Betreff
Gemeinsamer Antrag der Fraktionen SPD, FPD, Bündnis 90/Die Grünen hier: 100-Alleen Programm des Landes Nordrhein-Westfalen
Vorlage
FBPB/558/2010
Art
Sitzungsvorlage

        Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Umwelt, Denkmal- und             Feuerwehrangelegenheiten:

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Alleen sollen in der vorgeschlagenen Reihenfolge realisiert werden (Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5). Es sind sukzessive entsprechend den zur Verfügung stehenden Mitteln Anträge zu stellen und die Maßnahmen sind umzusetzen. Die Anlieger sind zu beteiligen.


Sachverhalt:

 

Der gemeinsame Antrag der Fraktionen SPD, FDP und Bündnis 90/Die Grünen ist nochmals als Anlage beigefügt.

 

Es sollte geprüft werden, welche Straßen und Wege neben oder alternativ zu dem Wirtschaftsweg Richtung Ewigkeit ebenfalls für eine Antragstellung geeignet sind.

Auch eine Verlängerung der o. g. Strecke sollte in die Prüfung einbezogen werde.

 

Verwaltungsseitig wurden diverse Wege untersucht, insbesondere auch im Hinblick auf Beeinträchtigungen durch Versorgungsleitungen, die Baumanpflanzungen erschweren oder unmöglich machen können.  

 

Außerdem wurde nochmals Rücksprache mit der Förderstelle gehalten. Anträge können weiterhin gestellt werden. Es können nunmehr auch Obstbaumalleen gefördert werden. Der Fördersatz beträgt weiterhin 80 %.

 

Verwaltungsseitig werden folgende Wege für die Anpflanzung einer Allee als geeignet angesehen.

 

1.     Weg Nr. 448 Gantweg/ Hamern , Wilmerweg („Weg zur Ewigkeit“)
Länge = 1150 m

Für diesen Weg wurde bereits im Jahre 2007 ein Antrag gestellt, der aufgrund eines ablehnenden Beschlusses zurückgezogen wurde. Hier könnten im Abstand von 12,50 m insgesamt 157 Bäume (Stieleichen) gepflanzt werden.
Auf einer Länge von ca. 200 m wäre es erforderlich, eine Leitung der RWE zu schützen und somit eine Wurzelschutzfolie einzubauen. Stellenweise müssten die Baumanpflanzungen unmittelbar an der Grenze zu den anliegenden Grundstückseigentümern erfolgen.

Im Bereich der Bebauungen müsste die Allee teilweise unterbrochen werden. Außerdem wären Ausweichmöglichkeiten sicherzustellen.

 

Mit einigen Anliegern wurde die Frage erörtert, ob Baumanpflanzungen an Wegen ggf. für Ausgleichsmaßnahmen einzelner landwirtschaftlicher Baumaßnahmen zur Verfügung stehen könnten. Dieses ist nach Einschätzung der Verwaltung möglich.

Zu berücksichtigen ist jedoch, dass nur der nicht geförderte Anteil für Ökopunkte zur Verfügung steht.

 

2.     Weg Nr.455 Hamern, Eveltweg  Verlängerung von Weg Nr. 448
Länge = 2050 m

Hier könnten im Abstand von 12,50 m etwa 300 Stieleichen gepflanzt werden.
Im Bereich der Bebauungen sind geringfügige Schutzmaßnahmen der vorhandenen RWE-Leitungen erforderlich.

 

3.     Weg Nr. 442 Gantweg, Gantweg
Länge = 800 m

Hier könnten im Abstand von 12,50 m etwa 130 Stieleichen gepflanzt werden.
Im Bereich der Bebauungen sind geringfügige Schutzmaßnahmen der vorhandenen RWE Leitungen erforderlich.                       

 

4.     Weg Nr. 534 a Osthellen (ehemals Schaufweg)
Länge = 300 m

Hier könnte im Abstand von min. 7,00 m eine Obstbaumallee angepflanzt werden (ca. 60 Obstbäume).
Schutzmaßnahmen sind in diesem Bereich nicht erforderlich.

 

5.     Weg Nr.562 COE 114, Gerleve
Länge = 800 m
An der Westseite ist bereits eine Ahornbaumreihe vorhanden, die zu einer Ahornallee ergänzt werden könnte (65 Ahornbäume).
Schutzmaßnahmen der Gasleitung (Thyssengas) sind nur im geringen Umfang erforderlich.

 

Bei Anlegung der Alleen werden die Planungsgrundsätze des ländlichen Wegebaus eingehalten.

 

Im Antrag wurde zur Begründung ausgeführt, dass Alleen eine besondere Bedeutung  für die Erholung im Stadtrandbereich darstellen und hier für eine wertvolle Vernetzung zwischen den bebauten Ortslagen und dem Außenbereich sorgen.

 

Dieser Punkt wurde verwaltungsseitig auch zur damaligen Antragsbegründung angeführt und war auch Gegenstand der Projektarbeit im Rahmen der Erarbeitung des Integrierten Ländlichen EntwicklungsKonzeptes ILEK sowie des Leader-Antrages.

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wäre die Reihenfolge der Vorschläge wie folgt zu sehen: Nr. 1, Nr. 2, Nr. 3, Nr. 4, Nr. 5.

 

Erste Mittel sind in den Haushalt für 2010 unter dem Produktkonto 12010 52210000 in Höhe von 50.000,- Euro (und einer Förderung in Höhe von 40.000,- Euro) eingeplant.

Hiermit könnte die erste Allee realisiert werden. 

 

 

i. A.                                         i. A.

 

 

 

Georg Hoffmann                  Gerd Mollenhauer                              Marion Dirks

Sachbearbeiter                     Fachbereichsleiter                           Bürgermeisterin


Bezug:      Sitzung des Rates vom 17.12.2009, TOP 31. ö.S.

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:   Allee Nr. 1 ca. 41.000,- Euro               

 

Finanzierung durch Mittel bei Produktkonto 12010 52210000:         50.000,- Euro

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Übersichtsplan