1. Der Hinweis der Brandschutzdienststelle des Kreises Coesfeld wird zur Kenntnis genommen.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ nach § 1 Abs. 7 BauGB als Satzung. Diese besteht aus der Planzeichnung, dem Text und der Begründung hierzu.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ beschlossen worden ist.
Rechtsgrundlagen
sind:
·
Das Baugesetzbuch
(BauGB) in der Neufassung vom 23. September 2004 (BGB1 I S. 2141) in der zur
Zeit geltenden Fassung
·
Die
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV
NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung
· Die Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) vom 1. März 2000 (GV NRW S. 256/SGV NRW 232) in der zurzeit geltenden Fassung
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in den o. g. Sitzungen wurde die Offenlage vom 28. Juli 2008 bis zum 27. August 2008 (einschließlich) durchgeführt. Es wurden von privater Seite keine Stellungnahmen eingereicht.
Parallel wurde die Beteiligung der berührten Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Bedenken wurden nicht vorgetragen.
Die Brandschutzdienststelle
des Kreises Coesfeld gibt folgenden Hinweis:
1. Zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung
ist eine Löschwassermenge von 1.600 Ltr. / Min. (96cbm/h) für mind. 2 Stunden
im Planbereich sicher zu stellen.
2. Die Löschwasserversorgung ist gemäß
„Regelwerk – Arbeitsblatt“ W 405 Abschnitt 5 der DVGW sicherzustellen.
Die Hydranten sind gemäß „Regelwerk – Arbeitsblatt“ W 331 anzuordnen.
3. Für die Feuerwehr sind gemäß § 5 (4) BauO NRW
ausreichend befestigte (für eine Achslast von 10 t) und dimensionierte Zu- und
Durchfahrten sowie Aufstellflächen einzuplanen. Wendemöglichkeiten für
Feuerwehrfahrzeuge sind zu beachten.
Diese Hinweise sind im Baugenehmigungsverfahren zu berücksichtigen. Da
ein Brandschutzkonzept erforderlich ist und bereits erstellt wurde, ist es
ausreichend den Hinweis zur Kenntnis zu nehmen.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller privaten und öffentlichen
Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Sportzentrum Helker Berg“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin