Betreff
35. Änderung des Flächennutzungsplanes hier: Vorstellung des landschaftsökologischen Fachbeitrags zur Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen
Vorlage
FBPB/455/2009
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag für den Stadtentwicklungs- und Bauausschuss:  

 Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Zur Durchführung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung eines Windeignungsbereiches in der Bauernschaft Osthellermark wird eine frühzeitige Bürgeranhörung nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt.


Sachverhalt:

 

Nachdem das Gutachten durch das Planungsbüro ökoplan aus Essen komplett aktualisiert wurde, soll nunmehr konkret in das Planverfahren eingestiegen werden. Das Gutachten wird durch Frau Bredemann in der Sitzung vorgestellt.

 

Im Ergebnis ergeben sich für das im Gebietsentwicklungsplan ausgewiesene Feld in Hamern erhebliche Restriktionen durch naturschutzrechtliche Vorgaben, so dass die Fläche fast vollständig als Ausschlussfläche dargestellt ist. Im Rahmen einer umfangreichen Ortsbesichtigung mit dem Westf. Amt für Denkmalpflege ergaben sich zudem erhebliche Bedenken bezüglich der Beeinflussung des Denkmalwertes des Ludgerus-Domes. Insofern wird vorgeschlagen, den Bereich Hamern nicht als Konzentrationszone für Windkraftanlagen auszuweisen.

 

Der Bereich Osthellermark soll, wie in der Anlage dargestellt, ausgewiesen werden. Gegenüber der Ausweisung im Gebietsentwicklungsplan sollte jedoch nicht nur der Kreuzungsbereich L 580/ Napoleonsweg freigehalten werden. Der Entwurf sieht vor auch einen ca. 50 Meter breiten Abstand parallel zum Napoleonsweg einzuhalten. Diesen Abstand hält auch die im Genehmigungsverfahren befindliche Anlage ein. Die K 52 und in Verlängerung der Napoleonsweg liegen auf einem Höhenzug, der die Tallage Billerbecks nach Süden abgrenzt. Von dort bietet sich ein einmaliger Blick auf Billerbeck mit dem Dom und dem vorgelagerten Haus Hameren. Der freie Blick sollte nicht durch direkt an der Straße stehende Windenergieanlagen beeinträchtigt werden. Aufgrund der notwendigen Abstände zu den nächstgelegenen Wohnhäusern (insbesondere ihre erdrückende Wirkung unterhalb des zweifachen Abstandes ihrer Höhe) wären Anlagen in diesem Abstand voraussichtlich schon deshalb nicht realisierbar. Allerdings unterliegt dies einer Einzelfallprüfung. Auch wird die Dominanz der Anlagen gemindert, wenn sie nicht auf dem höchsten Punkt des Höhenzuges stehen.

Zusätzlich soll eine Höhenbegrenzung auf 130 Meter festgelegt werden. Bei einem Repowering der bestehenden Anlagen sollen diese nicht höher werden als die jetzt neu hinzukommende. Zu diesem Punkt sollen, auch in Zusammenarbeit mit dem Westf. Amt für Denkmalpflege, Blickbeziehungen aus der Stadt heraus und der  Blickzusammenhang mit dem Dom herausgearbeitet werden. Voraussichtlich wären höhere Anlagen aufgrund ihrer erdrückenden Wirkung zu den nächstgelegenen Wohnhäusern und des Immissionsschutzes auch nicht realisierbar.  

 

Ob noch zusätzliche Bereiche ausgewiesen werden sollen, kann im Anschluss an die Vorstellung des Gutachtens diskutiert werden. Verwaltungsseitig wird dies sehr kritisch gesehen. Zum einen dürfte eine regionalplanerische Zustimmung schwierig sein, zum anderen liegen die Konzentrationszonen benachbarter Kommunen relativ nahe, so dass diese auch das Landschaftsbild in Billerbeck beeinflussen. Weitere Zonen würde die eigentlich gewollte Konzentrierung der Anlagen optisch verwischen. Zudem sind Zonen um das Stadtzentrum/Dom aufgrund der topographischen Lage aus Gründen des Denkmalschutzes problematisch. Die von den Erbauern gewollte Dominanz des Domes würde insbesondere von südlichen Richtungen kommend durch die Errichtung von Windenergieanlagen gleicher oder größerer Höhe stark beeinträchtigt.

 

Verwaltungsseitig wird vorgeschlagen, mit der Ausweisung nur einer Konzentrationszone eine frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Dort soll das Gutachten ebenfalls vorgetragen werden. Die Anregungen und Bedenken würden dann im Ausschuss wieder vorgestellt und könnten im Rahmen der Abwägung Niederschlag in der weiteren Planung finden

 

i. A.                                                     i. A.

 

 

 

Michaela Besecke                           Gerd Mollenhauer                           Marion Dirks

Sachbearbeiterin                             Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Bezirksausschusses vom 19.11.2008, TOP 1.0 ö.S, des

                   Stadtentwicklungs- und Bauausschusses vom 2.12.2008. TOP 1.0 ö.S.          und des Rates vom 11.12.2008, TOP 2.0 ö.S.

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                1.000,00 €

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                              09010.54310000

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Entwurf der Abgrenzung des Windeignungsbereiches „Osthellermark“