Beschlussvorschlag: Beschlussvorschlag für den Rat:
Die Straßen „Hoher Weg“ und „Steenpättken“ im Abschnitt zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg werden als Gemeindestraßen gemäß § 6 StrWG ohne Beschränkungen der Widmung auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten gewidmet. Die Widmung ist gemäß § 6 Absatz 1 StrWG öffentlich bekannt zu machen.
Sachverhalt:
Die Bauarbeiten zur erstmaligen endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen „Hoher Weg“ und „Steenpättken“ im Abschnitt zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg sind zwischenzeitlich abgeschlossen. Die Straßen bzw. Abschnitte der Straßen sollen gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG) gewidmet werden.
Die Stadt Billerbeck als Straßenbaulastträger ist Eigentümerin der den Straßen dienenden Grundstücke.
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, sowohl die Straße „Hoher Weg“ als auch den Abschnitt der Straße „Steenpättken“ zwischen dem Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg als Gemeindestraßen ohne die Festlegung von Beschränkungen auf bestimmte Benutzungsarten, Benutzungszwecke oder Benutzerkreise sowie etwaige sonstige Besonderheiten zu widmen. Mit der Widmung nach § 6 StrWG erhalten die Straßen die Eigenschaft einer öffentlichen Straße. Die zu widmenden Straßenflächen sind in den als Anlage beigefügten Lageplänen markiert.
Die Widmung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und öffentlich bekanntzumachen. Sie wird frühestens im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.
Im Auftrag Im Auftrag
Jutta Greving Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
- Lageplan „Steenpättken“ im Abschnitt zwischen Bockelsdorfer Weg und Windmühlenweg
- Lageplan „Hoher Weg“