Betreff
49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern
hier: Ergebnisse der Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
Vorlage
FB60/1928/2023
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

1.       Die Hinweise der Bundeswehr, der Amprion GmbH, der LWL Archäologie für Westfalen, der Gelsenwasser Energienetze GmbH, der Vodafone Deutschland GmbH, des Landesbetriebs Straßenbau NRW und der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen.

2.       Der Anregung des Kreises Coesfeld wird teilweise gefolgt, die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

3.       Unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange gegen- und untereinander wird die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Billerbeck nebst Begründung und Umweltbericht sowie artenschutzrechtlicher Prüfung durch Aufstellung eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes mit der Gemeinde Rosendahl beschlossen.

4.       Die Genehmigung nach § 6 (1) Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der höheren Verwaltungsbehörde einzuholen, sobald auch der Rat der Gemeinde Rosendahl einem entsprechenden Satzungsbeschluss zugestimmt hat.

5.       Die Erteilung der Genehmigung ist gemäß § 6 (5) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Da es sich um einen gemeinsamen Teilflächennutzungsplan mit der Gemeinde Rosendahl handelt, wird die ortsübliche Bekanntmachung zeitlich wie inhaltlich mit der Gemeinde Rosendahl abgestimmt.

 


Sachverhalt:

Entsprechend der Beschlüsse in oben genannter Sitzung wurde für die 49. Änderung des Flächennutzungsplanes ein Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit nach § 3 BauGB und die Träger öffentlicher Belange nach § 4 BauGB durchgeführt.

Die Öffentlichkeit erhielt zwischen dem 10. Juli 2023 und dem 14. August 2023 (einschließlich) die Gelegenheit zu der Planung Stellung zu beziehen, wobei von privater Seite keine Stellungnahmen eingingen.

Die Träger öffentlicher Belange wurden ebenfalls zwischen dem 10. Juli 2023 und dem 14. August 2023 (einschließlich) aufgefordert, zu der Planung Stellung zu beziehen. Die dabei eingegangenen Stellungnahmen sind in der Anlage 1 aufgelistet.

Die Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren sind als Grundlage der Abwägung ebenfalls noch einmal als Anlage 2 beigefügt. Die Aufstellung mit der verwaltungsseitigen Stellungnahme wird zur Grundlage der Beschlussvorschläge gemacht.

 

Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen Belange gegen- und untereinander vorgeschlagen, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen. Da bei der 49. Änderung des Flächennutzungsplanes für einen Landmaschinenhandel in Hamern sowohl Billerbecker Stadt- als auch Rosendahler Gemeindegebiet betroffen ist, kommt das Instrument eines gemeinsamen Teilflächennutzungsplanes zur Anwendung.

Ein Entwurf des Bebauungsplanes befindet sich in der Erarbeitung durch ein beauftragtes Planungsbüro und wird in einem späteren Sitzungslauf vorgestellt.

 

i. A.                                                       i. A.

 

 

Tobias Mader                    Michaela Besecke                                          Marion Dirks

Sachbearbeiter                Fachbereichsleiterin                      Bürgermeisterin

 


Bezug:            Sitzung des Bezirksausschusses vom 30.05.2023, TOP 4 ö. S., des Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 06.06.2023, TOP 2 ö. S. und des Rates vom 15.06.2023, TOP 10 ö. S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                              -,-- €     

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                                                             

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                                                       

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                                                                        


 


Anlagen: (nur im Ratsinfosystem)

  1. Stellungnahmen gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB
  2. Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB
  3. Entwurf der Planzeichnung
  4. Entwurf der Begründung und Umweltbericht
  5. Artenschutzrechtliche Prüfung Stufe II