Sachverhalt:
Mit
der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Jahr 2005 wurde den
Herstellern die Produktverantwortung auferlegt. Hiernach sind sie für die
ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der von ihnen in Umlauf gebrachten
Produkte zuständig. Der Gesetzgeber konnte sich allerdings nicht dazu
durchringen, die Produktverantwortung vollständig dem Hersteller aufzuerlegen.
Die Kommunen sind weiterhin für die Sammlung, deren Kosten sie tragen,
zuständig. Die vorgeschriebenen Behältnisse werden über die Stiftung EAR
(Elektro-Altgeräte-Register) kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter
„Vollmeldung“ werden diese gegen leere getauscht.
Für
die Stadt Billerbeck wurde gemeinsam mit der Stadt Coesfeld und der Gemeinde
Rosendahl am Wertstoffhof in Coesfeld eine entsprechende Übergabestelle
eingerichtet.
Dort
können Bürger/innen im Rahmen der Öffnungszeiten die im ElektroG aufgeführten
Altgeräte kostenlos abgeben. Hierunter fallen u. a. auch Gasentladungslampen
(Leuchtmittel, die nicht über einen Glühfaden, sondern über Gas für Licht
sorgen).
Der
gesetzlichen Forderung, eine Übergabestelle u. a. für Gasentladungslampen
einzurichten, ist die Stadt Billerbeck folglich nachgekommen.
Darüber
hinaus nimmt der örtliche Elektrohandel Gasentladungslampen zurück. Bei Kleinmengen
ist eine Abgabe ohne Neukauf zum Teil auch möglich. Auf Nachfrage wurde jedoch
von den Geschäftsinhabern mitgeteilt, dass die Anfragen nach Entsorgungsmöglichkeiten
von Gasentladungslampen sehr gering seien.
Die
örtlichen Fachhändler entsorgen die angenommenen Gasentladungslampen
anschließend entweder über ihren Großhändler oder bringen diese zum
Wertstoffhof.
Auch
bei den Hagebaumärkten in Coesfeld und Nottuln wird eine kostenlose Rücknahme
von Gasentladungslampen in haushaltsüblichen Mengen ohne zwingenden Neukauf
angeboten.
Eine
Annahme von Gasentladungslampen durch das Schadstoffmobil ist bisher nicht
möglich. Der aktuelle Vertrag endet am
Über
die Höhe der zu erwartenden Menge kann nur spekuliert werden. Die Gesamtmenge
für den Wertstoffhof Coesfeld von allen drei beteiligten Kommunen betrug 2009
ca. 2,5t.
Fraglich
ist, ob durch die Schaffung einer zusätzlichen Annahmestelle, welche nur
viermal jährlich für je drei Stunden zur Verfügung steht, tatsächlich eine
höhere Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Abgabe erfolgt. Derjenige, der
ordnungsgemäß entsorgen möchte, macht dieses bereits heute.
Zudem
soll im Umweltkalender 2011 der Hinweis aufgenommen werden, dass Gasentladungslampen
nicht wie Glühbirnen in die Restmülltonne gehören, sondern über den
Wertstoffhof bzw. örtlichen Handel entsorgt werden müssen.
Auf
der Verpackung einer Gasentladungslampe ist ebenfalls eine durchgestrichene
Mülltonne abgebildet. Folglich ist klar ersichtlich, dass eine Entsorgung über
die Abfallgefäße nicht erlaubt ist.
Abschließend
bleibt festzustellen, dass die ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten auch
örtlich vielfältig sind.
i. A.
Peter Melzner Marion Dirks
Fachbereichsleiter Bürgermeisterin
Anlagen:
Schreiben der CDU-Fraktion vom