Betreff
Antrag der CDU-Fraktion vom 01.12.2009 auf Errichtung einer Annahmestelle für Gasentladungslampen
Vorlage
FBF/116/2010
Aktenzeichen
20 - Me/Mü
Art
Sitzungsvorlage

 Beschlussvorschlag:                  Beschlussvorschlag für den Rat:

 

Über die aufgezeigten Möglichkeiten sollte der Ausschuss in der Sitzung entscheiden.


Sachverhalt:

 

Mit der Einführung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Jahr 2005 wurde den Herstellern die Produktverantwortung auferlegt. Hiernach sind sie für die ordnungsgemäße Verwertung bzw. Beseitigung der von ihnen in Umlauf gebrachten Produkte zuständig. Der Gesetzgeber konnte sich allerdings nicht dazu durchringen, die Produktverantwortung vollständig dem Hersteller aufzuerlegen. Die Kommunen sind weiterhin für die Sammlung, deren Kosten sie tragen, zuständig. Die vorgeschriebenen Behältnisse werden über die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte-Register) kostenlos zur Verfügung gestellt. Nach erfolgter „Vollmeldung“ werden diese gegen leere getauscht.

 

Für die Stadt Billerbeck wurde gemeinsam mit der Stadt Coesfeld und der Gemeinde Rosendahl am Wertstoffhof in Coesfeld eine entsprechende Übergabestelle eingerichtet.

Dort können Bürger/innen im Rahmen der Öffnungszeiten die im ElektroG aufgeführten Altgeräte kostenlos abgeben. Hierunter fallen u. a. auch Gasentladungslampen (Leuchtmittel, die nicht über einen Glühfaden, sondern über Gas für Licht sorgen).

 

Der gesetzlichen Forderung, eine Übergabestelle u. a. für Gasentladungslampen einzurichten, ist die Stadt Billerbeck folglich nachgekommen.

 

Darüber hinaus nimmt der örtliche Elektrohandel Gasentladungslampen zurück. Bei Kleinmengen ist eine Abgabe ohne Neukauf zum Teil auch möglich. Auf Nachfrage wurde jedoch von den Geschäftsinhabern mitgeteilt, dass die Anfragen nach Entsorgungsmöglichkeiten von Gasentladungslampen sehr gering seien.

Die örtlichen Fachhändler entsorgen die angenommenen Gasentladungslampen anschließend entweder über ihren Großhändler oder bringen diese zum Wertstoffhof.

 

Auch bei den Hagebaumärkten in Coesfeld und Nottuln wird eine kostenlose Rücknahme von Gasentladungslampen in haushaltsüblichen Mengen ohne zwingenden Neukauf angeboten.

 

Eine Annahme von Gasentladungslampen durch das Schadstoffmobil ist bisher nicht möglich. Der aktuelle Vertrag endet am 31.12.2010. Die Neuausschreibung ist bereits erfolgt und zwar ohne die Annahme von Gasentladungslampen. Im Rahmen des Bietergesprächs wurde seitens des Wirtschaftsbetriebs des Kreises Coesfeld (WBC) als ausschreibende Institution beim Mindestbietenden nachgefragt, inwieweit und zu welchen Bedingungen die Annahme möglich wäre. Der zukünftige Auftragnehmer teilte hierzu mit, dass eine Annahme grundsätzlich möglich sei. Die zusätzlich anfallenden Handlingskosten von 0,25 €/kg netto würden der Stadt Billerbeck zusätzlich in Rechnung gestellt.

 

Über die Höhe der zu erwartenden Menge kann nur spekuliert werden. Die Gesamtmenge für den Wertstoffhof Coesfeld von allen drei beteiligten Kommunen betrug 2009 ca. 2,5t.

 

Fraglich ist, ob durch die Schaffung einer zusätzlichen Annahmestelle, welche nur viermal jährlich für je drei Stunden zur Verfügung steht, tatsächlich eine höhere Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Abgabe erfolgt. Derjenige, der ordnungsgemäß entsorgen möchte, macht dieses bereits heute.

 

Zudem soll im Umweltkalender 2011 der Hinweis aufgenommen werden, dass Gasentladungslampen nicht wie Glühbirnen in die Restmülltonne gehören, sondern über den Wertstoffhof bzw. örtlichen Handel entsorgt werden müssen.

 

Auf der Verpackung einer Gasentladungslampe ist ebenfalls eine durchgestrichene Mülltonne abgebildet. Folglich ist klar ersichtlich, dass eine Entsorgung über die Abfallgefäße nicht erlaubt ist.

 

Abschließend bleibt festzustellen, dass die ordnungsgemäßen Entsorgungsmöglichkeiten auch örtlich vielfältig sind.

 

i. A.

 

 

 

 

 

Peter Melzner                                               Marion Dirks

Fachbereichsleiter                                       Bürgermeisterin


Bezug:     

 

 

Höhe der tatsächl./voraussichtlichen Kosten:                                                             

 

Finanzierung durch Mittel bei der HHSt.:                                                                      

Über-/außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von Euro:                                                

Finanzierungs-/Deckungsvorschlag:                                                                             


 


Anlagen:

Schreiben der CDU-Fraktion vom 01.12.2009