Sachverhalt:
Für die Grundstücke in der Gemarkung Billerbeck Stadt, Flur 14, Flurstücke 202 und 140, liegt ein Bauantrag bzw. eine Bauvoranfrage zur Errichtung von zwei Einfamilienhäusern vor. Diese sollen im Stile der neuen Bebauung an der Ludgeristraße als sog. Stadtvillen gestaltet werden. Nachdem für ein Dreifamilien- und ein Doppelhaushaus bereits eine positive Bauvoranfrage beschieden wurde und die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Flachdach negativ gesehen wurde, ist nunmehr die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern vorgesehen.
Verwaltungsseitig wird die Planung positiv gesehen, da sie aufgrund der Baukörperform als eigenständige Bebauung besteht, jedoch keine zu blockartige dichte Bebauung in das Hinterland bringt. Zwar wäre eine etwas stärkere Verdichtung in dieser innenstadtnahen Lage städtebaulich durchaus sinnvoll, andererseits stellt die jetzt geplante Bebauung eine hohe Qualität und eine nachbarschaftsverträgliche Nutzung sicher.
Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, zu der geplanten Bebauung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Da die Planung für das Haus B noch nicht abgeschlossen ist, sollte dies auch für den Fall gelten, dass sich städtebaulich unbedeutende Änderungen in der Lage ergeben oder hier noch eine zweite Wohneinheit (z.B. Einliegerwohnung) integriert werden sollte.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Bezug: Sitzungen des Stadtentwicklungs- und
Bauausschusses vom
Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten: -,--€
Anlagen:
Schnitt
Lageplan