Betreff
Stellungnahme gemäß § 80 Schulgesetz NRW zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Rosendahl
Vorlage
FBS/006/2008
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Die Stadt Billerbeck ist mit der laut Punkt 11.5 des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Rosendahl beabsichtigten Erweiterung um einen Realschulzweig an der neu zu gründenden Verbundschule Legden Rosendahl nicht einverstanden. Der regionale Konsens wird verweigert, da die Städt. Realschule in Billerbeck ohne die Darfelder Schülerinnen und Schüler nicht mehr gesichert zweizügig wäre.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, in diesem Sinne die gem. § 80 Schulgesetz erforderliche Stellungnahme zu erstellen und entsprechend zu begründen.


Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Rosendahl hat die Stadt Billerbeck mit Schreiben vom 05.09.2008 um eine Stellungnahme gemäß § 80 Schulgesetz NRW zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Rosendahl für den Planungszeitraum 2008 – 2012 zur Errichtung einer Verbundschule Legden Rosendahl zum Schuljahresbeginn 2009/2010 gebeten.

 

Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes der Gemeinde Rosendahl wurde als Anlage zur Niederschrift des Schul- und Sportausschusses vom 11.09.2008 beigefügt.

 

Aus dem Punkt 11.5 der  Fortschreibung geht als Ergebnis der Machbarkeitsstudie hervor, dass zum Schuljahr 2009/2010 eine Verbundschule Legden Rosendahl errichtet werden soll. Diese Verbundschule soll sich aus einer zweizügigen Hauptschule (1 Zug  Rosendahl, 1 Zug  Legden) zusammen setzen. Darüber hinaus ist beabsichtigt, diese Verbundschule am Standort Rosendahl-Osterwick um einen Realschulzweig zu erweitern.

 

Laut der Machbarkeitsstudie möchte die Gemeinde Rosendahl von der Möglichkeit der Regelung des § 83 Schulgesetz NRW Gebrauch machen. Diese Regelung lautet wie folgt:

 

§ 83 Schulgesetz NRW

 

Organisatorischer Zusammenschluss von Schulen, Teilstandorte

 

(1) Der Schulträger kann zur Sicherstellung eines wohnortnahen und differenzierten

      Bildungsangebotes

 

1.    eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Realschule organisatorisch zu einer Schule zusammenschließen,

2.    eine bestehende Hauptschule und eine bestehende Gesamtschule zu einer Aufbauschule der Sekundarstufe I zusammenschließen

 

Ausnahmsweise kann der Schulträger zu diesem Zweck auch eine bestehende Hauptschule oder eine bestehende Realschule um einen Zweig der jeweils anderen Schulform erweitern, wenn es in seinem Gebiet eine Schule dieser Schulform nicht gibt und der Bestand der Schule eines anderen Schulträgers dadurch nicht gefährdet wird.

 

 

Gem. § 80 Abs. 2 Satz 2 sind die Schulträger gehalten, in enger Zusammenarbeit und gegenseitiger Rücksichtsnahme auf ein regional ausgewogenes, differenziertes Angebot zu achten. Dieses gesetzliche, 2006 neu in das Schulgesetz aufgenommene Gebot erfordert bei der Neuerrichtung von Schulen, aber auch bei der Erweiterung eines bestehenden Angebots, das sich zu Lasten anderer Schulträger auswirken kann, dass die Belange der betroffenen Schulträger hinlänglich gewahrt werden. Dieses setzt  grundsätzlich einen regionalen Konsens voraus.

 

Dabei kann dieser Konsens von den betroffenen Kommunen, in diesem Fall Billerbeck und Coesfeld, nicht rechtsmissbräuchlich verweigert werden: die Gründe für einen verweigerten Konsens müssen vielmehr schlüssig dargelegt werden. Sie müssen dann im Genehmigungsverfahren von der Bezirksregierung Münster im Rahmen einer Einzelfallentscheidung bewertet werden.

 

Die Erweiterung der neugegründeten Verbundschule Legden Rosendahl am Standort Rosendahl-Osterwick um einen Realschulzweig  könnte erhebliche Auswirkungen  für unsere Städt. Realschule in Billerbeck haben.

 

 

Zum einen gehen traditionell Schüler aus dem Rosendahler Ortteil Darfeld zur Städt.  Realschule Billerbeck. In den vergangenen Jahren waren es durchschnittlich 14 Schülerinnen und Schüler je Jahrgang. Die Darfelder Schüler machen fast 20 % der Schüler an der Städt. Realschule in Billerbeck aus. 

 

 

Zum anderen werden in Billerbeck die Abgänger der Grundschule von 165 in diesem Jahr auf 113 im Jahr 2017/2018 zurückgehen. (siehe Tabelle 9 des Entwurfes des SEP Billerbeck)

 

Tab.9: Schülerpotenzial für die Sekundarstufe I bis Schuljahr 2016/2017

 

Schuljahr

Abgänger Primarstufe

Eintritt Sekundarstufe

Schuljahr

2007/08

165

165

2008/2009

2008/09

141

141

2009/2010

2009/10

156

156

2010/2011

2010/11

136

136

2011/2012

2011/12

137

137

2012/2013

2012/13

148

148

2013/2014

2013/14

119

119

2014/2015

2014/15

147

147

2015/2016

2015/16

  90

  90

2016/2017

2016/17

113

113

2017/2018

 

 

Bei der Einzelprognose für die Schulform Realschule des Entwurfes unseres Schulentwicklungsplanes wird die Realschule Billerbeck in den nächsten Jahren die

