bebauungsplanes befindet sich in der Erarbeitung durch ein beauftragtes
Planungsbüro und wird in einem späteren Sitzungslauf vorgestellt.
i. A. i.
A.
Tobias Mader Michaela Besecke Marion
Dirks
Sachbearbeiter Fachbereichsleiterin Bürgermeisterin
Bezug: Sitzung des Bezirksausschusses vom 30.05.2023, TOP 4 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 06.06.2023, TOP 2 ö. S. und des Rates vom 15.06.2023, TOP 10 ö. S.
Anlagen: (nur im Ratsinfosystem)
- Stellungnahmen
gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
- Stellungnahmen
gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
- Entwurf
der Planzeichnung
- Entwurf
der Begründung und Umweltbericht
- Artenschutzrechtliche
Prüfung Stufe II