1. Der Anregung des Landesbetriebes Wald und Holz NRW zur Ausweisung eines Teilbereiches als Wald wird nicht gefolgt.
2. Gem. § 8 Abs. 2 BauGB wird festgestellt, dass der Bebauungsplan „Weitblick“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt worden ist.
3. Der Rat der Stadt Billerbeck beschließt aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie der §§ 7 und 41 GO NRW unter Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Weitblick“ als Satzung.
4. Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ist ortsüblich bekannt zu machen, dass die Aufstellung des Bebauungsplanes “Weitblick“ beschlossen worden ist.
Sachverhalt:
Entsprechend der Beschlüsse in den v. g. Sitzungen
erfolgte die Offenlage vom
Parallel wurde die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchgeführt.
Der Landesbetrieb Wald und Holz NRW verweist auf seine Stellungnahme aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung. Hier wurden keine Bedenken vorgebracht, sondern angeregt den nordwestlichen Teil des Plangebietes als Wald auszuweisen. Verwaltungsseitig wurde dazu bereits ausgeführt, dass mit der Unteren Landschaftsbehörde vereinbart wurde keine lückenlose Anpflanzung vorzunehmen, da die Lichtungen u. a. für Bodenbrüter wichtig seien. Die Fläche soll daher weiterhin mit einem Erhaltungsgebot für die Bepflanzung ausgewiesen werden.
Sonstige Stellungnahmen von privater oder öffentlicher Seite wurden nicht eingereicht.
Verwaltungsseitig wird unter Abwägung aller im Bebauungsplanverfahren eingebrachten privaten und öffentlichen Belange unter- und gegeneinander vorgeschlagen, die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Weitblick“ als Satzung zu beschließen.
i. A. i. A.
Michaela Besecke Gerd Mollenhauer Marion Dirks
Sachbearbeiterin Fachbereichsleiter Bürgermeisterin