Dreizügigkeit nicht halten können. So werden aufgrund der aufgezeigten Rückgänge bei der  Grundschule die Eingangsschülerzahlen an der Realschule bis zum Schuljahr 2018/2019 auf 45 Schüler abnehmen. Hierin sind 14 bis 11 Schülerinnen und Schüler  aus Darfeld bereits enthalten. (siehe Tabelle 11 des Entwurfes SEP Billerbeck)

 

 

 

Tab. 11: Schülerzahl Prognose Schulform Realschule

 

Schul-jahr

Klasse 5

Klasse 6

Klasse 7

Klasse 8

Klasse 9

Klasse 10

Summe

Klassenbil-dung nach Richtwert

2007/08

74 / 3

84 / 3

59 / 2

74 / 3

54 / 2

76 / 3

421 /16

18,6

2008/09

71 / 3

76 / 3

84 / 3

59 / 2

74 / 3

54 / 2

418 /16

15,0

2009/10

64 / 2

73 / 3

76 / 3

84 / 3

59 / 2

74 / 2

430 /15

15,4

2010/11

68 / 3

66 / 2

73 / 3

76 / 3

84 / 3

59 / 2

426 /16

15,2

2011/12

60 / 2

70 / 3

66 / 2

73 / 3

76 / 3

84 / 3

429 /16

15,3

2012/13

61 / 2

62 / 2

70 / 3

66 / 2

73 / 3

76 / 3

408 /15

14,6

2013/14

64 / 2

63 / 2

62 / 2

70 / 3

66 / 2

73 / 3

398 /14

14,2

2014/15

54 / 2

66 / 2

63 / 2

62 / 2

70 / 3

66 / 2

381 /13

13,6

2015/16

63 / 2

56 / 2

66 / 2

63 / 2

62 / 2

70 / 3

380 /13

13,6

2016/17

43 / 2

65 / 2

54 / 2

66 / 2

63 / 2

62 / 2

353 /12

12,6

2017/18

50 / 2

45 / 2

65/ 2

54 / 2

66 / 2

63 / 2

343/12

12,2

2018/19

45 / 2

52 / 2

45 / 2

65 / 2

54 / 2

66 / 2

327/12

11,7

 

 

 

Von daher scheint es mehr als verständlich, dass verwaltungsseitig vorgeschlagen wird, das im Rosendahler Schulentwicklungsplan unter Punkt 11.5 aufgeführte Ansinnen, eine Verbundschule um einen Realschulzweig zu erweitern, eindeutig abzulehnen.

 

Sollten die Realschüler aus Darfeld zukünftig nicht mehr in Billerbeck beschult werden, würde dieses dazu führen, dass unsere Realschule nicht mehr die gesicherte Zweizügigkeit aufweist und somit in ihrem Bestand gefährdet wäre.

 

Dieses wird auch auf Seite 7 der Rosendahler Machbarkeitskeitsstudie richtigerweise ausgeführt.

 

Die in der Rosendahler Machbarkeitsstudie auf Seite 17 aufgeführten Maßnahmen und Annahmen vermögen den Bestand der Städt. Realschule nicht zu sichern.

 

Auch wenn in der Machbarkeitsstudie Tabelle 10 lediglich von einem Potenzial von 20 % der Darfelder für den Realschulzweig in der Verbundschule gerechnet wurde, so zeigt es sich jedoch, dass mit Abwanderungen auch aus Rosendahler Sicht gerechnet wird.

 

Bei einer genehmigten Verbundschule könnte dieser Anteil steigen, da der Eltern- und Schülerwille bei der Schulwahl nicht reglementiert werden kann. Schülerinnen und Schüler aus Darfeld könnte die Aufnahme an einer solchen Verbundschule nicht verwehrt werden.  Dieses wiederum würde dann die gesicherte Zweizügigkeit der Realschule in Billerbeck gefährden.

 

Ein regional ausgewogenes differenziertes Schulangebot wie es § 80 Abs. 2 SchulG vorsieht, ist mit einer in kurzer Zeit für Rosendahl erreichbaren Realschule in Billerbeck gewährleistet. Auch in der Vergangenheit hat die Stadt Billerbeck mit einer  guten verkehrlichen Verbindung über den ÖPNV die Beschulung der Darfelder Schülerinnen und Schüler in der Städt. Realschule Billerbeck sichergestellt. Dabei war die komplette Fahrtkostenübernahme  für die Stadt Billerbeck selbstverständlich. 

 

Auch wurde in den vergangenen Jahrzehnten dieses differenzierte Bildungsangebot von keiner Nachbarkommune  in Frage gestellt. Auch die Gemeinde Rosendahl hat in den vergangenen Jahrzehnten auf die weiteren schulischen Angebote der Nachbarkommunen  Billerbeck und Coesfeld vertraut und durch ihre Zustimmung zu den Schulentwicklungsplänen den bisherigen regionalen Konsens bestätigt.

 

Vor dem Hintergrund der vorstehend beschriebenen Situation und der Tatsache,  dass die Stadt Billerbeck in den letzten Jahren an der Haupt- und Realschule insgesamt 4 Mio. Euro in den Ausbau von sehr gut ausgestatteten Schulen investiert hat, kann einer Verbundschule Rosendahl Legden mit einem Realschulzweig der regionale Konsens gem. § 80 Abs. 2 Satz SchulG nicht gewährt werden. 

 

 

 

 

 

I. A.

 

 

 

 

Hubertus Messing                                                   Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                                   Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag: